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Sprachliche Studienvoraussetzungen

Bachelor Unterrichtsfach Englisch Gymnasium/Gesamtschule/Berufskolleg*:
1) Englisch auf Stufe B2 (CEF/GeR)**. Diese erforderlichen Kenntnisse weisen Sie durch den Abschluss der sprachpraktischen Basismodule 1 und 2 nach. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen institutsinternen und keinen allgemeingültigen B2-Nachweis handelt. Eine weiterer Nachweis über das Niveau B1 (z.B. Sprachtest) ist nicht erforderlich.
2) Eine weitere Fremdsprache. Wenn es sich bei der weiteren Fremdsprache um Latein handelt, sind Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums nachzuweisen. Wenn es sich bei der weiteren Fremdsprache um eine moderne europäische Sprache handelt, sind Kenntnisse auf dem Niveau von A2 GeR nachzuweisen. Die Kenntnisse sind spätestens vor der Zulassung zur Bachelorarbeit im ZfL nachzuweisen, können also im Laufe des Studiums erworben werden.

*Ausnahme: Bachelor Unterrichtsfach Englisch Berufskolleg in Kombination mit Wirtschaftswissenschaften:
1) Englisch auf Stufe B1 (CEF/GeR)*. Diese erforderlichen Kenntnisse weisen Sie durch den Abschluss der sprachpraktischen Basismodule 1 und 2 nach. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der MAP nur um einen institutsinternen und keinen allgemeingültigen B1 Nachweis handelt.

** CEF = Common European Framework = Gemeinsame europäische Richtlinien = GeR
 

Zusätzlich zu den oben aufgelisteten Sprachkenntnissen müssen BildungsausländerInnen vor Studienbeginn den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (ggf. DSH 2) erbringen. Näheres erfahren Sie beim International Office der Universität zu Köln.

In der Regel ist das zuständige Prüfungsamt für die Kontrolle der sprachlichen Studienvoraussetzungen verantwortlich. Für den Bachelor Unterrichtsfach Englisch ist dies das Prüfungsamt des Zentrums für LehrerInnenbildung (ZfL). Das Englische Seminar I kann daher leider keine rechtlich verbindlichen Aussagen darüber geben, welche Sprachzeugnisse/Zertifikate von den jeweiligen Prüfungsämtern für den Nachweis der weiteren Sprache(n) akzeptiert werden. Das ZfL hat Informationen zum Sprachnachweis auf folgenden Seiten veröffentlicht:
Fremdsprachen-Navi  
Nachweiserbringung, Vorgehen und Fallgruppen