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Sprachliche Studienvoraussetzungen

Bachelor English Studies:
1) Englisch auf Stufe B2 (CEF/GeR)*. Diese erforderlichen Kenntnisse weisen Sie durch den Abschluss der sprachpraktischen Basismodule 1 und 2 nach. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen institutsinternen und keinen allgemeingültigen B2-Nachweis handelt. Eine weiterer Nachweis über das Niveau B1 (z.B. Sprachtest) ist nicht erforderlich.
2) Eine weitere Fremdsprache. Wenn es sich bei der weiteren Fremdsprache um Latein handelt, sind Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums nachzuweisen. Wenn es sich bei der weiteren Fremdsprache um eine moderne europäische Sprache handelt, sind Kenntnisse auf dem Niveau von A2 GeR nachzuweisen. Die Kenntnisse sind spätestens vor der Zulassung zur Bachelorarbeit im Prüfungsamt nachzuweisen, können also im Laufe des Studiums erworben werden.

Zusätzlich zu den oben aufgelisteten Sprachkenntnissen müssen BildungsausländerInnen vor Studienbeginn den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (ggf. DSH 2) erbringen. Näheres erfahren Sie beim International Office der Universität zu Köln.

In der Regel ist das zuständige Prüfungsamt für die Kontrolle der sprachlichen Studienvoraussetzungen verantwortlich. Für den Bachelor English Studies ist dies das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät. Das Englische Seminar I kann daher leider keine rechtlich verbindlichen Aussagen darüber geben, welche Sprachzeugnisse/Zertifikate von den jeweiligen Prüfungsämtern für den Nachweis der weiteren Sprache(n) akzeptiert werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das PAPF.
 

* CEF = Common European Framework = Gemeinsame europäische Richtlinien = GeR