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Studienleistungen

Studienleistungen sind veranstaltungsbezogene Aufgaben, die Ihnen als Feedback über den Lernstand dienen und von den Lehrenden individuell definiert werden. Darunter fallen zum Beispiel Abschlussklausuren, Essays, Reviews, Response Papers, Kurzreferate etc. Das Erbringen der Studienleistung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme. Studienleistungen können benotet sein, wobei die Note lediglich dazu dient, Ihnen eine Rückmeldung zur Selbsteinschätzung zu geben. Das Nichtbestehen von Studienleistungen aufgrund zu schlechter Leistungen ist demnach nicht möglich. Werden Studienleistungen nicht oder in einer Form erbracht, die eine Lernstandserhebung nicht möglich macht (z.B. bei Überschreitung von Abgabefristen, Abgabe eines leeren Blattes oder Plagiats etc.), können Sie von der Veranstaltung abgemeldet werden.

Modulabschlussprüfungen im Master of Education Unterrichtsfach Englisch

Die Noten aller Modulabschlussprüfungen sind endnotenrelevant, d.h. diese Noten werden in die Gesamtnote eingerechnet. Sie werden wie folgt gewichtet:

BM 1: 8/120 der Gesamtnote
AM 1: 12/120 der Gesamtnote
SM 1a/b: 1/3 der Studienbereichsnote
SM 2a/b: 1/3 der Studienbereichsnote
SM 3: 1/3 der Studienbereichsnote

Wichtige Informationen zu Form, Inhalt, Fristen und anderen Modalitäten finden Sie unter 'Modulabschlussprüfungen'. Modulprüfungen am Englischen Seminar I sind (mit Ausnahme der Bachelor- und Masterarbeit) bei Nichtbestehen ohne Versuchsrestriktion wiederholbar.

Wichtig: Eine vorgezogene Freischaltung von Noten vor dem in KLIPS angegebenen Prüfungsdatum (bei Modulprüfungen) bzw. dem Termin zum zentralen Eintrag der erfolgreichen Teilnahme (bei Lehrveranstaltungen) ist grundsätzlich nicht möglich. So können z.B. die Prüfungselemente für Hausarbeiten frühestens am 15.09. (SoSe) bzw. 15.03. (WS) von den PrüferInnen geschlossen und anschließend vom Prüfungsamt freigeschaltet werden. Individuelle Bescheinigungen (Papierscheine) über Einzelleistungen und deren Leistungspunkte (Prüfungen und/oder erfolgreiche Teilnahme) können weder durch die PrüferInnen/Lehrenden noch durch das Englische Seminar ausgestellt werden. Aus diesem Grund empfehlen wir, schriftliche Modulprüfungen in Form von Hausarbeiten oder Portfolios nicht im angestrebten letzten Fachsemester abzulegen.
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Studienplanung.

Masterarbeit

Die Masterarbeit bildet den Abschluss des Masterstudiums. Das Modul umfasst die Entwicklung und Durchführung der Masterarbeit in allen Schritten. Hierzu zählen u.a. die Themenfindung im Abgleich zur aktuellen Forschung, die Skizzierung des Vorhabens unter klarer Reflexion der verwendeten Methodik sowie die systematische und strukturierte Durchführung im gegebenen Zeithorizont. Der Bearbeitungszeitraum beträgt 15 Wochen, als Umfang sind 50 Seiten vorgesehen. Die Arbeit wird mit 15 LP kreditiert und geht zu 15/120 in die Gesamtnote ein.

Die Arbeit wird in Verbindung mit einem der Schwerpunktmodule verfasst. Sollte die Masterarbeit im Bereich der Fachdidaktik geschrieben werden, ist auf eine enge inhaltliche Verzahnung der Fachdidaktik mit den Fachwissenschaften zu achten. Das gewählte Thema darf mit den Themen der schriftlichen, mündlichen oder kombinierten Modulprüfungen nicht deckungsgleich sein. Die Masterarbeit ist in englischer Sprache zu verfassen.

Informationen zur formalen Durchführung der Masterarbeit entnehmen Sie bitte den Regelungen in der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Lehramt. Die administrative Abwicklung der Masterarbeit (Anmeldefristen etc.) erfolgt durch das Zentrum für LehrerInnenbildung.

Folgende Personen sind als BetreuerIn für Masterarbeiten prüfungsberechtigt:
Sprachwissenschaft: Prof. Adone, Prof. Bongartz, Prof. Busse, Dr. Phillips, Dr. Vida-Mannl (Vertretungsprofessur SoSe 2024)
Literaturwissenschaft: Prof. Antor, Prof. Gutenberg, Dr. Pitetti-Heil, Jun.-Prof. Rauscher, PD Dr. Marlena Tronicke (Vertretungsprofessur SoSe 2024)
Fachdidaktik: Prof. Gutenberg, Prof. Willems, Dr. Kutzbach.