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Auflagen bei Studienbeginn

In bestimmten Fällen werden Bachelor-Studierende, die nicht genug Leistungspunkte in den Fachwissenschaften oder der Fachdidaktik erreicht haben, vom Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL) unter Auflagen zum Master Education zugelassen. Die meisten dieser Fälle sind Standardfälle, für die wir hier beschrieben haben, wie Sie vorgehen müssen, um die Auflagen zu erfüllen.

(Sprachliche) Studienvoraussetzungen

Zum Masterstudium im Unterrichtsfach Englisch mit dem Studienprofil Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen/Berufskolleg kann zugelassen werden, wer einen Bachelorabschluss im Unterrichtsfach Englisch mit dem Studienprofil Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen/Berufskolleg oder einen vergleichbaren Abschluss erworben hat. Es gibt keine Grenz- oder Mindestnote. Darüber hinaus gelten die folgenden sprachlichen Studienvoraussetzungen:

Master of Education im Unterrichtsfach Englisch Gymnasium/Gesamtschule/Berufskolleg*:
1) Englisch auf Stufe C1 (CEF/GeR)**. Diese erforderlichen Kenntnisse weisen Sie in der Regel durch den Abschluss eines einschlägigen Bachelor-Studiums nach.
2) Eine weitere Fremdsprache. Wenn es sich bei der weiteren Fremdsprache um Latein handelt, sind Kenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums nachzuweisen. Wenn es sich bei der weiteren Fremdsprache um eine moderne europäische Sprache handelt, sind Kenntnisse auf dem Niveau von A2 GeR nachzuweisen. Die Kenntnisse sind spätestens vor der Zulassung zur Bachelorarbeit im ZfL nachzuweisen, können also im Laufe des Studiums erworben werden.

*Ausnahme: Master Unterrichtsfach Englisch Berufskolleg in Kombination mit Wirtschaftswissenschaften:
1) Englisch auf Stufe C1 (CEF/GeR)**. Diese erforderlichen Kenntnisse weisen Sie in der Regel durch den Abschluss eines einschlägigen Bachelor-Studiums nach.

** CEF = Common European Framework = Gemeinsame europäische Richtlinien = GeR

Zusätzlich zu den oben aufgelisteten Sprachkenntnissen müssen Bildungsausländer in beiden Studiengängen vor Studienbeginn den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (ggf. DSH 2) erbringen. Näheres erfahren Sie beim Akademischen Auslandsamt der Universität zu Köln.

In der Regel ist das zuständige Prüfungsamt für die Kontrolle der sprachlichen Studienvoraussetzungen verantwortlich. Für den Bachelor Unterrichtsfach Englisch ist dies das Prüfungsamt des Zentrums für LehrerInnenbildung (ZfL). Das Englische Seminar I kann daher leider keine rechtlich verbindlichen Aussagen darüber geben, welche Sprachzeugnisse/Zertifikate von den jeweiligen Prüfungsämtern für den Nachweis der weiteren Sprache(n) akzeptiert werden. Das ZfL hat Informationen zum Sprachnachweis auf folgenden Seiten veröffentlicht:
Fremdsprachen-Navi  
Nachweiserbringung, Vorgehen und Fallgruppen