Abteilung 93 - Internationale Mobilität
Zuständigkeit: ° Auslandsaufenthalt Übersee (USA, AUS, NZ) ° DAAD-, Fulbright und PROMOS-Programme ° Praktikum im Ausland ° Technische Beratung Online Learning Agreement und Outgoing Portal MoveOn
Viele Aspekte eines Auslandsaufenthalts, zum Beispiel Art und Zeitpunkt des Aufenthalts sowie Wahl des Ziellandes bzw. der Auslandsuniversität hängen von Ihren Studienfächern und akademischen Interessen, Ihrem Studienverlauf und nicht zuletzt den finanziellen Möglichkeiten ab. Unabhängig von diesen individuellen Umständen haben wir auf diesen Seiten Informationen und Tipps zum Aufenthalt im Ausland während des Studiums sowie Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen zusammengestellt, die Ihnen bei der Planung helfen. Die Organisation eines Auslandsaufenthalts benötigt in der Regel eine Planungsphase von bis zu einem Jahr und erweitert somit nicht nur akademisches Wissen und interkulturelle Kompetenzen, sondern schult auch die Fähigkeiten zur Zusammenstellung und Priorisierung von Informationen sowie zur eigenständigen Organisation, Planung und Problemlösung. Lassen Sie sich also von der Vielzahl der Informationen auf unseren Seiten nicht abschrecken und nehmen Sie sich etwas Zeit, alles in Ruhe durchzulesen.
Das Englische Seminar I (ES I) bietet jedes Semester die Informationsveranstaltung Study Abroad! zum Auslandsaufenthalt an, zu der Sie herzlich eingeladen sind. Auch die anderen Beratungsstellen wie das Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB) und die Abteilung 93 Internationale Mobilität (Abt. 93) bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Auslandsangebot an. Aktuelle Termine entnehmen Sie bitte der Homepage der entsprechenden Abteilung.
Auf diesen Seiten finden Sie wichtige und oft angefragte Informationen zu den folgenden Themenfeldern:
I. Form des Auslandsaufenthalts
- Auslandsstudium
- Auslandspraktikum
II. Überblick Beratungsstellen und Ansprechpartner*innen
III. Auslandsstudium
- Wann sollte ich ins Ausland?
- Bewerbungs- und Auswahlprozess
- Nachweis des Sprachniveaus für die Austauschprogramme
- Welche Universität sollte ich wählen?
IV. Kurswahl im Ausland
V. (Online) Learning Agreement
VI. Anrechnung von Auslandsleistungen nach Rückkehr
Viele der hier gelisteten Informationen gelten auch für Studierende, die nicht bei uns studieren, aber über eine vom ES I initiierte Erasmus-Partnerschaft ins Ausland gehen.
Sollten Sie sich bereits grundlegend Informiert haben, können Sie weitergehende Informationen zu oft gefragten Themenfeldern direkt über die folgenden shortcuts erreichen:
Das ES I empfiehlt allen Studierenden, während des Studiums einen längeren Aufenthalt im englischsprachigen Ausland zu absolvieren. Ziel ist neben dem Erlernen der Sprache auch der Erwerb von inter- bzw. transkulturellen Kompetenzen und Erfahrungen durch intensiven Kontakt mit Menschen, Sprache(n) und Kultur(en) eines anglophonen Landes. Im außerschulischen Bachelor und Master English Studies ist ein Auslandsaufenthalt empfohlen. Wenn Sie Englisch auf Lehramt studieren, ist er verpflichtend. Ausführliche Informationen zu den möglichen Formen und Ländern bezüglich des obligatorischen Auslandsaufenthalts (OAA) im Studiengang Unterrichtsfach Englisch haben wir hier in einem Merkblatt zusammengestellt. Der Nachweis über den OAA erfolgt beim Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZfL). Die Kolleg*innen dort haben auf der ausführlichen Informationsseite die wichtigsten Fragen zum Nachweis (benötigte Dokumente, genaue Länge des Aufenthalts etc.) beantwortet.
Auslandsstudium
Der 'klassische' Auslandsaufenthalt hat die Form eines Auslandsstudiums, bei dem Sie an einer Austauschuniversität für ein oder zwei Semester eingeschrieben sind und an den Veranstaltungen, Prüfungen und extracurricularen Aktivitäten der Gastuniversität teilnehmen. Ihre akademischen Leistungen werden auf einem Transcript of Records dokumentiert und können nach Ihrer Rückkehr an die Uni Köln von uns auf Anrechenbarkeit geprüft werden. Ein solcher Aufenthalt dauert in der Regel 6 oder 12 Monate und wird für anglophone europäische Länder zum Beispiel durch das ERASMUS+ Programm organisiert und finanziell gefördert. Die Kolleg*innen des Zentrums für Internationale Beziehungen der Philosophischen Fakultät sind diesbezüglich die Ansprechpartner*innen. Weitere Informationen zur Option Auslandsstudium finden Sie im Abschnitt III.
Auslandspraktikum
Statt eines Studiums kann im Ausland auch ein Praktikum absolviert werden, durch das Sie neben den interkulturellen Erfahrungen auch berufspraktische Kompetenzen erwerben. Diese Option ist besonders interessant, wenn für Sie ein längerer Aufenthalt über ein ganzes Semester, wie er beim Auslandsstudium nötig ist, aus individuellen Gründen nur schwer umzusetzen ist. Lehramtsstudierende können den verpflichtenden Auslandsaufenthalt von mindestens 90 Tagen somit zum Beispiel durch ein Praktikum auch in der vorlesungsfreien Zeit erbringen. Da sich durch den geringeren fachwissenschaftlichen Anteil im Lehramtsstudium grundsätzlich weniger Kölner Module für eine Anrechnung eignen, sind Praktika eine gute Alternative zum Auslandsstudium: Durch Schulpraktika werden didaktische Kompetenzen und Erfahrungen erworben, die Ihre im Studium vorgesehenen Praxisphasen ggf. ersetzen können. Das Zentrum für Lehrer*innenbildung berät Sie gerne zu den Angeboten, die hier speziell für angehende Lehrer*innen bereitgestellt werden sowie zu den Anrechnungsmöglichkeiten von Praktika nach Ihrer Rückkehr.
Eine Praktikumsoption eignet sich aber auch für Studierende in den außerschulischen Studiengängen English Studies, denn die gewonnenen praktischen Erfahrungen können im Ergänzungsmodul angerechnet werden. Ansprechpartner*innen für Praktika ohne Schulbezug sind die Kolleg*innen der Abteilung 93 Internationale Mobilität.
Zuständigkeit: ° Auslandsaufenthalt Übersee (USA, AUS, NZ) ° DAAD-, Fulbright und PROMOS-Programme ° Praktikum im Ausland ° Technische Beratung Online Learning Agreement und Outgoing Portal MoveOn
Zuständigkeit: ° Praktische und organisatorische Fragen ERASMUS+ ° Bewerbung und Platzvergabe ERASMUS+
Zuständigkeit: ° (Schul)Praktikum im Ausland (internships@schoolsabroad) ° Pädagogischer Austauschdienst (PAD) ° Beratung und Bescheinigung obligatorischer Auslandsaufenthalt im Lehramt
Zuständigkeit: ° Akademische Beratung Kurswahl im Ausland (Studiengänge ES I) ° Akademische Beratung Online Learning Agreement (Studiengänge ES I) ° Anrechnung von Leistungen nach dem Auslandsstudium (Studiengänge ES I)
Wenn Sie sich für ein Studium im Ausland entscheiden, haben wir für Studierende des Englischen Seminars I (ES I) im Folgenden ein paar wichtige Punkte und Tipps zusammengestellt. Wenn Sie nicht am ES I studieren, müssen Sie besonders bezüglich der Punkte Kurswahl im Ausland, Learning Agreement und Anrechnung von Auslandsleistungen immer mit den jeweiligen Fachberater*innen Ihres Studiengangs Kontakt aufnehmen.
Wann sollte ich ins Ausland?
In der Regel bietet sich ein Auslandsstudium an, nachdem Sie Ihre Basismodule abgeschlossen haben, denn Sie haben dann bereits in den Modulen der Sprachpraxis Ihre Englischkenntnisse verbessert und in den Modulen der Sprach- und Literaturwissenschaft einen Einblick in die Fachwissenschaften erhalten, auf den Sie mit den Kursen im Ausland aufbauen können. Auf jeden Fall muss beim Antritt des Aufenthalts das erste Studienjahr (also die ersten beiden Semester) des Bachelors abgeschlossen sein.
Ein Auslandsstudium (erst) im Master kann organisatorisch komplizierter sein, als im Bachelor, denn nicht alle Austauschuniversitäten akzeptieren Bewerbungen von Studierenden im Master oder ermöglichen Austauschstudierenden den Zugang zu Kursen auf Master-Niveau. Zudem ist vor allem im Lehramts-Master das Fachstudium in Köln durch das Praxissemester zeitlich strenger strukturiert und es gibt weniger fachwissenschaftliche Leistungspunkte als im Bachelor, die sich durch Auslandsleistungen anrechnen lassen. Somit kann bei einem Auslandstudium im Master die Zahl der Partneruniversitäten und das Erbringen von anrechenbaren Leistungen eingeschränkt sein.
Bewerbungs- und Auswahlprozess
Der Bewerbungs- und Auswahlprozess für das ERASMUS+ Programm wird vom Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB) der Philosophischen Fakultät betreut. Die außereuropäischen Programme werden von der Abteilung 93 Internationale Mobilität betreut. Die Kolleg*innen dort nehmen Ihre Bewerbung an und geben Ihnen Auskunft zum Beispiel zu Bewerbungsdeadlines, die Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen und Einschreibung an der Gastuniversität. Eine Ausnahme bildet unser langjähriges Austauschprogramm mit der University of Rochester in New York (USA). Hierfür bewerben Sie sich direkt über die Abteilung Amerikanistik von Frau Prof. Rauscher.
Sie sollten beachten, dass eines der möglichen Auswahlkriterien die Fachnote auf Ihrem bei der Bewerbung eingereichten Transcript of Records ist. Auch wenn die Basismodule nur 5% für die abschließende Fachnote in unseren Bachelor-Studiengängen zählen, so sind diese Leistungen ggf. ausschlaggebend für die Chancen auf einen Platz im Austauschprogramm. Ein weiteres Kriterium ist eine überzeugende akademische Begründung der Wahl Ihrer Wunschuniversität: Zeigen Sie, dass Sie sich mit der Gastuniversität auseinandergesetzt haben, zum Beispiel dadurch, dass Sie kurz darlegen, wie das dortige Studienangebot Ihr akademisches Profil ergänzt und schärft. Bitte wenden Sie sich für weitere Tipps, Informationen und Fragen bezüglich Ihrer Bewerbung an die Kolleg*innen des ZIB bzw. der Abt. 93.
Nachweis des Sprachniveaus für die Austauschprogramme
Wenn Sie für den Auslandsaufenthalt eine Bestätigung über Ihre Sprachkenntnisse Englisch benötigen, können Sie diese über das DAAD-Sprachzeugnis des Sprachlabors nachweisen bzw. sich eine Äquivalenzbescheinigungen für Outgoing-Studierende ausstellen lassen. Alle Informationen zu beiden Optionen haben wir hier auf unserer Homepage zusammengestellt. Meistens sind diese internen Bescheinigungen ausreichend. Es kann aber auch sein, dass Sie für die Zulassung und Einschreibung an Ihrer Zieluniversität 'offizielle' Sprachnachweise (z.B. TOEFL, IELTS etc.) benötigen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld Ihrer Bewerbung bei der Auslandsuniversität oder den Kolleg*innen des ZIB, welche Sprachnachweise Ihre Wunschuniversität bei der Zulassung und Einschreibung verlangen. Diese müssen Sie erfüllen.
Welche Universität sollte ich wählen?
Das ES I pflegt mit annähernd 50 Universitäten eine Erasmus-Partnerschaft. Diese Partnerschaften sind auch geschlossen worden, da Universitäten aus nicht-anglophonen Ländern aufgrund von Englisch als Lingua Franca ein großes Interesse daran haben, Ihre Studierende an unser Institut zu schicken. Nicht immer sind diese Universitäten daher auch für Studierende des ES I fachlich zu empfehlen. Folgend finden Sie eine Auswahl an Partneruniversitäten, die sich aus fachlicher Sicht besonders für Studierende des ES I eignen:
| Land | Stadt | Universität | Anzahl der Plätze, Study Cycle |
| Großbritannien | Aberdeen | University of Aberdeen | 4 (je ein Semester), B |
| Großbritannien | Birmingham | University of Birmingham | 4, B |
| Großbritannien | Cambridge | University of Cambridge | 1, B |
| Großbritannien | Cardiff | Cardiff University | 6, B |
| Großbritannien | Coventry | University of Warwick | 10, B |
| Großbritannien | London | University College London | 8 (je ein Semester), B |
| Großbritannien | Durham | Durham University | 4, B |
| Großbritannien | Sheffield | University of Sheffield | 4 (je ein Semester), B |
| Irland | Cork | University College Cork | 6 (je ein Semester), B |
| Irland | Dublin | Trinity College Dublin | 4, B |
| Land | Stadt | Universität | Weitere Infos |
| Australien | Melbourne | Monash University | Abt. 93 |
| Kanada | Burnaby | Simon Fraser University | Abt. 93 |
| Kanada | Vancouver | University of British Columbia | Abt. 93 |
| Kanada | Saint John | University of New Brunswick | Abt. 93 |
| USA | Pittsburgh | Duquesne University | Abt. 93 |
| USA | Meadville | Allegheny College | Abt. 93 |
| USA | Oxford | University of Mississippi | Abt. 93 |
| USA | Rochester, NY | University of Rochester | Prof. Rauscher |
| Land | Stadt | Universität | Anzahl der Pätze, Study Cycle |
| Dänemark | Odense | Syddansk Universitet | 3, B |
| Finnland | Joensuu | Joensuun Yliopisto | 2, M |
| Finnland | Helsinki | Helsingin Yliopisto | 2, B/M |
| Italien | Rom | Sapienza Università di Roma | 2, B/M/PhD |
| Italien | Verona | Università degli Studi di Verona | 8 (je ein Sem.), B/PhD |
| Spanien | Zaragoza | Universidad de Zaragoza | 5, B/M/PhD |
| Spanien | Madrid | Universidad Autónoma de Madrid | 6 (je ein Semester), B |
| Spanien | Sevilla | Universidad de Sevilla | 5, B |
| Zypern | Larnaka | University of Central Lancashire | 2, B |
| Zypern | Nikosia | University of Cyprus | 2, B/M |
Wir empfehlen unseren Studierenden, eine Universität im anglophonen Ausland zu wählen, denn durch den Aufenthalt in englischsprachigen Ländern erwerben Sie wichtige landeskundliche, interkulturelle und sprachpraktische Kompetenzen, die über die in den Veranstaltungen erworbenen Fähigkeiten hinausgehen und diese ergänzen. Diese Tatsache können wir bei der Anrechnung von akademischen Leistungen aus dem anglophonen Ausland berücksichtigen. Ein Aufenthalt in nicht-anglophonen Ländern wie Spanien oder der Türkei ist diesbezüglich für das Fach nicht förderlich, was sich auch auf eine mögliche Anrechnung für das Studium in Köln auswirken kann.
Bedenken Sie bei Ihrer Wahl auch, welche Veranstaltungen Sie an der Auslandsuniversität besuchen können. Dies variiert stark: einige Universitäten öffnen das gesamte Studienprogramm, andere beschränken die Auswahl der Kurse auf ein Institut oder stellen separate Veranstaltungen für Erasmus-Studierende zur Verfügung. Über das Kursangebot im Ausland informieren Sie sich direkt bei der Auslandsuniversität, entweder über die Webseite oder im Austausch mit den Kolleg*innen im dortigen International Office. Bei der Wahl der Gastuniversität können Ihnen auch die Erfahrungsberichte ehemaliger Erasmus+ Stipendiat*innen helfen, die das ZIB zusammengestellt hat.
Grundsätzlich gilt: Um die finanzielle Förderung bei einem Erasmus-Austausch zu erhalten, müssen im Ausland mindestens 20 ECTS pro Semester/Trimester an der Auslandsuniversität erworben und auf dem offiziellen ToR der Gastuniversität ausgewiesen werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob oder wie viele dieser Leistungspunkte in Köln angerechnet werden. Je nach Erasmus-Partnerschaft verlangen die Partneruniversitäten von den Kölner Studierenden, mehr als die mindestens benötigten 20 ECTS zu erbringen. In diesem Fall gelten die Vorgaben der Partneruniversität, die dann nicht verhandelbar sind. Welche Vorgaben für Ihre Wunschuniversität gelten, erfahren Sie von den Kolleg*innen des Zentrums für Internationale Beziehungen (ZIB).
Bezüglich der Kurswahl an der Auslandsuniversität und der Anrechnung von Auslandsleistungen für die Kölner Module beraten Sie die jeweiligen Fachberater*innen Ihrer Studienfächer. Wenn Sie am Englischen Seminar I studieren, sind dies Herr Dr. Hofmann, Frau Dr. Abel und Frau Dr. Fritsch. Was Sie bei der Kurswahl beachten sollten und welche Bedingungen die Veranstaltungen und Prüfungen der Gastuniversität für eine spätere Anrechnung erfüllt sein müssen, haben wir auf unserer Seite zur Kurswahl im Ausland zusammengestellt:
Beim Austausch mit ERASMUS+ muss vor dem Auslandsaufenthalt ein sogenanntes (Online) Learning Agreement (OLA) erstellt werden, in dem die voraussichtlich absolvierten Auslandskurse und deren mögliche Anrechnung für das Studium in Köln dokumentiert werden. Alle Parteien (Studierende, zuständige Kölner Fachberater*in und Koordinator*in der Auslandsuniversität) müssen das OLA unterschreiben. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein! Das Learning Agreement muss spätestens zwei Wochen vor dem Startdatum der Mobilität auf dem Outgoing Portal MoveOn hochgeladen sein.
Nach Ankunft an der Auslandsuniversität ist es jederzeit möglich, das Learning Agreement anzupassen und zu aktualisieren.
Wichtig: Ansprechpartner*innen für das (Online) Learning Agreement sind immer die zuständigen Fachberater*innen. Da im OLA mögliche Anrechnungen der Auslandsleistungen für Ihren Kölner Studiengang dokumentiert werden, können nur die Fachberater*innen Ihres jeweiligen Instituts Sie bezüglich der Kurswahl beraten und das OLA gegenzeichnen. Für die Studiengänge am Englischen Seminar I ist dies Herr Dr. Hofmann (in Vertretung Frau Dr. Abel oder Frau Dr. Fritsch). Wenn Sie nicht am Englischen Seminar I studieren, muss das OLA von den jeweiligen Fachberater*innen Ihres Studiengangs abgezeichnet werden. Das ES I kann/darf Anrechnungsvorschläge für andere Fächer (z.B. Spanisch, Französisch, Englisch Lehramt HRSG oder Studium Integrale) nicht gegenzeichnen.
Für viele Universitäten kann das Learning Agreement bereits online erstellt und signiert werden. Sollten Sie Probleme haben, die Unterschrift der verantwortlichen Person der Auslandsuniversität vor Start der Mobilität zu erhalten, dann informieren Sie das Team der Abteilung 93 Internationale Mobilität über die Adresse erasmus_students[at]verw.uni-koeln.de. Die Kolleg*innen dort sind auch Ansprechpartner*innen bei technischen Problemen oder Fragen mit dem OLA. Falls Ihre Gastuniversität nicht an der Online-Version teilnimmt, kann ein Word/PDF Formular ausgefüllt werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Kolleg*innen vom ZIB, dort erhalten Sie eine entsprechende Vorlage.
Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen des Learning Agreement diese wichtige Hinweise:
Um Ihre im Ausland erbrachten Leistungen für einen Studiengang des Englischen Seminars I anrechnen zu lassen, gehen Sie bitte wie hier unter "C) Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen Kölner Studierender" beschrieben vor: