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Wichtige Hinweise zur Ersten Staatsprüfung

Bitte beachten Sie die Informationen zu Prüfungen und Verlängerung der Auslauffristen des Landesprüfungsamtes:

http://www.lpa1.nrw.de/AB1/Aussenstellen/Koeln/Aktuelles/index.html

Staatsexamensprüfung nach LPO 2003

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich das Landesprüfungsamt.

Die Reihenfolge der Prüfungen ist nicht festgelegt. Voraussetzung für eine Prüfung ist der Abschluss der Basismodule, die Teilnahme an den obligatorischen Studienberatungen sowie der Abschluss der jeweils für die Prüfung relevanten Aufbaumodule. Das bedeutet, dass vor der mündlichen Fachprüfung alle Lehrveranstaltungen in AM 1 und AM 2, vor der schriftlichen Fachprüfung alle Lehrveranstaltungen in AM 3 und AM 4 und vor der schriftlichen Fachdidaktikprüfung alle Lehrveranstaltungen in AM 5 absolviert sein müssen, inklusive der jeweils geforderten Studienleistungen.

Die mündliche Fachprüfung (nach AM 1 oder AM 2) und die schriftliche Fachprüfung (nach AM 4) müssen die Bereiche der Literatur- und die Sprachwissenschaft abdecken, d.h. wer die mündliche Prüfung in Sprachwissenschaft ablegt, muss die schriftliche Fachprüfung in Literaturwissenschaft absolvieren und wer die mündliche Prüfung in Literaturwissenschaft ablegt, muss die schriftliche Fachprüfung in Sprachwissenschaft absolvieren. Es ist darauf zu achten, dass das Aufbaumodul 4 einheitlich (also entweder literatur- oder sprachwissenschaftlich) ausgerichtet ist.

Bitte beachten Sie!

Auszug aus der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung – LPO) Vom 27. März 2003 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2006 (SGV. NRW. 223))

§ 23
(1) Erscheint ein Prüfling zu einer Prüfung ohne ausreichende Begründung nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Prüfungsleistung als nicht erbracht und wird wie eine mit "ungenügend" bewertete Prüfung behandelt. [...] (4) Liegt eine ausreichende Entschuldigung für das Versäumnis vor, so wird ein neuer Termin für die Prüfung festgesetzt. Dabei ist eine inhaltlich geänderte Themenstellung festzulegen.

Zwischenprüfung

Das Zwischenprüfungszeugnis kann ausgestellt werden, wenn
- alle Basismodule abgeschlossen wurden
- die Sprachnachweise erbracht worden sind
- die Studienberatungen erfolgt sind.

Das ZP-Zeugnis stellt das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät aus. Hierfür brauchen Sie vom Fach Englisch eine Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossenen Basismodule (Institutsbescheinigung). Wie Sie diese erhalten, ist hier beschrieben. Zudem benötigen Sie das Abiturzeugnis, die Sprachnachweise (2. Fremdsprache & Latinum) sowie den Nachweis über die Studienberatungen.

Schriftliche Prüfung

Im Fach Englisch schreiben Sie zwei 4-stündige Essays: Einen Essay in englischer Sprache in der Fachwissenschaft (entweder Sprach- oder Literaturwissenschaft) und einen Essay in deutscher Sprache in Fachdidaktik.

Anmeldung: Die Anmeldung zur schriftlichen Prüfung erfolgt über das Landesprüfungsamt. Für die Anmeldung zur schriftlichen Fachprüfung Sprach- oder Literaturwissenschaft müssen Aufbaumodul 3 und 4 abgeschlossen sein. Für die Anmeldung zur schriftlichen Prüfung Fachdidaktik muss Aufbaumodul 5 abgeschlossen sein. Wie Sie die Modulbescheinigungen erhalten, erfahren Sie hier. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Melde- und Prüfungsverfahren des Landesprüfungsamtes.

Um Sie bei dringenden Fragen Ihre Prüfung betreffend erreichen zu können, füllen Sie bitte bei Prüfungsanmeldung dieses Kontaktformular leserlich aus und geben es bei Frau Bärbel Eltschig (für Prof. Antor, Prof. Berressem, Prof. Neumeier) bzw. bei Ihren PrüferInnen ab. Bitte denken Sie auch daran, Leselisten und Thesenpapiere für Prof. Antor, Prof. Berressem und Prof. Neumeier an Ihre(n) PrüferIn und an Frau Eltschig zu senden, und zwar bis zum 10.01. für die Prüfungsphase I und bis zum 20.06. für die Prüfungsphase II. 

Termine: Die Termine für die schriftliche Prüfung werde vom Landesprüfungsamt festgelegt.

PrüferInnen: Prüfungsberechtigt für die fachwissenschaftliche Prüfung sind die Professorinnen und Professoren des Englischen Seminars I Prof. Adone, Prof. Antor, Prof. Berressem, Prof. Bongartz, Prof. Kohnen sowie Prof. Neumeier. Prüfungsberechtigt für die fachdidaktische Prüfung sind Dr. Abel, PD Dr. Gutenberg und Dr. Kutzbach.

Inhalt: Es werden mit den PrüferInnen zwei Themenbereiche vereinbart. In der Klausur wird dann eine Frage zu einem dieser beiden Bereiche vorliegen und zu beantworten sein. Alle weiteren inhaltlichen Fragen klären Sie bitte mit den Prüfern ab.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Fachprüfung bezieht sich inhaltlich entweder auf AM 1 (Literaturwissenschaft) oder AM 2 (Sprachwissenschaft), wobei unabhängig von der Schwerpunktwahl zum Zeitpunkt der Anmeldung beide Aufbaumodule inklusive der jeweils geforderten Leistungsnachweise absolviert sein müssen. Die mündliche Fachprüfung wird in der Regel zu mind. 50% in englischer Sprache durchgeführt und dauert 45 Minuten. Man benötigt zwei ProfessorInnen als Prüfende und drei Prüfungsgebiete, wobei der/die Erstprüfende zwei Themen, der/die Zweitprüfende ein Thema prüft. Die in dem Modul besuchten Lehrveranstaltungen bilden die Basis für die Prüfung. Inhaltliche Anforderungen werden mit den Prüfenden abgestimmt. Die Studierenden haben für den/die ErstprüferIn das Vorschlagsrecht. Der/die ZweitprüferIn wird ggf. unter Berücksichtigung auf die Prüfungslast zugeteilt. Daher sollte das dritte Thema ein möglichst genrelles Thema sein (vergl. Merkblatt)!

Anmeldung:
Die letzte vom Englischen Seminar I organisierte mündliche Prüfungsphase für LPO 2003 Studierende läuft vom 16. - 27.04.2018.

Studierende der LPO 2003, die nach diesem Termin noch mündliche Prüfungen ablegen müssen, wenden sich zwecks Terminvereinbarung bitte direkt an die PrüferInnen sowie das LPA. Eine institutsinterne Anmeldung beim Englischen Seminar I zur zentralen Terminkoordinierung ist nicht mehr erforderlich.

Melden Sie sich beim LPA zur Prüfung an, sobald Sie mit Ihren PrüferInnen einen Termin vereinbart haben.

PrüferInnen:
Sprachwissenschaft: Prof. Adone, Prof. Bongartz, Prof. Kohnen, Dr. Phillips.
Literaturwissenschaft: Prof. Antor, Prof. Berressem, Prof. Neumeier, Prof. Gutenberg.

Inhalt: Informationen zu den Themenbereichen, Inhalten und Umfang von Prüfungsliteratur haben wir in diesem Merkblatt zusammengestellt. Alle weiteren inhaltlichen Fragen klären Sie bitte mit den PrüferInnen ab.