1-Fach- und 2-Fach-Master English Studies
SM 2a-f: Thematische Spezialisierungsmodule kombinatorische Prüfung [4569E.MFS2a-f]
| Art / Form / Länge: | kombinatorische Prüfung: englischsprachige, schriftliche Komponente und 20-minütiges Gespräch |
| Endnotenrelevanz: | 1-Fach-Master: 15% der Fachnote 2-Fach-Master: 22% der Fachnote |
| PrüferInnen: | Lehrende der Mittel-, Haupt- und Oberseminare (ein/e Prüfer*in sowie ein/e vom ES I gestellte*r Beisitzer*in) |
| Inhalt: | Mit Bezug zum Mittel-, Haupt- oder Oberseminar. Der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil werden nicht separat benotet, sondern zusammenfassend durch EINE Gesamtnote bewertet. Das (Nicht-)Bestehen nur einer der beiden Komponenten ist nicht möglich, d.h. wird ein Teil nicht erbracht bzw. nicht bestanden, gilt die gesamte kombinatorische Prüfung als nicht bestanden und muss in Gänze wiederholt werden. Die schriftliche Komponente ist spätestens mit dem Abmeldeende zur Prüfung in KLIPS einzureichen, d.h. zwei Wochen vor dem in KLIPS angegebenem Prüfungstermin. Das Einreichen weiterer Materialien ist nicht vorgesehen. Die Prüfung soll im gleichen Semester wie die besuchte Lehrveranstaltung erfolgen. Prüfungen über den Stoff einer bestimmten Lehrveranstaltung werden über den Zeitraum von drei Semestern angeboten, wobei das Semester, in dem die Veranstaltung stattfindet, als erstes Semester zu zählen ist. Danach erlischt der Anspruch der Studierenden, über den Inhalt eines bestimmten Kurses geprüft zu werden. Bei Einverständnis der Prüfenden kann die First jedoch unbestimmt verlängert werden. |
| Termine / Fristen: | Prüfungsphase I: letzten beiden Vorlesungswochen und erste vorlesungsfreie Woche des Semesters Prüfungsphase II: in der Regel letzten beiden Wochen des Semesters Der in KLIPS angezeigte Prüfungstermin ist als Stellvertreter-Termin für alle mündlichen/kombinatorischen Prüfungen festgelegt. Zusätzlich zur fristgerechten Anmeldung in KLIPS müssen Kandidat*innen zeitnah mit den Prüfer*innen bezüglich eines individuellen Prüfungsdatums in Kontakt treten. |
| Rücktritt: | Ein Rücktritt ohne Grund ist bis 14 Tage vor dem in KLIPS angezeigten Prüfungstermin möglich. Ein Rücktritt nach Ablauf der Abmeldefrist ist nur in begründeten Fällen möglich (Nachweis z.B. durch Attest). Bitte benutzen Sie das Formular "Außerordentliche Abmeldung von Modulprüfungen". Bei fristgerechter Abmeldung sowie bei Prüfungsrücktritt mit anerkanntem Grund muss kein neues Thema vereinbart werden. |
| Ergebnis: | Die Ergebnisse werden dem/der Kandidat*in im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt und spätestens zum Ende der Prüfungsphase in KLIPS eingetragen. Erst nach Freischaltung durch das Prüfungsamt wird die Note für die Studierenden sichtbar. Bei Nichtbestehen der Prüfung wird die nicht ausreichende Leistung in KLIPS eingetragen und auf dem Transcript of Records vermerkt. Die Kandidat*innen müssen sich zum nächsten Prüfungstermin erneut anmelden. Eine Prüfung ist dann nicht bestanden, wenn sie mit 'mangelhaft' bewertet wurde oder der/die Kandidat*in die Arbeit nicht fristgerecht eingereicht hat bzw. nicht zur Prüfung erschienen ist. Für die Wiederholungsprüfung der Aufbau- und Schwerpunktmodule muss im Rahmen der im Modul besuchten Kurse ein neuer Themenschwerpunkt festgelegt werden. Bei fristgerechter Abmeldung sowie Prüfungsrücktritt nach Ablauf der Abmeldefrist mit anerkanntem Grund (z.B. Nachweis der Prüfungsunfähigkeit durch Attest) muss kein neues Thema vereinbart werden. Ergebnisse von Modulprüfungen können frühestens am in KLIPS angegeben Prüfungsdatum gültig gesetzt werden! Die Protokolle der mündlichen Prüfung werden vom Prüfungsamt in einer Prüfungsakte archiviert. |
| Weiteres: | Ohne erfolgreiche Anmeldung in KLIPS kann die Prüfung nicht stattfinden. |
| Merkblätter / Formulare: |