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Anpassungslehrgang (Auflagen durch die Bezirksregierung)

Lehrer*innen, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben, steht grundsätzlich auch die Möglichkeit offen, in Nordrhein-Westfalen als Lehrer*innen zu arbeiten. In bestimmten Fällen kann die Gleichstellung des im Ausland erworbenen Abschlusses von einem Anpassungslehrgang (AL) zum Ausgleich wesentlicher Defizite abhängig gemacht werden. Ob ein im Ausland erworbener Abschluss gleichwertig ist, prüft die Bezirksregierung. Diese legt fest, ob und in welchem Umfang ergänzende Studienleistungen im Fach Englisch erworben werden müssen und teilt dies den Bewerber*innen in einem Bescheid mit.

Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen sorgfältig durch. Dort ist erklärt, wie Ihre individuellen Auflagen durch das Englische Seminar I festgelegt werden, wie Sie Ihre Kurse und Modulprüfungen auswählen und wie Sie die Bescheinigung über die absolvierten Auflagen erhalten. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen keine individuelle Beratung bei der Auswahl und Belegung der Kurse anbieten können.