Arbeitsschutz am Englischen Seminar I
Unterweisungen zum Arbeitsschutz
Gemäß bestehender Rechtsvorschriften und im Rahmen der Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber (Fachverantwortliche) die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen bei Einstellung sowie in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Die Unterweisungen am Englischen Seminar werden i.d.R. einmal jährlich lehrstuhlintern durch den Lehrstuhlinhaber/die Lehrstuhlinhaberin durchgeführt. MitarbeiterInnen in Abteilungen ohne Lehrstuhl werden durch den Koordinator/die Koordinatorin der jeweiligen Abteilung unterwiesen (Frau Bongartz die Mitarbeiter*innen der Bibliothek, Frau Gutenberg die Mitarbeiter*innen der Fachdidaktik, Frau Allan die Lektor*innen und das Geschäftszimmer/ Geschäftsführungsbüro die zentralen Mitarbeiter*innen). Die Unterweisung wird von den MitarbeiterInnen durch Unterschrift bestätigt (Formular "Dokumentation der Teilnahme"). Die Bestätigung wird im SIO (Raum 1.122, Philosophikum) archiviert.
Das Englische Seminar I hat ein von der Abteilung Arbeitsschutz zur Verfügung gestelltes Informationspaket (PDF) angepasst. Dieses PDF kann für die Unterweisung an den jeweiligen Lehrstühlen bzw. Abteilungen verwendet werden:
https://anglistik1.phil-fak.uni-koeln.de/sites/anglistik1/Geschaeftsfuehrung/pdf/Verschiedenes/Unterweisung_Buerotaetigkeiten.pdf
Auf den Seiten "Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem" hat die Universität darüber hinaus relevanten Informationen zu den Unterweisungen zusammengestellt:
https://uni-koeln.agu-hochschulen.de/ablauforganisation/unterstuetzende-prozesse/aus-und-weiterbildung/unterweisungen
Unter anderem finden sich hier
- der Leitfaden Unterweisung:
http://www.agu-management.de/fileadmin/user_upload/interner_bereich/dokumentensammlung/ablauforganisation/86_id_arbeitshilfe_unterweisungen.docx - das Formular Dokumentation der Teilnahme an der Unterweisung:
https://uni-koeln.agu-hochschulen.de/fileadmin/user_upload/DATEN/ablauforganisation/unterstuetzende_prozesse/aus-_und_weiterbildung/Unterweisungen/Unterweisung.pdf - der Generalplan „Alarme und Gefahrenabwehr“
https://strategy.uni-koeln.de/e166722/e166780/e141420/e141316/GeneralplanNeufassung-2018-014_N_ger.pdf
Grundsätzliches
1. Die Betriebs- und Gebrauchsanleitungen für technische und sonstige Arbeitsmittel sind zu beachten.
2. Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt oder durch Manipulation unwirksam gemacht werden.
3. Jede festgestellte unmittelbare Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeder an Maschinen, Geräten, Materialien oder Schutzeinrichtungen festgestellte Defekt, der die Sicherheit beeinträchtigen kann, ist unverzüglich dem Fachverantwortlichen zu melden. Die Geräte sind als defekt zu kennzeichnen. Die Reparatur darf nur durch Fachpersonal durchgeführt werden. Bis zur Reparatur dürfen die Geräte nicht mehr benutzt werden.
4. Akten- Registraturwagen, Papierkörbe sowie sonstige nicht ortsfeste Gegenstände sind auch im engeren Arbeitsbereich so zu stellen, dass keine Stolper- oder Sturzgefahr besteht.
5. Zum Erreichen von Ablagehöhen über 1,80 m an Regalen und Schränken sind geeignete Aufstiege (Tritt, Leiter) zu benutzen. Die Benutzung von Stühlen, Kästen oder tiefer gelegenen Fächern von Regalen und Schränken ist unzulässig.
Brandschutz und Erste Hilfe
1. Die MitarbeiterInnen sind vor Aufnahme der Tätigkeit vertraut zu machen mit:
Flucht- und Rettungspläne | Feuerlöscher / Feuermelder | |
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"SIO-Gang" 1.OG Philosophikum | Am Anfang des Ganges neben der Teeküche | Am Anfang und Ende des Ganges neben der Glastür Neben dem Whiteboard gegenüber der Bibliothek |
"Fachdidaktik-Gang" 1.OG Philosophikum | Am Anfang des Ganges neben der Teeküche | Am Anfang und Ende des Ganges neben der Glastür |
"Sprax-Gang" | Am Anfang des Ganges neben der Teeküche | Am Anfang und Ende des Ganges neben der Glastür |
2. Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge und Fluchteinrichtungen sind freizuhalten. Brandschutztüren und Rauchabschlusstüren sind geschlossen zu halten.
3. In angemessenen Zeitabständen ist zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.
4. Elektrische Geräte (Kaffeemaschinen, Wasserkocher) sind nach ihrer Benutzung auszuschalten (Brandgefahr). Die Türen und Fenster sind im Brandfall, soweit möglich, geschlossen (nicht abgeschlossen) zu halten.
Bildschirmarbeitsplätze
Wie Bildschirmarbeitsplätze richtig eingerichtet und der Büroarbeitsplatz ergonomisch eingerichtet wird, sind in diesen beiden Videos auf Arbeitsschutz.de erklärt:
https://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/bildschirmarbeitsplatz-richtig-einrichten_29efebf52.html
https://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/arbeitsplatz-ergonomisch-einrichten_8cc8eb547.html
Ergonomie des Arbeitsplatzes
1. Verstellbare Arbeitsmittel, wie z.B. Drehstühle, Fußstützen, Konzepthalter und Tische, sind so einzustellen, dass zur Vermeidung gesundheitsschädlicher und stark ermüdender Körperhaltungen eine der jeweiligen Tätigkeit entsprechende einwandfreie Sitzhaltung gewährleistet ist. Diese ist gegeben, wenn die Oberarme locker herabhängen und die Unterarme eine waagerechte Linie zur Arbeitsebene (Tischfläche oder Tastatur) beschreiben; Oberarme und Unterarme sollen dabei einen Winkel von 90° oder mehr bilden. Außerdem sollen die Oberschenkel bei leichter bis höchstens rechtwinkliger Beugung der Kniegelenke und bei aufgestellten Füßen annähernd waagerecht verlaufen. Dabei soll die gesamte Tiefe der Sitzfläche des Stuhles zum Sitzen ausgenutzt werden; der untere und mittlere Teil der Wirbelsäule soll durch den Lendenbausch und den darüber liegenden Teil der Rückenlehne wirksam abgestützt sein.
2. Bei nicht höhenverstellbaren Tischen ist die Sitzhöhe des Stuhles so einzustellen, dass der Abstand zwischen der Arbeitsebene (Tischfläche oder Tastatur) und der Sitzfläche möglichst gering ist (etwa 23 bis 30 cm). Ergibt sich hierbei, dass die Füße des Benutzers nicht ganzflächig auf dem Fußboden aufstehen, so ist mit einer verstellbaren Fußstütze der notwendige Ausgleich herzustellen.
3. Bei höhenverstellbaren Tischen ist die Sitzhöhe des Stuhles so einzustellen, dass die Sitzflächenhöhe gleich der Kniekehlenhöhe (im Stehen gemessen) ist. Die Einstellung der Tischhöhe ist entsprechend vorzunehmen.
4. Bei Drehstühlen mit verstellbarer Rückenlehne ist die Rückenlehne so einzustellen, dass in jeder Sitzhaltung eine spürbare Abstützung der Wirbelsäule gegeben ist.
5. Fußstützen sind so einzustellen, dass die ganzflächig aufgestellten Füße einen möglichst kleinen Winkel mit der Fußbodenebene bilden.
6. Konzepthalter sind geringfügig unter Augenhöhe einzustellen, wobei der Abstand von den Augen etwa 40 bis 50 cm betragen soll.
7. Vor Aufnahme der Tätigkeit, anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt werden können, wird die Durchführung einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch den Betriebsarzt empfohlen.
Informationen zur Beantragung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen:
https://portal.uni-koeln.de/sites/uni/images/Universitaet/Beschaeftigte/Broschure_Sehhilfen__Arbeitsplatz.pdf
Arbeitsmedizinischen Vorsorgeangebote:
https://www.portal.uni-koeln.de/betriebsarzt.html
AnsprechpartnerInnen mit besonderen Aufgaben
Am Englischen Seminar I haben folgende Personen besondere Aufgaben übernommen:
ErsthelferInnen | Bärbel Eltschig | 1.118 | 5715 | beltschi@uni-koeln.de |
Astrid Acker | 1.212 | 2793 | aacker(at)uni-koeln.de | |
Friederike Zahn | -1.207, Gartengeschoss, SSC | 2970 | fzahn1(at)uni-koeln.de | |
Henrike Trapp | 1.105 | 4101 | henrike.trapp@uni-koeln.de | |
BrandschutzhelferInnen | Bärbel Eltschig | 1.118 | 5715 | beltschi@uni-koeln.de |
Henrike Trapp | 1.105 | 4101 | henrike.trapp@uni-koeln.de | |
Sicherheitsbeauftragte | Katherine Maye-Saidi | 2.207 | 4182 | katherine.maye-saidi@uni-koeln.de |
N.N. |
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