Studieren im Ausland
Das Englische Seminar I empfiehlt allen Studierenden, während des Studiums einen längeren Auslandsaufenthalt im (englischsprachigen) Ausland zu absolvieren. Ziel des Aufenthalts ist der Erwerb von inter- bzw. transkulturellen Kompetenzen und Erfahrungen durch intensiven Kontakt mit Menschen, Sprache(n) und Kultur(en) des besuchten Landes. Werden in dieser Zeit Leistungen an einer ausländischen Universität erbracht, können diese auf Antrag für das Studium in Köln angerechnet werden
Informationen zur Anrechenbarkeit von Auslandskursen und Hinweise zur Kurswahl haben wir auf der Seite Anrechnung von Auslandsleistungen zusammengestellt.
Informationen zum obligatorischen Auslandsaufenthalt im Bachelor/Master Lehramt Englisch finden Sie auf den Seiten des ZfL und in unserem Merkblatt.
AnsprechpartnerInnen und Beratungsangebote
Zu den vielfältigen Möglichkeiten und Bewerbungsmodalitäten eines Auslandsaufenthalts sowie dessen Organisation beraten Sie die KollegInnen folgender Einrichtungen:
Für das ERASMUS-Programm
Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB) der Philosophischen Fakultät
Besucheradresse:
Robert-Koch-Str. 41 (1. OG)
50923 Köln
0221/470-3028
philfak-outgoings@uni-koeln.de
Für DAAD-, Fulbright und PROMOS-Programme
International Office der Universität zu Köln
Besucheradresse:
Universität zu Köln
Student Service Center (SSC)
Universitätsstraße 22 a
50937 Köln
Für Lehramtsstudierende "Internships@schoolsabroad"
Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL)
Jan Veldscholten: j.veldscholten(at)uni-koeln.de
Dr. Jan Springob: jan.springob(at)uni-koeln.de
Besucheradresse:
Immermannstraße 49
50931 Köln
Learning Agreement und Anrechnungsmöglichkeiten ERASMUS (Outgoing) Studierende des Englischen Seminars I
Dr. Philipp Hofmann
Raum 1.123
philipp.hofmann[at]uni-koeln.de
Homepage und Sprechstunden
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Learning Agreement unten auf dieser Seite.
Weitere Austauschprogramme
Austausch mit der University of Rochester, Rochester, N.Y. (USA)
Der Austausch mit der University of Rochester ist ein Austauschprogramm des Englischen Seminars I und beinhaltet ein literaturwissenschaftliches und filmwissenschaftliches Studium im Department of Modern Languages and Cultures als “graduate student”, d.h. man belegt in der Regel Kurse im Umfang von 9-12 “credit hours” (also 3-4 Kurse). Die Universität Rochester weist ein hervorragendes Lehrangebot zu kulturwissenschaftlichen und theoretischen Ansätzen auf. Das Studium wird im Rahmen dieses Austauschs mit einem M.A. in Comparative Literature abgeschlossen. Dieser akademische Grad kann auf Antrag beim Wissenschaftsministerium in Deutschland geführt werden. Ein M.A. im Fach Englisch kann nicht erworben werden, aber es können Kurse im English Department belegt werden (eventuell dort erworbene Scheine sind hier in Köln anrechenbar).
Gleichzeitig erwirbt man Lehrerfahrung im Bereich Deutsch als Fremdsprache, indem man in der Regel einen Sprachkurs oder 2-3 “recitations” (eine Art Tutorien für Sprachkurse) pro Woche unterrichtet. In den ersten Monaten in Rochester muss zudem ein Didaktik-Seminar belegt werden (Umfang 1 “credit hour”).
1. Wer kann sich bewerben?
Studierende der Anglistik, die zum Zeitpunkt des Stipendienantritts das BA-Studium abgeschlossen haben. Es stehen pro Studienjahr zwei Plätze zur Verfügung.
2. Wo wird man studieren?
Rochester liegt am Lake Ontario etwa 6 Autostunden nordwestlich von New York City und etwa 3 Stunden von Toronto.
3. Wie hoch ist das Stipendium?
Gebührenerlass für das Studienjahr und ein im 14-tägigen Rhythmus ausgezahlter Geldbetrag, der in der Regel den Lebensunterhalt ausreichend abdeckt. Als Gegenleistung sollen die StipendiatInnen Deutschkurse im Grundstudium geben.
4. Wie lange läuft das Stipendium?
Zwei Semester von Mitte August bis Mai des folgenden Jahres.
5. Wo, wie und wann kann man sich bewerben?
Betreut wird der Austausch von Prof. Dr. Berressem; Bewerbungen sind abzugeben bei der Abteilung. Die Bewerbungsfrist liegt in der Regel im November. (Siehe Aushänge und Infoveranstaltung im Englischen Seminar zu Semesterbeginn).
6. Wie verläuft das Auswahlwahlverfahren?
Auswahlgespräch (etwa einen Monat nach Ende der Bewerbungsfrist), die Entscheidung liegt danach bei den ProfessorInnen des Englischen Seminars.
7. Was ist zu beachten?
Im Englischen Seminar führt die Abteilung von Prof. Berressem die Beratungen durch und bietet immer Ende Oktober eine Informationsveranstaltung zum Stipendium an.
Man kann sich zusätzlich für ein Fulbright-Reisestipendium für Flug- und Krankenversicherungskosten bewerben (s. unten). Weitere Informationen im International Office der Universität und unter http://www.rochester.edu. In der Regel befinden sich während des Semesters ein/e AustauschstudentInnen aus Rochester am Englischen Seminar I, zu dem/der man Kontakt aufnehmen kann.
Internships@schoolsabroad – Programm
Unter https://zfl.uni-koeln.de/auslandsaufenthalt.html erhalten Lehramtsstudierende Informationen zu Auslandsprogrammen, die für angehende LehrerInnen zugeschnitten sind und über die z.B. Praktika an ausländischen Schulen absolviert werden können. Die KollegInnen des Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL) helfen bei der Auswahl des richtigen Programms und unterstützen bei der Bewerbung.
Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL)
Jan Veldscholten: j.veldscholten(at)uni-koeln.de
Dr. Jan Springob: jan.springob(at)uni-koeln.de
Besucheradresse:
Immermannstraße 49
50931 Köln
Pädagogischer Austauschdienst (PAD) - Als LehrerIn ins Ausland
Mit Hilfe des FremdsprachenassistentInnenprogramms des PAD sammelt man Unterrichtserfahrung im Fremdsprachenunterricht (Deutsch) und verbessert gleichzeitig seine sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse. Bei einer Unterrichtsverpflichtung von i.d.R. 12 Stunden pro Woche bleibt meist Zeit für weitere Aktivitäten. Die Tätigkeit als FremdsprachenassistentIn im anglophonen Ausland kann als Praktikum und als obligatorischer Auslandsaufenthalt angerechnet werden. LehramtskandidatInnen, bzw. Studierende aus den Studiengängen Bachelor/Master Unterrichtsfach Englisch werden bei der Auswahl von FremdsprachenassistenInnen bevorzugt, aber auch Studierende anderer Studiengänge können sich zumindest in Großbritannien bewerben. Teilnehmen können deutsche Studierende, die bei Stellenantritt für UK/Irland mindestens 4 Fachsemester, für Kanada/USA mindestens 6 Fachsemester abgeschlossen und für Australien/Neuseeland ihr Masterstudium abgeschlossen haben.
1. Für welche Länder kann man sich als AnglistIn sinnvollerweise bewerben und an welchen Institutionen wird man eingesetzt?
Man kann sich für UK, Irland, USA, Kanada, Australien, und Neuseeland bewerben. Es gelten jeweils unterschiedliche Bewerbungsvoraussetzungen. Man kann für UK Wünsche zur Region, nicht aber zum Ort äußern. Für alle anderen Länder werden keine Ortswünsche angenommen. Im Vereinigten Königreich, in Irland, Australien und Neuseeland wird man an Sekundarschulen, in den USA und Kanada an Colleges eingesetzt.
2. Wie hoch ist die finanzielle Vergütung?
Sie deckt gut die Lebenshaltungskosten und liegt nur wenig unter dem Anfangsgehalt der Lehrer des jeweiligen Gastlandes.
3. Wie lange dauert der Auslandsaufenthalt?
UK 8-9 Monate (Beginn September/Oktober, unter Umständen ist ein verkürzter Einsatz von 6 Monaten möglich), Republik Irland 6 oder 8 Monate (Beginn Oktober), USA 8-9 Monate (Beginn Ende August) Kanada 8 Monate (Beginn September/Oktober) Australien/Neuseeland 11 Monate (Beginn Ende Januar). In der Regel muss man sich also für zwei Semester von der Heimatuniversität beurlauben lassen.
4. Wo kann man sich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt online unter www.kmk-pad.org/fsadia. Im Englischen Seminar wird die Durchsicht der Unterlagen auf Vollständigkeit, sowie eine Beratung zur Bewerbung angeboten. Ansprechpartnerin ist hier Frau Dr. K. Lenz, R 1.009 – 1. OG, Philosophikum; katja.lenz[at]uni-koeln.de.
5. Wann kann man sich bewerben?
Bis spätestens zum 1. Januar des Jahres, in dem man den Auslandsaufenthalt antreten möchte.. Für die USA: bis zum 1. November des Vorjahres.
6. Wie bewirbt man sich?
Generell finden sich alle erforderlichen Informationen und Formulare auf https://www.kmk-pad.org/programme/fremdsprachenassistenzkraefte/studierende-aus-deutschland.html.
Außerhalb des PAD-Programms kann man über das Amity-Institute versuchen, einen Praktikumsplatz an einer US-High-School zu bekommen. LehrerInnen können über das Bundesverwaltungsamt in Köln an deutsche Auslandsschulen vermittelt werden. LektorInnen werden über den DAAD an ausländische Universitäten vermittelt (Examen und Erfahrung in Deutsch als Fremdsprache sind Voraussetzung). Schulpraktika an (deutschen) Auslandsschulen, Praktika bei Goethe-Instituten (unbezahlt) etc. sind ebenfalls möglich.
Australisch-Neuseeländischer Hochschulverbund Institut Ranke-Heinemann
Das Institut Ranke-Heinemann ist das zentrale Studentensekretariat aller australischen und neuseeländischen Hochschulen in Europa, zuständig für die Beratung, Bewerbung, Einschreibung und Betreuung europäischer Studierender.
Informationen unter www.ranke-heinemann.de
Die Kosten für die Serviceleistungen des Instituts werden durch die Studiengebühren abgedeckt, die an die australische oder neuseeländische Institution zu entrichten sind, d.h., dass darin ein fester Betrag für die Betreuung enthalten ist. Dafür gewährleistet das Institut eine umfangreiche Vor- und Nachbetreuung. Wer sich also direkt oder auf anderem Wege an den Hochschulen bewirbt, verzichtet auf diese Leistungen, die mit den Studiengebühren bereits bezahlt sind.
Das Institut wirbt u.a. mit folgenden Dienstleistungen:
- Beratung zu allen Fragen zum Auslandsstudium in Australien und Neuseeland.
- Hilfe bei Studienwahl und Identifizierung des geeigneten Studienprogramms.
- Hilfe bei Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen.
- Vergabe von Stipendien, die speziell für Ranke-Heinemann Studierende ausgeschrieben werden
- Bereitstellung von Informationsmaterialien.
- Online-Qualifikationscheck zur Bewertung der Aufnahmechancen.
- Beratung zu Sprachnachweisen.
- Umfangreiches Publikationsangebot.
- Stipendienberatung und Hilfestellung beim Bafögantrag.
- Übernahme der Korrespondenz mit den australischen oder neuseeländischen Universitäten.
- Beratung zu Krankenversicherung und Visumsangelegenheiten.
- Hilfe bei Wohnungssuche (inkl. Zugang zu Wohnungsbörse und Assistenz bei Buchung einer Erstunterkunft).
- Informationen zu vielen Themen rund um den Alltag Down Under (Reisen, Arbeiten, Prüfungen, Konto eröffnen, etc.).
- Beratung und Hilfestellung zu Anerkennungsverfahren.
- Betreuung auch nach Ankunft durch die Niederlassung in Sydney.
Learning Agreement (ERASMUS Outgoing)
Outgoings des Englischen Seminars II wenden sich zwecks Learning Agreement bitte an Frau Dr. Lizzie Gilbert.
Outgoings des Englischen Seminars I gehen bitte wir folgt vor:
Beim Austausch im Rahmen des ERASMUS-Programms muss vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement (LA) erstellt werden, in dem die voraussichtlich absolvierten Auslandskurse und deren mögliche Anrechnung für das Studium in Köln dokumentiert werden. Obwohl das LA die Kursplanung im Ausland sowie die potentiellen Anrechnung in Köln möglichst realistisch abbilden sollte, ist es weder für die Studierenden noch für das Englische Seminar I bindend. Weder verpflichtet es die Studierenden, die im LA ausgewiesenen Kurse zu besuchen bzw. anrechnen zu lassen, noch verpflichtet es das Englische Seminar I, die im LA ausgewiesenen möglichen Anrechnungen vorzunehmen. Die spätere Anrechnung von Leistungen nach beendetem Auslandsaufenthalt erfolgt ausschließlich auf Grundlage des von den Studierenden gestellen Anrechnungsantrags in Kombination mit dem Transcript of Records der Auslandsuniversität. Das LA wird für die Anrechnung also nicht benötigt, sondern ist lediglich ein formal notwendiger Schritt, um den ERASMUS-Austausch zwischen zwei Bildungsinstitutionen möglich zu machen. Information zur Beantragung der Anrechnung von Auslandsleistungen finden SIe auf unserer Anrechnungsseite.
Ausfüllen des Learning Agreements
Als Contact person geben Sie bitte Herrn Dr. Hofmann an.
Der Erasmus Code der Universität zu Köln ist D KOLN01.
Im Table B Before the mobility geben Sie bitte die Kölner Modulzeilen an, für die Sie voraussichtlich nach dem Auslandsaufenthalt eine Anrechnung beantragen werden. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf der Seite Anrechnung von Auslandsleistungen. Im LA werden für das Fach Englisch nur Modulzeilen von Lehrveranstaltungen aufgelistet. Modulprüfungen werden nicht aufgeführt. Eine Ausnahme bildet die Modulprüfung des ausdrücklich für die Mobilität vorgesehenen Ergänzungsmoduls (EM). Die anzurechnenden Modulelemente des Kölner Studiengangs sind mit Modulkennung und der Bezeichnung der Modulzeile zu notieren (zum Beispiel: "AM 2b: Mittelseminar Literaturwissenschaft"). Obwohl Module in den Kölner Studiengängen nur noch Gesamtleistungspunkte erhalten und einzelne Zeilen somit nicht individuell kreditiert sind, müssen im LA die Leistungspunkte (LP) der anzurechnenden Modulelemente angegeben werden. Für das LA werden folgende Richtwerte festgelegt:
Seminare (Pro,- Mittel-, Haupt- oder Oberseminar): 3 LP
Vorlesungen: 2 LP
Kolloquien: 2 LP
Sprachkurse (English in Context / Academic Writing II): 2 LP
Eine Mindestzahl an LP ist nicht zwingend erforderlich.
Das Feld "Provisions applying if the student does not complete successfully some educational components: [web link to the relevant information]" wird nicht ausgefüllt.
Modulprüfungen können auf Antrag bei vorliegender Äquivalenz der Leistungen bzw. überprüften Kompetenzen zur Anrechnung empfohlen werden. Die hierfür relevanten Informationen können von den Studierenden jedoch erst nach dem Aufenthalt verlässlich vorgelegt werden, so dass über die Anerkennung erst nach dem Auslandsaufenthalt entschieden werden kann. Aus diesem Grund werden Modulprüfungen nicht im Learning Agreement aufgeführt. Eine Ausnahme bildet die Modulprüfung des ausdrücklich für die Mobilität vorgesehenen Ergänzungsmoduls (EM). Bitte beachten Sie bezüglich der Anrechnung von Modulprüfungen auch die Hinweise auf der Seite Anrechnung von Auslandsleistungen.
Unterschrift der ERASMUS-Beauftragten des Englischen Seminars I: Das Feld Responsible person at the Sending Institution wird von Dr. Hofmann (bei Abwesenheit von Dr. Abel oder Dr. Fritsch) unterschrieben. Senden Sie hierfür das von Ihnen ausgefüllte Learning Agreement als Anhang an die Adresse
anrechnung-es1[at]uni-koeln.de
Bitte geben Sie in der Betreffzeile "Learning Agreement" an. Das Englische Seminar druckt das LA aus, bei Rückfragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Wir informieren Sie per E-Mail, wenn Sie das unterschriebene LA im Student Information Office abholen können. Bitte planen Sie mindesten eine Woche Bearbeitungszeit ein! Wir beantworten die Anfragen in Reihenfolge des Eingangs und so schnell es uns möglich ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir grundsätzliche keine Dokumente per Post oder als Scan per Mail an Sie verschicken. Da das Student Information Office aufgrund der Corona-Sondersituation zur Zeit geschlossen bleiben muss, senden wir Ihnen das unterschriebene LA als Scan per Mail zurück.
Sollten Sie über die hier gelisteten Informationen hinausgehende Fragen zum Learning Agreement haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Philipp Hofmann, Raum 1.123 im Philosophikum. Termine und Anmeldung zur Sprechstunde unter http://phil-services.uni-koeln.de/profile/philipp_hofmann