Studieren im Ausland
Das Englische Seminar I empfiehlt allen Studierenden, während des Studiums einen längeren Auslandsaufenthalt im (englischsprachigen) Ausland zu absolvieren. Ziel des Aufenthalts ist der Erwerb von inter- bzw. transkulturellen Kompetenzen und Erfahrungen durch intensiven Kontakt mit Menschen, Sprache(n) und Kultur(en) des besuchten Landes. Informationen zum obligatorischen Auslandsaufenthalt im Bachelor/Master Lehramt Englisch finden Sie auf den Seiten des ZfL und in unserem Merkblatt.
Ansprechpartner*innen und Beratungsangebote zur Orientierung
Zu den vielfältigen Möglichkeiten und Bewerbungsmodalitäten eines Auslandsaufenthalts sowie dessen Organisation beraten Sie die Kolleg*innen der unten genannten Einrichtungen. Dort erfahren Sie zum Beispiel, welche Auslands-Programme es gibt, wie die aktuellen Bewerbungsfristen sind und wie der Ablauf der Bewerbung gestaltet ist.
ERASMUS-Programm: Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB) der Philosophischen Fakultät 0221/470-3028 philfak-outgoings@uni-koeln.de |
DAAD-, Fulbright und PROMOS-Programme: International Office der Universität zu Köln |
zusätzliche Programme im Lehramtstudierende: Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZfL) |
Weitere Austauschprogramme
Austausch mit der University of New Brunswick in Saint John (Kanada)
Der Austausch mit der Universität New Brunswick in Saint John (Kanada) ist ein Austauschprogramm, das vom Englischen Seminars I initiiert wurde. Im Rahmen eines intensiven Studiums kanadischer Kultur und Literatur können fachliche, sprachliche und landeskundliche Horizonte erweitert und anrechenbare Studienzeiten und –leistungen erworben werden. Studierende sollten ein nachweisliches Interesse am Gastland haben.
1. Wer kann sich bewerben?
Studierende der Anglistik mit nachweislichem Interesse am Gastland (Kultur, Sprache) und dem dortigen Studienangebot, die die Basismodule ihres BA-Studiums zum Zeitpunkt des Stipendienantritts abgeschlossen haben. Es stehen pro Studienjahr zwei bis drei Plätze zur Verfügung.
2. Wo wird man studieren?
An der University of New Brunswick in Saint John (Kanada). Informationen zur UNB finden sich unter www.unbsj.ca
3. Wie hoch ist das Stipendium?
Erlass der Studiengebühren.
4. Wie lange läuft das Stipendium?
Das Stipendium läuft über ein, maximal über zwei 2 Trimester jeweils ab September (2 Trimester = September bis Anfang April).
5. Wo, wie und wann kann man sich bewerben?
Die Bewerbung und Auswahl läuft über das International Office der UzK:
https://portal.uni-koeln.de/international/studium-im-ausland/studium-im-ausland/fakultaetsuebergreifende-partnerschaften
Weitere Informationen erhalten Sie von den Kolleg*innen des International Office.
Austausch mit der University of Rochester, Rochester, N.Y. (USA)
Der Austausch mit der University of Rochester ist ein Austauschprogramm des Englischen Seminars I und beinhaltet ein literaturwissenschaftliches und filmwissenschaftliches Studium im Department of Modern Languages and Cultures als “graduate student”, d.h. man belegt in der Regel Kurse im Umfang von 9-12 “credit hours” (also 3-4 Kurse). Die Universität Rochester weist ein hervorragendes Lehrangebot zu kulturwissenschaftlichen und theoretischen Ansätzen auf. Das Studium wird im Rahmen dieses Austauschs mit einem M.A. in Comparative Literature abgeschlossen. Dieser akademische Grad kann auf Antrag beim Wissenschaftsministerium in Deutschland geführt werden. Ein M.A. im Fach Englisch kann nicht erworben werden, aber es können Kurse im English Department belegt werden (eventuell dort erworbene Scheine sind hier in Köln anrechenbar).
Gleichzeitig erwirbt man Lehrerfahrung im Bereich Deutsch als Fremdsprache, indem man in der Regel einen Sprachkurs oder 2-3 “recitations” (eine Art Tutorien für Sprachkurse) pro Woche unterrichtet. In den ersten Monaten in Rochester muss zudem ein Didaktik-Seminar belegt werden (Umfang 1 “credit hour”).
1. Wer kann sich bewerben?
Studierende der Anglistik, die zum Zeitpunkt des Stipendienantritts das BA-Studium abgeschlossen haben. Es stehen pro Studienjahr zwei Plätze zur Verfügung.
2. Wo wird man studieren?
Rochester liegt am Lake Ontario etwa 6 Autostunden nordwestlich von New York City und etwa 3 Stunden von Toronto.
3. Wie hoch ist das Stipendium?
Gebührenerlass für das Studienjahr und ein im 14-tägigen Rhythmus ausgezahlter Geldbetrag, der in der Regel den Lebensunterhalt ausreichend abdeckt. Als Gegenleistung sollen die StipendiatInnen Deutschkurse im Grundstudium geben.
4. Wie lange läuft das Stipendium?
Zwei Semester von Mitte August bis Mai des folgenden Jahres.
5. Wo, wie und wann kann man sich bewerben?
Betreut wird der Austausch von Prof. Dr. Rauscher; Bewerbungen sind abzugeben bei der Abteilung. Die Bewerbungsfrist liegt in der Regel im November. (Siehe Aushänge und Infoveranstaltung im Englischen Seminar zu Semesterbeginn).
6. Wie verläuft das Auswahlwahlverfahren?
Auswahlgespräch (etwa einen Monat nach Ende der Bewerbungsfrist), die Entscheidung liegt danach bei den ProfessorInnen des Englischen Seminars.
7. Was ist zu beachten?
Im Englischen Seminar führt die Abteilung von Prof. Rauscher die Beratungen durch und bietet immer Ende Oktober eine Informationsveranstaltung zum Stipendium an.
Man kann sich zusätzlich für ein Fulbright-Reisestipendium für Flug- und Krankenversicherungskosten bewerben (s. unten). Weitere Informationen im International Office der Universität und unter http://www.rochester.edu. In der Regel befinden sich während des Semesters ein/e AustauschstudentInnen aus Rochester am Englischen Seminar I, zu dem/der man Kontakt aufnehmen kann.
Internships@schoolsabroad – Programm
Unter https://zfl.uni-koeln.de/auslandsaufenthalt.html erhalten Lehramtsstudierende Informationen zu Auslandsprogrammen, die für angehende LehrerInnen zugeschnitten sind und über die z.B. Praktika an ausländischen Schulen absolviert werden können. Die KollegInnen des Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL) helfen bei der Auswahl des richtigen Programms und unterstützen bei der Bewerbung.
Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL)
Jan Veldscholten: j.veldscholten(at)uni-koeln.de
Dr. Jan Springob: jan.springob(at)uni-koeln.de
Besucheradresse:
Immermannstraße 49
50931 Köln
Pädagogischer Austauschdienst (PAD) - Als LehrerIn ins Ausland
Mit Hilfe des FremdsprachenassistentInnenprogramms des PAD sammelt man Unterrichtserfahrung im Fremdsprachenunterricht (Deutsch) und verbessert gleichzeitig seine sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse. Bei einer Unterrichtsverpflichtung von i.d.R. 12 Stunden pro Woche bleibt meist Zeit für weitere Aktivitäten. Die Tätigkeit als FremdsprachenassistentIn im anglophonen Ausland kann als Praktikum und als obligatorischer Auslandsaufenthalt angerechnet werden. LehramtskandidatInnen, bzw. Studierende aus den Studiengängen Bachelor/Master Unterrichtsfach Englisch werden bei der Auswahl von FremdsprachenassistenInnen bevorzugt, aber auch Studierende anderer Studiengänge können sich zumindest in Großbritannien bewerben. Teilnehmen können deutsche Studierende, die bei Stellenantritt für UK/Irland mindestens 4 Fachsemester, für Kanada/USA mindestens 6 Fachsemester abgeschlossen und für Australien/Neuseeland ihr Masterstudium abgeschlossen haben.
1. Für welche Länder kann man sich als AnglistIn sinnvollerweise bewerben und an welchen Institutionen wird man eingesetzt?
Man kann sich für UK, Irland, USA, Kanada, Australien, und Neuseeland bewerben. Es gelten jeweils unterschiedliche Bewerbungsvoraussetzungen. Man kann für UK Wünsche zur Region, nicht aber zum Ort äußern. Für alle anderen Länder werden keine Ortswünsche angenommen. Im Vereinigten Königreich, in Irland, Australien und Neuseeland wird man an Sekundarschulen, in den USA und Kanada an Colleges eingesetzt.
2. Wie hoch ist die finanzielle Vergütung?
Sie deckt gut die Lebenshaltungskosten und liegt nur wenig unter dem Anfangsgehalt der Lehrer des jeweiligen Gastlandes.
3. Wie lange dauert der Auslandsaufenthalt?
UK 8-9 Monate (Beginn September/Oktober, unter Umständen ist ein verkürzter Einsatz von 6 Monaten möglich), Republik Irland 6 oder 8 Monate (Beginn Oktober), USA 8-9 Monate (Beginn Ende August) Kanada 8 Monate (Beginn September/Oktober) Australien/Neuseeland 11 Monate (Beginn Ende Januar). In der Regel muss man sich also für zwei Semester von der Heimatuniversität beurlauben lassen.
4. Wo kann man sich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt online unter www.kmk-pad.org/fsadia. Im Englischen Seminar wird die Durchsicht der Unterlagen auf Vollständigkeit, sowie eine Beratung zur Bewerbung angeboten. Ansprechpartnerin ist hier Frau Dr. K. Lenz, R 1.009 – 1. OG, Philosophikum; katja.lenz[at]uni-koeln.de.
5. Wann kann man sich bewerben?
Bis spätestens zum 1. Januar des Jahres, in dem man den Auslandsaufenthalt antreten möchte.. Für die USA: bis zum 1. November des Vorjahres.
6. Wie bewirbt man sich?
Generell finden sich alle erforderlichen Informationen und Formulare auf https://www.kmk-pad.org/programme/fremdsprachenassistenzkraefte/studierende-aus-deutschland.html.
Außerhalb des PAD-Programms kann man über das Amity-Institute versuchen, einen Praktikumsplatz an einer US-High-School zu bekommen. LehrerInnen können über das Bundesverwaltungsamt in Köln an deutsche Auslandsschulen vermittelt werden. LektorInnen werden über den DAAD an ausländische Universitäten vermittelt (Examen und Erfahrung in Deutsch als Fremdsprache sind Voraussetzung). Schulpraktika an (deutschen) Auslandsschulen, Praktika bei Goethe-Instituten (unbezahlt) etc. sind ebenfalls möglich.
Australisch-Neuseeländischer Hochschulverbund Institut Ranke-Heinemann
Das Institut Ranke-Heinemann ist das zentrale Studentensekretariat aller australischen und neuseeländischen Hochschulen in Europa, zuständig für die Beratung, Bewerbung, Einschreibung und Betreuung europäischer Studierender.
Informationen unter www.ranke-heinemann.de
Die Kosten für die Serviceleistungen des Instituts werden durch die Studiengebühren abgedeckt, die an die australische oder neuseeländische Institution zu entrichten sind, d.h., dass darin ein fester Betrag für die Betreuung enthalten ist. Dafür gewährleistet das Institut eine umfangreiche Vor- und Nachbetreuung. Wer sich also direkt oder auf anderem Wege an den Hochschulen bewirbt, verzichtet auf diese Leistungen, die mit den Studiengebühren bereits bezahlt sind.
Das Institut wirbt u.a. mit folgenden Dienstleistungen:
- Beratung zu allen Fragen zum Auslandsstudium in Australien und Neuseeland.
- Hilfe bei Studienwahl und Identifizierung des geeigneten Studienprogramms.
- Hilfe bei Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen.
- Vergabe von Stipendien, die speziell für Ranke-Heinemann Studierende ausgeschrieben werden
- Bereitstellung von Informationsmaterialien.
- Online-Qualifikationscheck zur Bewertung der Aufnahmechancen.
- Beratung zu Sprachnachweisen.
- Umfangreiches Publikationsangebot.
- Stipendienberatung und Hilfestellung beim Bafögantrag.
- Übernahme der Korrespondenz mit den australischen oder neuseeländischen Universitäten.
- Beratung zu Krankenversicherung und Visumsangelegenheiten.
- Hilfe bei Wohnungssuche (inkl. Zugang zu Wohnungsbörse und Assistenz bei Buchung einer Erstunterkunft).
- Informationen zu vielen Themen rund um den Alltag Down Under (Reisen, Arbeiten, Prüfungen, Konto eröffnen, etc.).
- Beratung und Hilfestellung zu Anerkennungsverfahren.
- Betreuung auch nach Ankunft durch die Niederlassung in Sydney.
Zahl der Leistungspunkte und Kurswahl im Ausland
Um die finanzielle Förderung bei einem Erasmus-Austausch zu erhalten, müssen im Ausland mindestens 20 lokale Leistungspunkte (LP) pro Semester an der Auslandsuniversität (AU) erworben und auf dem offiziellen ToR der AU ausgewiesen werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob oder wie viele dieser LP in Köln angerechnet werden. Je nach Erasmus-Partnerschaft verlangen die AU von den Kölner Studierenden, mehr als die mindestens benötigten 20 LP zu erbringen. In diesem Fall gelten die Vorgaben der AU und wir bitten die Kölner Studierenden, sich an diese zu halten. Welche Vorgaben für Ihre AU gelten, erfahren Sie von den Kolleg*innen des Zentrums für Internationale Beziehungen (ZIB).
Leistungen, die während eines Auslandsaufenthalts an einer AU erbracht werden, können auf Antrag für das Studium in Köln angerechnet werden. Auf unserer Seite "Anrechnung von Auslandsleistungen Kölner Studierender" finden Sie ausführliche Hinweise und Informationen, was Sie bezüglich der Kurswahl im Ausland und späteren Anrechnung beachten sollten. Wenn Sie keinen Studiengang des Englischen Seminars I (ES I) studieren aber über eine Partnerschaft des ES I am Erasmus-Programm teilnehmen, wenden Sie sich bezüglich der Anrechnung von Kursen bitte an die jeweiligen Fachberater*innen und Anrechnungsbeauftragten Ihrer Fächer.
Studierende am ES I, die sich nach dem Aufenthalt Auslandsleistung anrechnen lassen möchten, gehen bitte wie auf unserer Seite für Anrechnungsfragen beschrieben vor. Auf dieser Seite finden Sie unter "C) Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen Kölner Studierender" eine Liste mit allen Dokumenten und Informationen, die wir für die Anrechnung Ihrer Auslandsleistungen benötigen.
Die Kontaktadresse für Fragen bezüglich der Anrechnung von Leistungen für Studierende am Englischen Seminar I ist anrechnung-es1(at)uni-koeln.de.
(Online) Learning Agreement (OLA)
Beim Austausch im Rahmen des ERASMUS-Programms muss vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement (LA) erstellt werden, in dem die voraussichtlich absolvierten Auslandskurse und deren mögliche Anrechnung für das Studium in Köln dokumentiert werden. Alle Parteien (Studierende, zuständige Kölner Fachberater*in und Koordinator*in der Gasthochschule) müssen das LA unterschreiben. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein! Das Learning Agreement muss spätestens zwei Wochen vor Abreise bei Christina Roll im International Office der Universität zu Köln (Dezernat 9) in digitaler Form per E-Mail eingereicht werden. Nach Ankunft an der Auslandsuniversität ist es jederzeit möglich, das LA anzupassen und zu aktualisieren.
Für die meisten Partneruniversitäten kann das LA inzwischen online ausgefüllt werden. Das International Office hat eine ausführliche Anleitung für das OLA zusammengestellt. Wenn Ihre Auslandsuniversität noch nicht am Online-Verfahren teilnimmt, wird eine Word-Version des LA ausgefüllt. Bitte melden Sie sich in diesem Fall beim Outgoings-Beratungsteam des ZIB: <philfak-outgoings(at)uni-koeln.de>. Bitte beachten Sie auch die Hinweise des ZIB zum Learning Agreement!
Ausfüllen des (Online) Learning Agreements (OLA)
Bitte füllen Sie das OLA gemäß der Anleitung des International Ofiice aus.
In der Tabelle B werden die Modulelemente des Kölner Studiengangs eingetragen, die voraussichtlich angerechnet werden können. Für die Studiengänge des ES I gelten hierfür folgende Regeln:
- In der Tabelle B (also bei der voraussichtlichen Anrechnung) müssen keine mindest-ETCS erworben werden
- Im Feld "Code" geben Sie die Modulkennung an, z.B. EM1 oder AM2b
- Im Feld "Subject Title" geben Sie einzelne Modulelemente mit Kurstyp an (keine ganzen Module oder 'echte' Kurstitel aus dem Kölner Vorlesungsverzeichnis), z.B. "Pro- oder Mittelseminar" oder "Hauptseminar".
- Tragen Sie keine Modulprüfungen ein mit Ausnahme der Modulprüfung im EM1 bzw. EM2
- Orientieren Sie sich bzgl. der ETCS an den Kurstypen in der Beispieltabelle (Vorlesung, Tutorium, Sprachkurs, Kolloquium = 2 ETCS / Pro-, Mittel- und Hauptseminar = 3 ETCS)
Beispiel Tabelle B
Code | Subject Title | ETCS |
AM3a | Vorlesung Sprachwissenschaft | 2 |
EM1 | Tutorium | 2 |
AM1 | English in Context | 2 |
EM1 | Pro- oder Mittelseminar | 3 |
AM2b | Hauptseminar Literaturwissenschaft | 3 |
AM2b | Kolloquium Literaturwissenschaft | 2 |
| | |
EM1 | Modulabschlussprüfung | 2 |
EM2 | Modulabschlussprüfung | 4 |
Modulprüfungen können auf Antrag bei vorliegender Äquivalenz der Leistungen bzw. überprüften Kompetenzen angerechnet werden. Die hierfür relevanten Informationen können von den Studierenden jedoch erst nach dem Aufenthalt verlässlich vorgelegt werden, so dass über die Anerkennung von Modulprüfungen erst zu diesem Zeitpunkt entschieden werden kann. Aus diesem Grund werden Modulprüfungen nicht im LA aufgeführt. Eine Ausnahme bildet die Modulprüfung des ausdrücklich für die Mobilität vorgesehenen Ergänzungsmoduls (EM). Bitte beachten Sie bezüglich der Anrechnung von Modulprüfungen auch die Hinweise auf der Seite Anrechnung von Auslandsleistungen.
Sonderfall Word/PDF LA
Wenn Sie das LA an Ihrer Auslandsuniversität nicht online einreichen können, füllen Sie bitte eine Word Version aus.
Der Erasmus Code der Universität zu Köln ist D KOLN01.
Als contact/responsible person geben Sie bitte Herrn Dr. Hofmann an:
Unterschrift der ERASMUS-Beauftragten des Englischen Seminars I: Das Feld Responsible person at the Sending Institution wird von Dr. Hofmann (bei Abwesenheit von Dr. Abel oder Dr. Fritsch) unterschrieben. Senden Sie hierfür das von Ihnen ausgefüllte Learning Agreement als Anhang an die Adresse anrechnung-es1(at)uni-koeln.de. Bitte geben Sie in der Betreffzeile "Learning Agreement" an. Bitte planen Sie mindesten eine Woche Bearbeitungszeit ein! Wir beantworten die Anfragen in Reihenfolge des Eingangs und so schnell es uns möglich ist.
Sollten Sie über die hier gelisteten Informationen hinausgehende Fragen zum Learning Agreement haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Philipp Hofmann.