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Studieren im Ausland

Das Englische Seminar I empfiehlt allen Studierenden, während des Studiums einen längeren Auslandsaufenthalt im (englischsprachigen) Ausland zu absolvieren. Ziel des Aufenthalts ist der Erwerb von inter- bzw. transkulturellen Kompetenzen und Erfahrungen durch intensiven Kontakt mit Menschen, Sprache(n) und Kultur(en) des besuchten Landes. Informationen zum obligatorischen Auslandsaufenthalt im Bachelor/Master Lehramt Englisch finden Sie auf den Seiten des ZfL und in unserem Merkblatt.

Ansprechpartner*innen und Beratungsangebote zur Orientierung

Zu den vielfältigen Möglichkeiten und Bewerbungsmodalitäten eines Auslandsaufenthalts sowie dessen Organisation beraten Sie die Kolleg*innen der unten genannten Einrichtungen. Dort erfahren Sie zum Beispiel, welche Auslands-Programme es gibt, wie die aktuellen Bewerbungsfristen sind und wie der Ablauf der Bewerbung gestaltet ist.

ERASMUS-Programm:
Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB) der Philosophischen Fakultät
0221/470-3028
philfak-outgoings@uni-koeln.de
DAAD-, Fulbright und PROMOS-Programme:
International Office der Universität zu Köln
zusätzliche Programme im Lehramtstudierende:
Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZfL)

Weitere Austauschprogramme

Nachweis des Sprachniveaus für die Auslandsuniversitäten

Ausführliche Informationen über das DAAD-Sprachzeugnis bzw. Äquivalenzbescheinigungen für Outgoing-Studierende haben wir hier zusammengestellt:
https://anglistik1.phil-fak.uni-koeln.de/beratung-service/sprachtests

Zahl der Leistungspunkte und Kurswahl im Ausland

Um die finanzielle Förderung bei einem Erasmus-Austausch zu erhalten, müssen im Ausland mindestens 20 lokale Leistungspunkte (LP) pro Semester an der Auslandsuniversität (AU) erworben und auf dem offiziellen ToR der AU ausgewiesen werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob oder wie viele dieser LP in Köln angerechnet werden. Je nach Erasmus-Partnerschaft verlangen die AU von den Kölner Studierenden, mehr als die mindestens benötigten 20 LP zu erbringen. In diesem Fall gelten die Vorgaben der AU und wir bitten die Kölner Studierenden, sich an diese zu halten. Welche Vorgaben für Ihre AU gelten, erfahren Sie von den Kolleg*innen des Zentrums für Internationale Beziehungen (ZIB).

Leistungen, die während eines Auslandsaufenthalts an einer AU erbracht werden, können auf Antrag für das Studium in Köln angerechnet werden. Auf unserer Seite "Anrechnung von Auslandsleistungen Kölner Studierender" finden Sie ausführliche Hinweise und Informationen, was Sie bezüglich der Kurswahl im Ausland und späteren Anrechnung beachten sollten. Wenn Sie keinen Studiengang des Englischen Seminars I (ES I) studieren aber über eine Partnerschaft des ES I am Erasmus-Programm teilnehmen, wenden Sie sich bezüglich der Anrechnung von Kursen bitte an die jeweiligen Fachberater*innen und Anrechnungsbeauftragten Ihrer Fächer.

Studierende am ES I, die sich nach dem Aufenthalt Auslandsleistung anrechnen lassen möchten, gehen bitte wie auf unserer Seite für Anrechnungsfragen beschrieben vor. Auf dieser Seite finden Sie unter "C) Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen Kölner Studierender" eine Liste mit allen Dokumenten und Informationen, die wir für die Anrechnung Ihrer Auslandsleistungen benötigen.

Die Kontaktadresse für Fragen bezüglich der Anrechnung von Leistungen für Studierende am Englischen Seminar I ist anrechnung-es1(at)uni-koeln.de.

(Online) Learning Agreement (OLA)

Beim Austausch im Rahmen des ERASMUS-Programms muss vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement (LA) erstellt werden, in dem die voraussichtlich absolvierten Auslandskurse und deren mögliche Anrechnung für das Studium in Köln dokumentiert werden. Alle Parteien (Studierende, zuständige Kölner Fachberater*in und Koordinator*in der Gasthochschule) müssen das LA unterschreiben. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein! Das Learning Agreement muss spätestens zwei Wochen vor Abreise bei Christina Roll im International Office der Universität zu Köln (Dezernat 9) in digitaler Form per E-Mail eingereicht werden. Nach Ankunft an der Auslandsuniversität ist es jederzeit möglich, das LA anzupassen und zu aktualisieren.

Für die meisten Partneruniversitäten kann das LA inzwischen online ausgefüllt werden. Das International Office hat eine ausführliche Anleitung für das OLA zusammengestellt. Wenn Ihre Auslandsuniversität noch nicht am Online-Verfahren teilnimmt, wird eine Word-Version des LA ausgefüllt. Bitte melden Sie sich in diesem Fall beim Outgoings-Beratungsteam des ZIB: <philfak-outgoings(at)uni-koeln.de>. Bitte beachten Sie auch die Hinweise des ZIB zum Learning Agreement!

Ausfüllen des (Online) Learning Agreements (OLA)

Bitte füllen Sie das OLA gemäß der Anleitung des International Ofiice aus.

In der Tabelle B werden die Modulelemente des Kölner Studiengangs eingetragen, die voraussichtlich angerechnet werden können. Für die Studiengänge des ES I gelten hierfür folgende Regeln:

  • In der Tabelle B (also bei der voraussichtlichen Anrechnung) müssen keine mindest-ETCS erworben werden
  • Im Feld "Code" geben Sie die Modulkennung an, z.B. EM1 oder AM2b
  • Im Feld "Subject Title" geben Sie einzelne Modulelemente mit Kurstyp an (keine ganzen Module oder 'echte' Kurstitel aus dem Kölner Vorlesungsverzeichnis), z.B. "Pro- oder Mittelseminar" oder "Hauptseminar".
  • Tragen Sie keine Modulprüfungen ein mit Ausnahme der Modulprüfung im EM1 bzw. EM2
  • Orientieren Sie sich bzgl. der ETCS an den Kurstypen in der Beispieltabelle (Vorlesung, Tutorium, Sprachkurs, Kolloquium = 2 ETCS / Pro-, Mittel- und Hauptseminar = 3 ETCS)

Beispiel Tabelle B

Code Subject Title ETCS
AM3a Vorlesung Sprachwissenschaft 2
EM1 Tutorium 2
AM1 English in Context 2
EM1 Pro- oder Mittelseminar 3
AM2b Hauptseminar Literaturwissenschaft 3
AM2b Kolloquium Literaturwissenschaft 2
     
EM1 Modulabschlussprüfung 2
EM2 Modulabschlussprüfung 4

Modulprüfungen können auf Antrag bei vorliegender Äquivalenz der Leistungen bzw. überprüften Kompetenzen angerechnet werden. Die hierfür relevanten Informationen können von den Studierenden jedoch erst nach dem Aufenthalt verlässlich vorgelegt werden, so dass über die Anerkennung von Modulprüfungen erst zu diesem Zeitpunkt entschieden werden kann. Aus diesem Grund werden Modulprüfungen nicht im LA aufgeführt. Eine Ausnahme bildet die Modulprüfung des ausdrücklich für die Mobilität vorgesehenen Ergänzungsmoduls (EM). Bitte beachten Sie bezüglich der Anrechnung von Modulprüfungen auch die Hinweise auf der Seite Anrechnung von Auslandsleistungen.

Sonderfall Word/PDF LA
Wenn Sie das LA an Ihrer Auslandsuniversität nicht online einreichen können, füllen Sie bitte eine Word Version aus.
Der Erasmus Code der Universität zu Köln ist D KOLN01.
Als contact/responsible person geben Sie bitte Herrn Dr. Hofmann an:

Unterschrift der ERASMUS-Beauftragten des Englischen Seminars I: Das Feld Responsible person at the Sending Institution wird von Dr. Hofmann (bei Abwesenheit von Dr. Abel oder Dr. Fritsch) unterschrieben. Senden Sie hierfür das von Ihnen ausgefüllte Learning Agreement als Anhang an die Adresse anrechnung-es1(at)uni-koeln.de. Bitte geben Sie in der Betreffzeile "Learning Agreement" an. Bitte planen Sie mindesten eine Woche Bearbeitungszeit ein! Wir beantworten die Anfragen in Reihenfolge des Eingangs und so schnell es uns möglich ist.

Sollten Sie über die hier gelisteten Informationen hinausgehende Fragen zum Learning Agreement haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Philipp Hofmann.