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Studienleistungen

Studienleistungen sind veranstaltungsbezogene Aufgaben, die Ihnen als Feedback über den Lernstand dienen und von den Lehrenden individuell definiert werden. Darunter fallen zum Beispiel Abschlussklausuren, Essays, Reviews, Response Papers, Kurzreferate etc. Das Erbringen der Studienleistung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme. Studienleistungen können benotet sein, wobei die Note lediglich dazu dient, Ihnen eine Rückmeldung zur Selbsteinschätzung zu geben. Das Nichtbestehen von Studienleistungen aufgrund zu schlechter Leistungen ist demnach nicht möglich. Werden Studienleistungen nicht oder in einer Form erbracht, die eine Lernstandserhebung nicht möglich macht (z.B. bei Überschreitung von Abgabefristen, Abgabe eines leeren Blattes oder Plagiats etc.), können Sie von der Veranstaltung abgemeldet werden.

Modulabschlussprüfungen 1-Fach-Master

Die Noten der in den Schwerpunktmodulen erbrachten Modulabschlussprüfungen sind endnotenrelevant, d.h. diese Noten werden in die Fachnote eingerechnet. Sie werden wie folgt gewichtet:

SM 1: 20%
SM 2: 20%
SM 3a/b: 10%
SM 4a/b: 25%
SM 5a/b: 25%

Wichtige Informationen zu Form, Inhalt, Fristen und anderen Modalitäten finden Sie unter 'Modulabschlussprüfungen'. Modulprüfungen am Englischen Seminar I sind (mit Ausnahme der Bachelor- und Masterarbeit) bei Nichtbestehen ohne Versuchsrestriktion wiederholbar.

Modulabschlussprüfungen 2-Fach-Master

Die Noten der in den Schwerpunktmodulen erbrachten Modulabschlussprüfungen sind endnotenrelevant, d.h. diese Noten werden in die Fachnote eingerechnet. Sie werden wie folgt gewichtet:

SM 1a/b: 40%
SM 2a/b: 40%
SM 3a/b: 20%

Wichtige Informationen zu Form, Inhalt, Fristen und anderen Modalitäten finden Sie unter 'Modulabschlussprüfungen'. Modulprüfungen am Englischen Seminar I sind (mit Ausnahme der Bachelor- und Masterarbeit) bei Nichtbestehen ohne Versuchsrestriktion wiederholbar.

Masterarbeit

Im 1-Fach-Master sowie im 2-Fach-Master (Studienprofil 1) English Studies wird in der letzten Phase des Studiums eine schriftliche Masterarbeit angefertigt, die mit 30 LP kreditiert wird. Die Arbeit zeigt, dass Sie dazu in der Lage sind, eine thematisch begrenzte Fragestellung aus dem Gegenstandsbereich des Studiums mit den erforderlichen Methoden in einem festgelegten Zeitraum wissenschaftlich zu bearbeiten und zu reflektieren. Sie wird in Verbindung mit einem der Schwerpunktmodule verfasst. Das gewählte Thema darf mit den Themen der schriftlichen, mündlichen oder kombinierten Modulprüfungen nicht deckungsgleich sein. Der Bearbeitungszeitraum beträgt 6 Monate und die Note bildet 1/3 der Gesamtnote.

Folgende Personen sind als BetreuerIn für Masterarbeiten prüfungsberechtigt:
Sprachwissenschaft: Prof. Adone, Prof. Bohmann, Prof. Bongartz, Prof. Busse, Dr. Phillips
Literaturwissenschaft: Prof. Antor, Prof. Gutenberg, Dr. Pitetti-Heil, Jun.-Prof. Rauscher, PD Dr. Marlena Tronicke (Vertretungsprofessur WS 2024/25 und SoSe 2025)

Die administrative Abwicklung der Masterarbeit (Anmeldefristen etc.) erfolgt durch das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät. Die Länge der Master-Arbeit ist im Modulhanbuch mit 60 Seiten festgelegt (Stand Version 01.10.2017).