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Notenermittlung für Leistungen aus nicht-deutschen Bewertungssystemen

Bei der Umrechnung von Noten ausländischer Universitäten geht das Englische Seminar I nach der von der Kultusministerkonferenz (KMK) empfohlenen 'modifizierten bayrischen Formel' vor. Der gesuchte Notenwert im deutschen Notensystem errechnet sich dabei nach folgender Formel:

Die Bestnote und untere Bestehensnote des jeweiligen Landes wird auf Grundlage der Angaben der anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen für das jeweilge Land festgelegt. Individuelle Angaben einzelner Institutionen auf Transcripts of Records können nicht berücksichtigt werden.
Sonderfall: Bei Leistungen aus Ländern mit einem Notensystem, das in der anglophonen Tradition steht (GB, Irland, USA) und in denen eine Notenskala 1 bis 100 Punkte/Prozent verwendet wird, wird in der Berechnung der Bayrischen Formel der N(max) Wert 80 eingesetzt, weil erfahrungsgemäß die Bestnoten (über 80 bis 100) äußerst selten vergeben werden. Bei Leistungen aus Ländern mit einem Notensystem, das in der Tradition der Notengebung der Frankophonie steht (Frankreich, Belgien) wird der N(max) Wert 17 eingesetzt. Auszug aus der Bekanntmachung des Prüfungsausschusses vom 07.06.2024: Der Prüfungsausschauss hat beschlossen, "bei Umrechnungen von Noten aus dem schottischen Hochschulsystem mit der bayrischen Formel für 'Nmax' nicht den maximalen Notenwert '22', sondern den Wert '20' einzusetzen."

Bitte geben Sie zur Berechnung folgende Werte ein:

Bestnote der ausländischen Notenskala laut anabin-Datenbank
Untere Bestehensnote der ausländischen Notenskala laut anabin Datenbank
Im Ausland erreichter Notenwert
Ergebnis: