Notenermittlung für Leistungen aus nicht-deutschen Bewertungssystemen
Bei der Umrechnung von Noten ausländischer Universitäten geht das Englische Seminar I nach der von der Kultusministerkonferenz (KMK) empfohlenen 'modifizierten bayrischen Formel' vor. Der gesuchte Notenwert im deutschen Notensystem errechnet sich dabei nach folgender Formel:
Die Bestnote und untere Bestehensnote des jeweiligen Landes wird auf Grundlage der Angaben der anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen für das jeweilge Land festgelegt. Individuelle Angaben einzelner Institutionen auf Transcripts of Records können nicht berücksichtigt werden.