Jump to main content

Master of Education Unterrichtsfach Englisch GyGe / BK

SM 2a: Sprachwissenschaft Mündl. Prüfung[4569E.MLG2a] und SM 2b: Englische/nordamerikanische/postkoloniale anglophone Literatur(en) und Kultur(en) Mündl. Prüfung [4569E.MLG2b]

Art / Form / Länge:Mündliche Prüfung in Form eines Prüfungsgesprächs in englischer Sprache (30 Minuten)
Endnotenrelevanz:1/3 der Studienbereichsnote
PrüferInnen:Lehrende der Haupt- und Oberseminare (ein/e Prüfer*in sowie ein/e vom ES I gestellte/r Beisitzer*in)
Inhalt:Prüfungsgespräch mit Bezug zum Haupt- oder Oberseminar (ggf. Vorlesung), wobei vorab zwei Themenbereiche abgesprochen werden, die sich inhaltlich maßgeblich unterscheiden. Die Literaturliste kann sich dabei auf eine oder zwei Lehrveranstaltung beziehen. Das Prüfungsgespräch beginnt in der Regel mit allgemeinen kontextualisierenden Fragen, z. B. zum übergeordneten Thema der Literaturliste und deren Zusammenstellung. Das Einreichen von über die Literaturliste hinausgehenden Materialien zur Prüfungsvorbereitung (Thesenpapiere, Notizen, Kursunterlagen etc.) ist nicht erlaubt. Für jeden der beiden Themenbereiche kann ein Gesprächsfokus mit bis zu drei Stichpunkten auf der Literaturliste beschrieben werden. Im Prüfungsgespräch liegt dem*der Kandidat*in ausschließlich die Literaturliste vor. Je nach Thema können die Prüfenden dem*der Kandidat*in in der sprach-/kulturwissenschaftlichen Prüfung Abbildungen, Tabellen, sprachliche Daten o.ä. vorlegen, in der literatur-/kulturwissenschaftlichen Prüfung (kurze) Gedichte, Exzerpte, Bilddokumente o.ä. Die Prüfung soll im gleichen Semester wie die besuchte Lehrveranstaltung erfolgen. Prüfungen über den Stoff einer bestimmten Lehrveranstaltung werden über den Zeitraum von drei Semestern angeboten, wobei das Semester, in dem die Veranstaltung stattfindet, als erstes Semester zu zählen ist. Danach erlischt der Anspruch der Studierenden, über den Inhalt eines bestimmten Kurses geprüft zu werden. Bei Einverständnis der Prüfenden kann die First jedoch unbestimmt verlängert werden.
Termine / Fristen:

Prüfungsphase I: letzten beiden Vorlesungswochen und erste vorlesungsfreie Woche des Semesters
Prüfungstermin: erster Montag der Phase I
Anmelde-Beginn: 12 Wochen vor Prüfungstermin
Anmelde-Ende: 6 Wochen vor Prüfungstermin
Abmelde-Ende: 2 Wochen vor Prüfungstermin

Prüfungsphase II: Ende des Semesters (Ende März bzw. Ende September)
Prüfungstermin: letzter Freitag des Semesters
Anmelde-Beginn: 12 Wochen vor Prüfungstermin
Anmelde-Ende: 6 Wochen vor Prüfungstermin
Abmelde-Ende: 2 Wochen vor Prüfungstermin

Der in KLIPS angezeigte Prüfungstermin ist als Stellvertreter-Termin für alle mündlichen/kombinatorischen Prüfungen festgelegt. Zusätzlich zur fristgerechten Anmeldung in KLIPS müssen KandidatInnen zeitnah mit den PrüferInnen bezüglich eines individuellen Prüfungsdatums in Kontakt treten.

Rücktritt:Ein Rücktritt ohne Grund ist bis 14 Tage vor dem in KLIPS angezeigten Prüfungstermin möglich. Ein Rücktritt nach Ablauf der Abmeldefrist ist nur in begründeten Fällen möglich (Nachweis z.B. durch Attest). Bitte benutzen Sie das Formular "Außerordentliche Abmeldung von Modulprüfungen". Bei fristgerechter Abmeldung sowie bei Prüfungsrücktritt mit anerkanntem Grund muss kein neues Thema vereinbart werden.
Ergebnis:

Die Ergebnisse werden dem/der Kandidat*in im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt und spätestens zum Ende der Prüfungsphase in KLIPS eingetragen. Erst nach Freischaltung durch das Prüfungsamt wird die Note für die Studierenden sichtbar. Bei Nichtbestehen der Prüfung wird die nicht ausreichende Leistung in KLIPS eingetragen und auf dem Transcript of Records vermerkt. Die Kandidat*innen müssen sich zum nächsten Prüfungstermin erneut anmelden.

Eine Prüfung ist dann nicht bestanden, wenn sie mit 'mangelhaft' bewertet wurde oder der/die Kandidat*in die Arbeit nicht fristgerecht eingereicht hat bzw. nicht zur Prüfung erschienen ist. Für die Wiederholungsprüfung der Aufbau- und Schwerpunktmodule muss im Rahmen der im Modul besuchten Kurse ein neuer Themenschwerpunkt festgelegt werden. Bei fristgerechter Abmeldung sowie Prüfungsrücktritt nach Ablauf der Abmeldefrist mit anerkanntem Grund (z.B. Nachweis der Prüfungsunfähigkeit durch Attest) muss kein neues Thema vereinbart werden.

Ergebnisse von Modulprüfungen können frühestens am in KLIPS angegeben Prüfungsdatum gültig gesetzt werden!

Die Protokolle der mündlichen Prüfung werden vom Prüfungsamt in einer Prüfungsakte archiviert.

Weiteres:Ohne erfolgreiche Anmeldung in KLIPS kann die Prüfung nicht stattfinden.
Merkblätter / Formulare:

Merkblatt: Mündliche Modulabschlussprüfungen Master

Formular: Außerordentliche Abmeldung von Modulprüfungen