Was sollte bei der Kurswahl im Ausland beachtet werden?
Wenn Sie einen Platz an einer Auslandsuniversität bekommen haben, hängt die Wahl der Kurse von vielen Faktoren ab. Welche Veranstaltungen und Themen interessieren Sie? Welche Kurse der Auslandsuniversität sind für Sie geöffnet? Was ist Ihr zweites Fach? Möchten Sie sich Leistungen aus dem Ausland in Köln anrechnen lassen?
Diese Fragen zu klären kann Ihnen dabei helfen, sich Ihren fachlichen Interessen bewusst zu werden, Ihren Studienstand zu identifizieren und zu planen, wie Sie Ihr Studium in den nächsten Semestern fortsetzen möchten.
Zunächst sollten Sie herauszufinden, welche Veranstaltungen Sie an der Auslandsuniversität besuchen können. Dies variiert stark: einige Universitäten öffnen das gesamte Studienprogramm, andere beschränken die Auswahl der Kurse auf ein Institut oder stellen separate Veranstaltungen für ERASMUS-Studierende zur Verfügung. Über das Kursangebot im Ausland informieren Sie sich direkt bei der Auslandsuniversität, entweder über die Webseite oder im Austausch mit den Kolleg*innen im dortigen International Office.
Achten Sie bei der Kurswahl darauf, dass Sie im Ausland mindestens 20 ECTS pro Semester/Trimester erwerben. Diese 20 ECTS müssen auf dem Abschlusstranskript, das Sie von der Auslandsuniversität erhalten, dokumentiert werden. Ob diese Leistungen dann für einen Kölner Studiengang angerechnet werden oder nicht, ist egal. Achtung: Einige Auslandsuniversitäten erwarten auch den Erwerb einer höheren ECTS-Zahl. In diesem Fall gilt dann die Vorgabe der Auslandsuniversität!
Wenn Sie sich nach Ihrer Rückkehr Auslandleistungen für den Studiengang in Köln anrechnen lassen möchten, sind die Vorgaben Ihres Faches ausschlaggebend. Wenn Sie sich Leistungen für einen Studiengang anrechnen lassen möchten, der nicht am Englischen Seminar I unterrichtet wird (z.B. Spanisch, Lehramt Englisch HRSG oder das Studium Integrale), wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Fachberater*innen. Diese sind dann auch für das Learning Agreement zuständig.
Sie studieren nicht am Englischen Seminar I? Dann können Sie die folgenden Informationen ignorieren und sich an Ihre*n Fachberater*in wenden. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Spaß im Ausland!
Sie studieren einen Studiengang des Englischen Seminars I? Dann beachten Sie bitte die folgenden wichtigen Informationen…
Für Studierende des Englischen Seminars I...
Was sollte ich bei der Kurswahl im Ausland beachten?
Wenn Sie sich keine im Ausland erbrachten Leistungen anrechnen lassen möchten (z.B. weil Sie alle Leistungen schon erbracht haben), können Sie aus dem für Gaststudierende zur Verfügung stehenden Angebot Ihre Kurse komplett interessengeleitet wählen. Sie müssen nur darauf achten, dass Sie im Ausland mindestens 20 ECTS pro Semester/Trimester erwerben und durch das Transcript of Records der Auslandsuniversität nachweisen können. Dieser Nachweis erfolgt nach der Rückkehr aus dem Ausland beim International Office der Universität zu Köln (Dezernat 9). Einige unserer Partneruniversitäten erwarten, dass Gaststudierende mehr als 20 ECTS erwerben. In diesem Fall gelten die Vorgaben der Auslanduniversität, die dann nicht verhandelbar sind. Ob es bezüglich der zu erbringenden ECTS abweichende Regelungen für Ihre Gastuniversität gibt, erfahren Sie von den Kolleg*innen des ZIB.
Wenn Sie sich im Ausland erbrachte Leistungen für einen Studiengang des Englischen Seminars I anrechnen lassen möchten, gelten ein paar grundlegende, fachliche Vorgaben, die Sie im folgenden aufgelistet finden. Wir bitten zu beachten, dass wir diese an mögliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. an Änderungen in den Kölner Prüfungsordnungen und Modulhandbüchern anpassen. Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuell gültigen Vorgaben zur Anerkennung von Elementen der Kölner Module durch im Ausland erbrachte Leistungen. Abschließend finden Sie dann noch ein paar praktische Tipps und ein Anrechnungsbeispiel aus der Praxis.
Grundsätzlich gilt: Auslandsleistungen können bei Eignung als erfolgreiche Teilnahme einer Veranstaltung und/oder als Modulabschlussprüfung angerechnet werden. Falls ein Antrag auf Anrechnung einer Modulprüfung in den Aufbaumodulen gestellt wird, müssen bei Antragsstellung die in Köln geltenden Modulvoraussetzungen erfüllt sein (Abschluss des korrespondierenden Basismoduls in den Fachwissenschaften bzw. Abschluss der Basismodule der Sprachpraxis). Damit Auslandsleistungen angerechnet werden können, müssen die Inhalte und Kompetenzen der Auslandskurse mit denen der in Köln anzurechnenden Modulen bzw. Modulelementen übereinstimmen. ‘Inhalte und Kompetenzen’ umfassen die Aspekte
Lehr- und Prüfungssprache: Wird der Kurs auf Englisch unterrichtet und geprüft?
Niveau: Entspricht das Niveau der Veranstaltung der in Köln anzurechnenden Modulelementen?
Fachwissenschaftliche Ausrichtung: Welche fachlichen Inhalte werden vermittlet (z.B. Literatur- oder Sprachwissenschaft)?
Vermittelte Kompetenzen: Was sind die learning outcomes der Veranstaltung?
Geprüfte Kompetenzen: Welche Form hat die Modulprüfung?
Der Nachweis über diese Aspekte erfolgt über das ausländische Transcript of Records sowie die offiziellen Veranstaltungsbeschreibungen und Kursmaterialien (z.B. Kurskommentar, Kursplan, Leseliste) der Auslandsuniversität. Diese Dokumente sind bei der Anrechnung nach Rückkehr aus dem Ausland durch die Studierenden vorzulegen. Bitte bewahren Sie die Kursunterlagen daher sorgfältig auf, damit Sie diese für Ihren Antrag auf Anrechnung zur Hand haben.
Wichtig: Es können nur Prüfungen angerechnet werden, die im Curriculum der Auslandsuniversität planmäßig angeboten werden. Wir bitten um Verständnis, dass individuelle Prüfungsabsprachen mit den Kolleg*innen der Auslandsuniversität, die dazu führen, dass für Kölner Studierende abweichende Ausnahmeprüfungen angeboten werden, nicht im Sinne des Austauschprogramms sind und von uns nicht anerkannt werden können. Wir bitten Kölner Studierende, von entsprechenden Anfragen bei den Prüfer*innen abzusehen. Dies ist im Interesse aller Studierenden, da die zahlreichen Partnerschaften auch zukünftig nur durchgeführt werden können, wenn sich daraus für die Prüfer*innen an unseren Partneruniversitäten kein erheblicher Mehraufwand wie die Änderung der Prüfungsformen für einzelne Studierende ergibt.
Die Voraussetzungen, die Auslandsleistungen für die Anrechnung in den Kölner Modulen erfüllen müssen, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:
Anrechnungsvoraussetzung modulbezogen:
Bachelor: Ergänzungsmodul (EM 1 und EM 2)
Veranstaltungen: Es können grundsätzlich alle Veranstaltungen des Kölner Moduls angerechnet werden, wobei die Veranstaltungsform der Auslandsleistung und der Kölner Modulzeile nicht übereinstimmen muss (ein Seminar kann z.B. als Vorlesung angerechnet werden). Eine Auslandsleistung mit überdurchschnittlichem Workload kann auch für zwei Veranstaltungen im selben Modul (z.B. Vorlesung und Proseminar) angerechnet werden, sofern die im Kölner Modul vorgesehene Vermittlung fachlicher Kompetenzen gewährleistet ist. Im EM ist eine Anrechnung von Auslandskursen aller Niveaustufen möglich. Der Kursinhalt sollte sich mit den in Köln vermittelten Inhalten und Kompetenzen decken. Anrechenbar sind Kurse aus den Bereichen der (anglophonen) Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft mit Unterrichts- und Prüfungssprache Englisch.
Modulprüfung: Ist im Ausland eine schriftliche oder mündliche Prüfung abgelegt worden, kann diese als Modulprüfung des EM angerechnet werden. Es muss sich um eine im Curriculum der Auslandsuniversität für den besuchten Kurs vorgesehene Prüfung handeln. Da die Ergänzungsmodule am Englischen Seminar I grundsätzlich nicht benotet sind, kann die im Ausland erbrachte Note nicht ausgewiesen werden. Die Modulprüfung wird mit "bestanden" anerkannt.
Bachelor: Basismodul (BM 1, BM 2, BM 3, BM 4)
Veranstaltungen: Es können grundsätzlich alle Veranstaltungen des Kölner Moduls angerechnet werden, wobei die Veranstaltungsform der Auslandsleistung und der Kölner Modulzeile nicht übereinstimmen muss (eine Vorlesung kann z.B. als Einführungsseminar angerechnet werden). Eine Auslandsleistung mit überdurchschnittlichem Workload kann auch für zwei Veranstaltungen im selben Modul (z.B. Einführungsseminar und Proseminar) angerechnet werden, sofern die im Kölner Modul vorgesehene Vermittlung fachlicher Kompetenzen gewährleistet ist. Kurse, die in den BM als Lehrveranstaltung angerechnet werden sollen, müssen die im Kölner Modulhandbuch beschriebenen Kompetenzen der jeweiligen BM in der Lehr- und Prüfungssprache Englisch vermitteln und können aus allen Niveaustufen stammen.
Modulprüfung: Ist in einer für die BM anrechenbaren Veranstaltung eine schriftliche oder mündliche Prüfung abgelegt worden, kann diese als Modulprüfung anerkannt werden, wobei die Prüfungsform - anders als in den Aufbau- oder Schwerpunktmodulen - nicht zwingend mit den in Köln vorgesehenen Prüfungsformen des anzurechnenden Moduls übereinstimmen muss. Es muss sich um eine im Curriculum der Auslandsuniversität für den besuchten Kurs vorgesehene Prüfung handeln.
Bachelor: Aufbaumodul Sprachpraxis (AM 1)
Veranstaltungen und Modulprüfung: Da die zwei sprachpraktischen Kurse des AM 1 eng miteinander verzahnt sind und im engen Zusammenspiel auch durch die im Kurs zu erbringenden Studienleistungen auf die Modlprüfung des AM 1 vorbereiten, ist die Anrechnung nur eines der beiden Kurse didaktisch und bezüglich des Kompetenzerwerbs nicht sinnvoll. Eine Anrechnung sollte also nur angestrebt werden, wenn die Anerkennung des gesamten Moduls möglich ist. Hierfür muss der im Ausland besuchte Kurs die Inhalte und Kompetenzen des AM 1 in der gesamten Breite auf fortgeschrittenem Niveau (i.d.R. Kurse des dritten oder vierten Studienjahrs) vermitteln und prüfen. Um dies nachweisen zu können, haben wir eine Bestätigung über die geprüften Kompetenzen vorbereitet, die die Prüfer*innen der ausländischen Universität ausfüllen können. Diese Bestätigung wird von den Studierenden nach dem Auslandsaufenthalt zusammen mit dem Antrag auf Anrechnung eingereicht: http://anglistik1.phil-fak.uni-koeln.de/sites/anglistik1/Geschaeftsfuehrung/pdf/Merkblaetter/Anrechnung_AWII.pdf
Bachelor: Aufbaumodule Fachwissenschaften (AM 2a/b schriftlich)
Veranstaltungen: Es können grundsätzlich alle Veranstaltungen des Kölner Moduls angerechnet werden, wobei die Veranstaltungsform der Auslandsleistung und der Kölner Modulzeile nicht übereinstimmen muss (ein Seminar kann z.B. als Vorlesung angerechnet werden). Eine Auslandsleistung mit überdurchschnittlichem Workload kann auch für zwei Veranstaltungen im selben Modul (z.B. Vorlesung und Mittelseminar) angerechnet werden, sofern die im Kölner Modul vorgesehene Vermittlung fachlicher Kompetenzen gewährleistet ist. Der Kursinhalt muss sich mit den in Köln vermittelten Inhalten und Kompetenzen decken. Anrechenbar sind Kurse aus den Bereichen der anglophonen Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft, wobei die Vermittlung auf einem "fortgeschrittenem Niveau" mit Lehr- und Prüfungssprache Englisch erfolgt sein muss. Hierbei sollte es sich also um Kurse aus dem dritten oder vierten Studienjahr handeln. Einführungskurse oder Kurse ausschließlich für Erasmus-Studierende sind in der Regel nicht geeignet für eine Anrechnung in den AM.
Modulprüfung: In den Kompetenzbeschreibungen des Modulhandbuchs wird festgelegt, dass das AM mit schriftlicher Modulprüfung (MAP) den Studierenden "die Fähigkeit, ihre Forschungsergebnisse methodisch und theoretisch fundiert und formal angemessen zu verschriftlichen" vermittelt. Hieraus folgt für die Anrechnung der Modulprüfung im AM 2:
- Die anzurechnende Prüfungsleistung muss in einem für das Modul anrechenbaren Kurs abgelegt worden sein, d.h. Inhalt und Niveau das Kurses müssen zum Modul passen.
- Es muss sich um eine im Curriculum der Auslandsuniversität für den besuchten Kurs vorgesehene Prüfung handeln.
- Die anzurechnende Prüfungsleistung muss die Fähigkeit zur methodisch und theoretisch fundierten und formal angemessenen Verschriftlichung von Forschungsergebnissen in der Fachsprache (Englisch) abgeprüft haben, z.B. durch eine Hausarbeit, eine Klausur oder einen oder mehrere Essays. Der Umfang der erbrachten Leistung sollte in etwa vergleichbar zu den Kölner Anforderungen sein, wobei der Umfang z.B. auch durch zwei (oder mehr) schriftliche Leistungen für einen Kurs erbracht werden kann.
- Wenn die Modulprüfung angerechnet werden kann, werden in der Regel Hauptseminar, Kolloquium und die MAP im ‘Gesamtpaket’ angerechnet.
Bachelor: Aufbaumodule Fachwissenschaften (AM 3a/b mündlich)
Veranstaltungen: Es können grundsätzlich alle Veranstaltungen des Kölner Moduls angerechnet werden, wobei die Veranstaltungsform der Auslandsleistung und der Kölner Modulzeile nicht übereinstimmen muss (ein Seminar kann z.B. als Vorlesung angerechnet werden). Eine Auslandsleistung mit überdurchschnittlichem Workload kann auch für zwei Veranstaltungen im selben Modul (z.B. Vorlesung und Mittelseminar) angerechnet werden, sofern die im Kölner Modul vorgesehene Vermittlung fachlicher Kompetenzen gewährleistet ist. Der Kursinhalt muss sich mit den in Köln vermittelten Inhalten und Kompetenzen decken. Anrechenbar sind Kurse aus den Bereichen der anglophonen Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft, wobei die Vermittlung auf einem "fortgeschrittenem Niveau" mit Lehr- und Prüfungssprache Englisch erfolgt sein muss. Hierbei sollte es sich also um Kurse aus dem dritten oder vierten Studienjahr handeln. Einführungskurse oder Kurse ausschließlich für Erasmus-Studierende sind in der Regel nicht geeignet für eine Anrechnung in den AM.
Modulprüfung: In den Kompetenzbeschreibungen des Modulhandbuchs wird festgelegt, dass das AM 3 die "Fähigkeit zur gegenstandsadäquater mündlicher Argumentation auf fortgeschrittenem Niveau" vermittelt. Hieraus folgt für die Anrechnung der Modulprüfung im AM 3:
- Die anzurechnende Prüfungsleistung muss in einem für das Modul anrechenbaren Kurs abgelegt worden sein, d.h. Inhalt und Niveau das Kurses müssen zum Modul passen.
- Es muss sich um eine im Curriculum der Auslandsuniversität für den besuchten Kurs vorgesehene Prüfung handeln.
- Die anzurechnende Prüfungsleistung muss in Form eines Prüfungsgesprächs auf Englisch erfolgen, das die Fähigkeit zur gegenstandsadäquaten mündlichen Argumentation auf fortgeschrittenem Niveau abprüft. In-class-presentations prüfen andere Kompetenzen und können nicht angerechnet werden.
- Sollte die zuvor genannte Bedingung bezüglich der Prüfungsleistung nicht zutreffen, so besteht die Möglichkeit, dass die erfolgreiche Teilnahme für die Veranstaltungen des mündlichen Moduls angerechnet werden und die MAP dann in Köln abgelegt werden kann.
Bachelor: Aufbaumodul Kulturwissenschaft (AM 4 BA English Studies)
Veranstaltungen: Es können grundsätzlich alle Veranstaltungen des Kölner Moduls angerechnet werden, wobei die Veranstaltungsform der Auslandsleistung und der Kölner Modulzeile nicht übereinstimmen muss (ein Seminar kann z.B. als Vorlesung angerechnet werden). Eine Auslandsleistung mit überdurchschnittlichem Workload kann auch für zwei Veranstaltungen im selben Modul (z.B. Vorlesung und Proseminar) angerechnet werden, sofern die im Kölner Modul vorgesehene Vermittlung fachlicher Kompetenzen gewährleistet ist. Im AM 4 ist eine Anrechnung von Auslandskursen aller Niveaustufen für die Modulzeilen "Vorlesung" und "Proseminar" möglich. Für die Anrechnung der Modulzeile "Mittelseminar" muss mindestens ein 2nd year Kurs bestanden worden sein. Die Kursinhalte müssen sich mit den in Köln vermittelten Inhalten und Kompetenzen decken. Anrechenbar sind Kurse aus den Bereichen der anglophonen Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft mit Unterrichts- und Prüfungssprache Englisch.
Modulprüfung: Ist im Ausland eine schriftliche Prüfung abgelegt worden, kann diese als Modulprüfung des AM 4 angerechnet werden, insofern es sich bei dem dazugehörigen Kurs um (mindestens) eine 2nd year Veranstaltung gehandelt hat. Es muss sich um eine im Curriculum der Auslandsuniversität für den besuchten Kurs vorgesehene Prüfung handeln.
Bachelor/MEd: Aufbau-/Schwerpunktmodul Fachdidaktik (AM 4 / SM 3)
Veranstaltungen: In den fachdidaktischen Modulen kann nur das thematische Bachelor- bzw. Master-Seminar angerechnet werden. Das Grundlagenseminar Fachdidaktik sowie das Nachbereitungsseminar zum Praxissemester können aufgrund der engen Bindung an das deutsche Schulsystem bzw. an das in Deutschland abgelegte Praxissemester nicht angerechnet werden. Aus diesem Grund ist auch die Anrechnung der Modulprüfungen des AM 4 und SM 3 grundsätzlich nicht durch Auslandsleistungen für Kölner Studierende möglich.
MEd. Unterrichtsfach Englisch: Schwerpunktmodule (SM 1a/b schriftlich)
Veranstaltungen: Es können grundsätzlich alle Veranstaltungen des Kölner Moduls angerechnet werden, wobei die Veranstaltungsform der Auslandsleistung und der Kölner Modulzeile nicht übereinstimmen muss (ein Seminar kann z.B. als Vorlesung angerechnet werden). Eine Auslandsleistung mit überdurchschnittlichem Workload kann auch für zwei Veranstaltungen im selben Modul (z.B. Vorlesung und Hauptseminar) angerechnet werden, sofern die im Kölner Modul vorgesehene Vermittlung fachlicher Kompetenzen gewährleistet ist. Der Kursinhalt muss sich mit den in Köln vermittelten Inhalten und Kompetenzen decken und auf Englisch gelehrt und geprüft worden sein. Anrechenbar sind Kurse aus dem Master-Programm der Auslandsuniversität. Ist das Belegen von Master-Kursen nicht möglich, sollte es sich um Kurse aus dem vierten Studienjahr handeln. Kurse, die einführendes Wissen vermitteln oder Kurse ausschließlich für Erasmus-Studierende sind nicht geeignet für eine Anrechnung in den SM.
Modulprüfung: In den Kompetenzbeschreibungen des Modulhandbuchs wird festgelegt, dass das SM 1 die Fähigkeit vermittelt, "Forschungsergebnisse methodisch und theoretisch fundiert auf fortgeschrittenem Niveau formal angemessen zu verschriftlichen". Hieraus folgt für die Anrechnung der Modulprüfung:
- Die anzurechnende Prüfungsleistung muss in einem für das Modul anrechenbaren Kurs abgelegt worden sein, d.h. Inhalt und Niveau das Kurses müssen zum Modul passen.
- Es muss sich um eine im Curriculum der Auslandsuniversität für den besuchten Kurs vorgesehene Prüfung handeln.
- Die anzurechnende Prüfungsleistung muss die Fähigkeit zur methodisch und theoretisch fundierten und formal angemessenen Verschriftlichung von Forschungsergebnissen in der Fachsprache (Englisch) abgeprüft haben, z.B. durch eine Hausarbeit, eine Klausur oder einen oder mehrere Essays. Der Umfang der erbrachten Leistung sollte in etwa vergleichbar zu den Kölner Anforderungen sein, wobei der Umfang z.B. auch durch zwei (oder mehr) schriftliche Leistungen für einen Kurs erbracht werden kann.
MEd. Unterrichtsfach Englisch: Schwerpunktmodule (SM 2a/b mündlich)
Veranstaltungen: Es können grundsätzlich alle Veranstaltungen des Kölner Moduls angerechnet werden, wobei die Veranstaltungsform der Auslandsleistung und der Kölner Modulzeile nicht übereinstimmen muss (ein Seminar kann z.B. als Vorlesung angerechnet werden). Eine Auslandsleistung mit überdurchschnittlichem Workload kann auch für zwei Veranstaltungen im selben Modul (z.B. Vorlesung und Hauptseminar) angerechnet werden, sofern die im Kölner Modul vorgesehene Vermittlung fachlicher Kompetenzen gewährleistet ist. Der Kursinhalt muss sich mit den in Köln vermittelten Inhalten und Kompetenzen decken und auf Englisch gelehrt und geprüft worden sein. Anrechenbar sind Kurse aus dem Master-Programm der Auslandsuniversität. Ist das Belegen von Master-Kursen nicht möglich, sollte es sich um Kurse aus dem vierten Studienjahr handeln. Kurse, die einführendes Wissen vermitteln oder Kurse ausschließlich für Erasmus-Studierende sind nicht geeignet für eine Anrechnung in den SM.
Modulprüfung: In den Kompetenzbeschreibungen des Modulhandbuchs wird festgelegt, dass das SM 2 die Fähigkeit vermittelt, "Forschungsergebnisse methodisch und theoretisch fundiert im Expertengespräch zu vertreten". Hieraus folgt für die Anrechnung der Modulprüfung:
- Die anzurechnende Prüfungsleistung muss in einem für das Modul anrechenbaren Kurs abgelegt worden sein, d.h. Inhalt und Niveau das Kurses müssen zum Modul passen.
- Es muss sich um eine im Curriculum der Auslandsuniversität für den besuchten Kurs vorgesehene Prüfung handeln.
- Die anzurechnende Prüfungsleistung muss in Form eines Expertengesprächs auf Englisch erfolgen, das die Fähigkeit zur gegenstandsadäquaten mündlichen Argumentation auf fortgeschrittenem Niveau abprüft und in dem Forschungsergebnisse methodisch und theoretisch fundiert vertreten werden. In-class-presentations prüfen andere Kompetenzen und können nicht angerechnet werden.
- Sollte die zuvor genannte Bedingung bezüglich der Prüfungsleistung nicht zutreffen, so besteht die Möglichkeit, dass die erfolgreiche Teilnahme für die Veranstaltungen des mündlichen Moduls angerechnet werden und die MAP dann in Köln abgelegt werden kann.
Master English Studies: Ergänzungsmodul (EM 1 und EM 2)
Veranstaltungen: Es können grundsätzlich alle Veranstaltungen des Kölner Moduls angerechnet werden, wobei die Veranstaltungsform der Auslandsleistung und der Kölner Modulzeile nicht übereinstimmen muss (ein Seminar kann z.B. als Vorlesung angerechnet werden). Eine Auslandsleistung mit überdurchschnittlichem Workload kann auch für zwei Veranstaltungen im selben Modul (z.B. Vorlesung und Seminar) angerechnet werden, sofern die im Kölner Modul vorgesehene Vermittlung fachlicher Kompetenzen gewährleistet ist. Anrechenbar sind Kurse aus dem Master-Programm der Auslandsuniversität. Ist das Belegen von Master-Kursen nicht möglich, sollte es sich um Kurse ab dem dritten Studienjahr handeln. Kurse, die einführendes Wissen vermitteln oder Kurse ausschließlich für Erasmus-Studierende sind nicht geeignet für eine Anrechnung im Master. Der Kursinhalt sollte sich mit den in Köln vermittelten Inhalten und Kompetenzen decken. Anrechenbar sind Kurse aus den Bereichen der (anglophonen) Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft mit Unterrichts- und Prüfungssprache Englisch.
Modulprüfung: Ist im Ausland eine schriftliche oder mündliche Prüfung abgelegt worden, kann diese als Modulprüfung des EM angerechnet werden. Es muss sich um eine im Curriculum der Auslandsuniversität für den besuchten Kurs vorgesehene Prüfung handeln. Da die Ergänzungsmodule am Englischen Seminar I grundsätzlich nicht benotet sind, kann die im Ausland erbrachte Note nicht ausgewiesen werden. Die Modulprüfung wird mit "bestanden" anerkannt.
Notenumrechnung
Umrechnung von ausländischen Noten
Die Notenumrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen wird vom Englischen Seminar I auf Grundlage der Vorgaben des Prüfungsamts der Philosophischen Fakultät vom 18.01.2017, 19.02.2019 und 07.06.2024 vorgenommen. Die Umrechnung der auswärtigen Bewertung erfolgt nach der sogenannten 'modifizierten Bayrischen Formel'. Eine Rundung erfolgt nicht. Die zweite Stelle hinter dem Komma wird gestrichen. Sonderfall: Bei Leistungen aus Ländern mit einem Notensystem, das in der anglophonen Tradition steht (GB, Irland, USA, Australien) und in denen eine Notenskala 1 bis 100 Punkte/Prozent verwendet wird, wird in der Berechnung der Bayrischen Formel der N(max) Wert 80 eingesetzt, weil erfahrungsgemäß die Bestnoten (über 80 bis 100) äußerst selten vergeben werden. Dies führt bei N(max) = 80% und N(min) = 40% zu folgenden exemplarischen Umrechnungen: 80% = 1,0; 60% = 2,5; 40% = 4,0. Bei Umrechnungen von Noten aus dem schottischen Hochschulsystem mit der bayrischen Formel für 'Nmax' nicht den maximalen Notenwert '22', sondern den Wert '20' einzusetzen. Leistungen, deren Bewertung ausschließlich mit ECTS-Grades ausgewiesen sind, werden mit 'bestanden' bewertet angerechnet und gehen folglich nicht in die Endnote ein.
Tipps und Praxisbeispiele
Kurswahl an der Auslandsuniversität in vier schnellen Schritten:
1. Um einen Überblick über Ihren Studienstand und die noch offenen Leistungen zu erhalten, streichen Sie auf der Modulkurzübersicht Ihres Studiengangs diejenigen Moduzeilen/Prüfungen durch, die bereits auf Ihrem aktuellen Transcript of Records (ToR) dokumentiert werden. Die Modulkurzübersichten der Studiengänge des ES I finden Sie bei unseren Merkblättern, ein aktuelles ToR können Sie selber in KLIPS erstellen.
2. Notieren Sie sich, welche Leistungen Sie noch erbringen müssen, z.B.:
"AM 2b Literatur: Hauptseminar
AM 2b Literatur: Kolloquium
AM 2b Literatur: MAP Hausarbeit
EM 1: Vorlesung
EM 1: Seminar
EM 1: MAP Portfolio"
3. Prüfen Sie bei den Modulinformationen oben auf dieser Seite, welche Bedingungen die Auslandsleistungen erfüllen müssen, um in den noch offenen Modulen AM 2b und EM 1 angerechnet zu werden.
4. Prüfen Sie nun im Kursangebot der Auslandsuniversität, welche Kurse diese Bedingungen erfüllen.
Beispiele aus der Anrechnungs-Praxis:
| Universität | Kurs | in Köln angerechnet als |
|---|---|---|
| University College London | LITC0046 Black Atlantic Lives and Afterlives | AM 2b: Hauptseminar, Kolloquium und MAP |
| University College London | PLIN0070 Advanced Phonological Theory | AM 2a: Hauptseminar, Kolloquium und MAP |
| University College London | GERM0060 German: Translation from and into English | EM 1: Vorlesung, Seminar und MAP |
| Cardiff University | ML1061 Culture, Political Protest & Dissent in the 1960s | SM 1b: Vorlesung, Hauptseminar, MAP |
| Trinity College Dublin | ENU44036 EARLY MODERN WOMEN WRITERS | SM 1b: Vorlesung, Hauptseminar, MAP |
| University of Warwick | ET216-15 Sociolinguistics | AM 2a: Hauptseminar, Kolloquium und MAP |
Tipp: Auslandsleistungen, die während eines Auslandsaufenthalts im Bachelor-Studium erworben wurden, können nach Einschreibung für den Master auch in den Schwerpunktmodulen des MEd. oder Master English Studies angerechnet werden, wenn die Kurse die oben beschriebenen Kriterien erfüllen. In diesem Fall ist eine gleichzeitige Anrechnung für Module des Bachelors natürlich nicht möglich, da Doppelanrechnungen ausgeschlossen sind.