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Informationen des Englischen Seminars I zum

Auslandsaufenthalt

(Online) Learning Agreement (OLA)

Beim Austausch im Rahmen des ERASMUS-Programms muss vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement erstellt werden, in dem die voraussichtlich absolvierten Auslandskurse und deren mögliche Anrechnung für das Studium in Köln dokumentiert werden. Alle Parteien (Studierende, zuständige Kölner Fachberater*in und Koordinator*in der Auslandsuniversität) müssen das LA unterschreiben. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein! 

Das Learning Agreement muss spätestens zwei Wochen vor dem Startdatum der Mobilität auf dem Outgoing Portal MoveOn hochgeladen sein. Nach Ankunft an der Auslandsuniversität ist es jederzeit möglich, das LA anzupassen und zu aktualisieren. 

Für viele Universitäten kann das Learning Agreement bereits online erstellt und signiert werden. Sollten Sie Probleme haben, die Unterschrift der verantwortlichen Person der Auslandsuniversität vor Start der Mobilität zu erhalten, dann informieren Sie das Team der Abteilung 93 Internationale Mobilität. Die Kolleg*innen dort sind auch Ansprechpartner*innen bei technischen Problemen oder Fragen mit dem OLA. Falls Ihre Gastuniversität nicht an der Online-Version teilnimmt, kann ein Word/PDF Formular ausgefüllt werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Team des ZIB, dort erhalten Sie eine entsprechende Vorlage.

Im LA geben Sie in der Tabelle A an, welche Kurse Sie an der Gastuniversität belegen möchten. Sie sollten Ihr Studium im Ausland so planen, dass Sie mindestens 20 ECTS pro Semester/Trimester an der Auslandsuniversität erwerben. Hierbei spielt es keine Rolle, ob oder wie viele dieser Leistungspunkte in Köln angerechnet werden. Achtung: die Zahl von mindestens 20 ECTS ist nicht verhandelbar. Je nach Erasmus-Partnerschaft verlangen die Partneruniversitäten von den Kölner Studierenden, mehr als 20 ECTS zu erbringen. In diesem Fall gelten dann zwingend die Vorgaben der Partneruniversität. Welche Vorgaben für Ihre Wunschuniversität gelten, erfahren Sie von den Kolleg*innen des Zentrums für Internationale Beziehungen (ZIB).

In der Tabelle B geben Sie die Leistungen an, die Sie sich für Ihren Studiengang in Köln anrechnen lassen möchten, wobei es hierbei keine Mindestzahl an ETCS gibt. Dementsprechend sind Ihre Kölner Ansprechpartner*innen für das (Online) Learning Agreement immer die zuständigen Fachberater*innen des Studiengangs, für den Sie sich Leistungen anrechen lassen möchten:

  • Wenn Sie in der Tabelle B Anrechnungen für BA/MA English Studies oder BA/MEd Unterrichtsfach Englisch GyGe/BK eintragen, ist Herr Dr. Hofmann die "Responsible Person" bzw. "Contact Person" und unterschreibt Ihr Learning Agreement.
     
  • Wenn Sie in der Tabelle B Anrechnungen für BA/MEd Unterrichtsfach Englisch HRSG eintragen, ist Frau Dr. Gilbert die "Responsible Person" bzw. "Contact Person" und unterschreibt Ihr Learning Agreement.
     
  • Wenn Sie in der Tabelle B Anrechnungen für ein anderes Fach wie Medienkulturwissenschaft oder das Studium Integrale eintragen, sind die jeweiligen Fachberater*innen die "Responsible Person" bzw. "Contact Person" und unterschreiben Ihr Learning Agreement.

Learning Agreement mit Anrechnungen für zwei Fächer:
Wenn Sie sich Auslandsleistungen für zwei Fächer anrechnen lassen möchten (z.B. Englisch Lehramt Gymnasium und Deutsch Lehramt Gymnasium oder English Studies und Studium Integrale) gibt es zwei Möglichkeiten:

  • A) Ihre Partneruniversität nimmt am Online Learning Agreement teil: Es ist zurzeit nicht möglich, über das online Portal Anrechnungen für beide Fächer im gleichen Formular festzuhalten. Geben Sie daher Anrechnungswünsche im OLA nur für ein Fach an (welches ist egal) und geben Sie dann als Responsible Person die jeweilige Fachberatung an. Die Anrechnungen für das andere Fach können dann per Email mit den jeweiligen Fachkoordinator*innen abgesprochen werden. 
  • B) Ihre Partneruniversität nimmt nicht am Online Learning Agreement teil und Sie müssen eine Word-Vorlage ausfüllen: Verwenden Sie bitte die Vorlage für zwei Fächer, in der die Anrechnungsvorschläge für jedes Fach in einer separaten Tabelle gelistet werden und auf der die Fachberater*innen beider Fächer unterschreiben können. Als "Responsible Person" bzw. "Contact Person" können Sie in diesem Fall eine/n der Fachvertreter*innen auswählen.

Ausfüllen der Tabelle B des Learning Agreements

Bitte füllen Sie das OLA gemäß der Anleitung der Abteilung 93 Internationale Mobilität aus.

Die folgenden Hinweise gelten für Studierende der Studiengänge am Englischen Seminar I.

In der Tabelle B "Recognition at the Sending Institution" werden die Modulzeilen des Kölner Studiengangs eingetragen, die voraussichtlich angerechnet werden können. Wenn Sie sich keine Leistungen anrechnen lassen möchten, kann die Tabelle leer bleiben. Welche Bedingungen Kurse erfüllen müssen, um in den verschiedenen Kölner Modulen angerechnet zu werden, haben wir hier in den Hinweisen zur Kurswahl im Ausland zusammengestellt. Die in der Tabelle B gelisteten Anrechnungen sind nicht verpflichtend, sondern bilden nur eine Prognose ab. Es besteht für die Studierenden keine Verpflichtung, eine im OLA dokumentierte Anrechnung durchzuführen (z.B. bei einer schlechten Note im Ausland). Im Gegenzug besteht für das Anrechnungsteam des ES I keine Verpflichtung zur Anrechnung der Auslandsleistung, falls die im Anrechnungsantrag beigebrachten Dokumente keine ausreichende Übereinstimmung der Inhalte und Kompetenzen belegen können. 

  • In der Tabelle B müssen keine mindest-ECTS erworben werden.
     
  • Im Feld "Code" geben Sie die Modulkennung an, z.B. EM 1 oder AM 2b.
     
  • Im Feld "Subject Title" geben Sie den Kurstyp (z.B. "Pro- oder Mittelseminar" oder “Hauptseminar”) der Modulzeile an, die angerechnet werden soll. Geben Sie keine ganzen Module oder 'echte' Kurstitel aus dem Kölner Vorlesungsverzeichnis an.
     
  • Orientieren Sie sich bzgl. der ECTS an den Kurstypen in der Beispieltabelle (Vorlesung, Tutorium, Sprachkurs, Kolloquium = 2 ECTS / Pro-, Mittel- und Hauptseminar = 3 ECTS).
     
  • Tragen Sie keine Modulprüfungen ein mit Ausnahme der Modulprüfung im EM 1 bzw. EM 2.
     
  • Tragen Sie nur Leistungen für die Studiengänge des Englischen Seminars I ein (keine Elemente anderer Fächer oder des Studium Integrale).

Beispiel Tabelle B "Recognition at the Sending Institution"

CodeSubject TitleECTS
AM 3aVorlesung Sprachwissenschaft2
EM 1Tutorium2
AM 1Sprachkurs2
EM 1Seminar3
AM 4Seminar Kulturwissenschaft3
AM 2bHauptseminar Literaturwissenschaft3
AM 2bKolloquium Literaturwissenschaft2
   
EM 1Modulabschlussprüfung2
EM 2Modulabschlussprüfung4

Modulprüfungen können auf Antrag bei vorliegender Äquivalenz der Leistungen bzw. überprüften Kompetenzen angerechnet werden. Die hierfür relevanten Informationen können von den Studierenden jedoch erst nach dem Aufenthalt verlässlich vorgelegt werden, so dass über die Anerkennung von Modulprüfungen erst zu diesem Zeitpunkt entschieden werden kann. Aus diesem Grund werden Modulprüfungen nicht im LA aufgeführt. Eine Ausnahme bildet die Modulprüfung des ausdrücklich für die Mobilität vorgesehenen Ergänzungsmoduls (EM). Bitte beachten Sie bezüglich der Anrechnung von Modulprüfungen auch die Hinweise auf der Seite Anrechnung von Auslandsleistungen.

Sonderfall Word/PDF LA
Wenn Sie das LA an Ihrer Auslandsuniversität nicht online einreichen können, füllen Sie bitte eine Word Version aus, die Sie bei den Kolleg*innen des ZIB erhalten..
Der Erasmus Code der Universität zu Köln ist D KOLN01.
Als contact/responsible person geben Sie bitte Ihre/n Fachvertreter*in an, für die Studiengänge des Englischen Seminars I ist dies Herr Dr. Hofmann:

Unterschrift "Responsible Person"
Das Feld "Responsible person at the Sending Institution" wird von Ihrer/m Fachvertreter*in unterschrieben. Für die Studiengänge des Englische Seminar I ist dies Herr Dr. Hofmann. Bitte füllen Sie auf dem Learning Agreement bereits die entsprechenden Felder wie unten angegeben aus. Senden Sie das von Ihnen ausgefüllte Learning Agreement als Anhang an die Adresse anrechnung-es1(at)uni-koeln.de. Bitte geben Sie in der Betreffzeile "Learning Agreement" an. Bitte planen Sie mindesten eine Woche Bearbeitungszeit ein! Wir beantworten die Anfragen in Reihenfolge des Eingangs und so schnell es uns möglich ist.