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BA English Studies und BA Unterrichtsfach Englisch

AM 3a: Sprachwissenschaft Mündl. Prüfung [4569E.BXA3a] und AM 3b: Literaturwissenschaften Mündl. Prüfung [4569E.BXA3b]

Art / Form / Länge:

Mündliche Prüfung in Form eines Prüfungsgesprächs in englischer Sprache (30 Minuten)

Endnotenrelevanz:

25% der Fachnote

PrüferInnen:

Lehrende der Haupt- und Mittelseminare (ein/e PrüferIn sowie ein/e vom ES I gestellte/r BeisitzerIn)

Inhalt:

Prüfungsgespräch mit Bezug zum Haupt- oder Mittelseminar. Die Prüfung bezieht sich thematisch auf den gesamten Inhalt des im Modul besuchten Mittel- oder Hauptseminars, wobei der*die Kandidat*in über die Literaturliste einen mit dem*der Prüfer*in abgesprochenen Fokus setzt. Das Einreichen von über die Literaturliste hinausgehenden Materialien zur Prüfungsvorbereitung (Thesenpapiere, Notizen, Kursunterlagen etc.) ist nicht erlaubt. Der erste Teil des Prüfungsgesprächs besteht aus allgemeinen kontextualisierenden Fragen zum Kursinhalt (ca. 10 Minuten), dann folgt der Gesprächsteil über den Fokus (ca. 20 Minuten). Dieser Gesprächsteil kann mit einem kurzen Statement des*der Kandidaten*in eingeleitet werden, z.B. zur Motivation für die Wahl des Fokus. Der gewünschte Gesprächsfokus in der Prüfung kann mit bis zu drei Stichpunkten auf der Literaturliste beschrieben werden. Die Prüfung soll im gleichen Semester wie die besuchte Lehrveranstaltung erfolgen. Prüfungen über den Stoff einer bestimmten Lehrveranstaltung werden über den Zeitraum von drei Semestern angeboten, wobei das Semester, in dem die Veranstaltung stattfindet, als erstes Semester zu zählen ist. Danach erlischt der Anspruch der Studierenden, über den Inhalt eines bestimmten Kurses geprüft zu werden. Bei Einverständnis der Prüfenden kann die First jedoch unbestimmt verlängert werden.

Termine / Fristen:

Prüfungsphase I: letzten beiden Vorlesungswochen und erste vorlesungsfreie Woche des Semesters
Prüfungstermin: erster Montag der Phase I
Anmelde-Beginn: 12 Wochen vor Prüfungstermin
Anmelde-Ende: 6 Wochen vor Prüfungstermin
Abmelde-Ende: 2 Wochen vor Prüfungstermin

Prüfungsphase II: letzte vorlesungsfreie Woche des Semesters und ersten beiden Vorlesungswochen des Folgesemesters
Prüfungstermin: letzter Freitag des Semesters
Anmelde-Beginn: 12 Wochen vor Prüfungstermin
Anmelde-Ende: 6 Wochen vor Prüfungstermin
Abmelde-Ende: 2 Wochen vor Prüfungstermin

Der in KLIPS angezeigte Prüfungstermin ist als Stellvertreter-Termin für alle mündlichen/kombinatorischen Prüfungen festgelegt. Zusätzlich zur fristgerechten Anmeldung in KLIPS müssen KandidatInnen zeitnah mit den PrüferInnen bezüglich eines individuellen Prüfungsdatums in Kontakt treten.

Rücktritt:

Ein Rücktritt ohne Grund ist bis 14 Tage vor dem in KLIPS angezeigten Prüfungstermin möglich. Ein Rücktritt nach Ablauf der Abmeldefrist ist nur in begründeten Fällen möglich (Nachweis z.B. durch Attest). Bitte benutzen Sie das Formular "Außerordentliche Abmeldung von Modulprüfungen". Bei fristgerechter Abmeldung sowie bei Prüfungsrücktritt mit anerkanntem Grund muss kein neues Thema vereinbart werden.

Ergebnis:

Die Ergebnisse werden dem/der KandidatIn im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt und spätestens zum Ende der Prüfungsphase in KLIPS eingetragen. Erst nach Freischaltung durch das Prüfungsamt wird die Note für die Studierenden sichtbar. Bei Nichtbestehen der Prüfung wird die nicht ausreichende Leistung in KLIPS eingetragen und auf dem Transcript of Records vermerkt. Die KandidatInnen müssen sich zum nächsten Prüfungstermin erneut anmelden.

Eine Prüfung ist dann nicht bestanden, wenn sie mit 'mangelhaft' bewertet wurde oder der/die KandidatIn die Arbeit nicht fristgerecht eingereicht hat bzw. nicht zur Prüfung erschienen ist. Für die Wiederholungsprüfung der Aufbau- und Schwerpunktmodule muss im Rahmen der im Modul besuchten Kurse ein neuer Themenschwerpunkt festgelegt werden. Bei fristgerechter Abmeldung sowie Prüfungsrücktritt nach Ablauf der Abmeldefrist mit anerkanntem Grund (z.B. Nachweis der Prüfungsunfähigkeit durch Attest) muss kein neues Thema vereinbart werden.

Ergebnisse von Modulprüfungen können frühestens am in KLIPS angegeben Prüfungsdatum gültig gesetzt werden!

Die Protokolle der mündlichen Prüfung werden vom Prüfungsamt in einer Prüfungsakte archiviert.

Weiteres:

Ohne erfolgreiche Anmeldung in KLIPS kann die Prüfung nicht stattfinden.

Um die Modulprüfung des Aufbaumoduls abzulegen, muss das Basismodul der entsprechenden Fachwissenschaft abgeschlossen sein.

Merkblätter / Formulare:

Formular: Anmeldung zur mündl. oder kombin. Prüfung (einzureichen bei den PrüferInnen)

Merkblatt: Mündliche Modulabschlussprüfungen Bachelor

Formular: Außerordentliche Abmeldung von Modulprüfungen