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1-Fach-Master English Studies / 2-Fach-Master English Studies

EM 1: Independent Studies Selbständige Studien [4569E.MF1E1] bzw [4569E.MF2E1] und EM 2: Mobilität/Vertiefende Studien Selbständige Studien [4569E.MF1E2]

Art / Form / Länge:

Schriftliche Prüfung in Form einer  Ausarbeitung zur Dokumentation von Selbständigen Studien (SST) in englischer Sprache (6 Seiten / 18.000 Zeichen (Zeichenzahl +/- 10%, inkl. Leerzeichen & Fußnoten; zzgl. Titelblatt, Gliederung, Literaturverzeichnis und Anhang).

Endnotenrelevanz:

Die Prüfung wird nur mit "bestanden" bzw. "nicht bestanden" bewertet und geht somit nicht in die Endnote ein.

PrüferInnen:

ProfessorInnen des Englischen Seminars I

Inhalt:

Mit Bezug zu Vorlesung oder Hauptseminar oder frei gewähltes Thema. Es ist eine mit den PrüferInnen abzusprechende schriftliche Leistung in Form von Selbständigen Studien zu erbringen (z.B. annotierte Bibliographie, Tagungsbericht, Skizzierung eines Forschungsprojektes etc.).

Termine / Fristen:

Prüfungstermin: 15.03. (WS) bzw. 15.09. (SoSe)
Anmelde-Beginn: 12 Wochen vor Prüfungstermin
Anmelde-Ende: 6 Wochen vor Prüfungstermin
Abmelde-Ende: 2 Wochen vor Prüfungstermin
Abgabefrist ist der 15.03. (WS) bzw. 15.09. (SoSe), es sei denn von den PrüferInnen wird eine frühere Deadline gesetzt.

Rücktritt:

Ein Rücktritt ohne Grund ist bis 14 Tage vor dem in KLIPS angezeigten Prüfungstermin möglich. Ein Rücktritt nach Ablauf der Abmeldefrist ist nur in begründeten Fällen möglich (Nachweis z.B. durch Attest). Bitte benutzen Sie das Formular "Außerordentliche Abmeldung von Modulprüfungen". Bei fristgerechter Abmeldung sowie bei Prüfungsrücktritt mit anerkanntem Grund muss kein neues Thema vereinbart werden.

Ergebnis:

Die Ergebnisse sollen in der Regel 8 Wochen nach Prüfungstermin von den Prüfenden in KLIPS eingetragen werden. Erst nach Freischaltung durch das Prüfungsamt wird die Note für die Studierenden sichtbar. In begründeten Härtefällen kann das Prüfungselement durch die Prüfenden vor Ende der Korrekturfrist, jedoch erst nach dem in KLIPS festgelegten Prüfungstermin, geschlossen werden, um eine vorzeitige Freischaltung der Note durch das Prüfungsamt zu ermöglichen. Ergebnisse von Modulprüfungen können also frühestens am in KLIPS angegeben Prüfungsdatum gültig gesetzt werden!

Bei Nichtbestehen der Prüfung wird die nicht ausreichende Leistung in KLIPS eingetragen und auf dem Transcript of Records vermerkt. Die KandidatInnen müssen sich zum nächsten Prüfungstermin erneut anmelden. Für die Wiederholungsprüfung der Aufbau- und Schwerpunktmodule muss im Rahmen der im Modul besuchten Kurse ein neuer Themenschwerpunkt festgelegt werden. Eine Prüfung ist dann nicht bestanden, wenn sie mit 'mangelhaft' bewertet wurde oder der/die KandidatIn die Arbeit nicht fristgerecht eingereicht hat bzw. nicht zur Prüfung erschienen ist. Bei fristgerechter Abmeldung sowie Prüfungsrücktritt nach Ablauf der Abmeldefrist mit anerkanntem Grund (z.B. Nachweis der Prüfungsunfähigkeit durch Attest) muss kein neues Thema vereinbart werden.

Nach Absprache mit den Prüfenden erhalten Studierende Einsicht in die Prüfungsunterlagen. Danach werden die Prüfungsdokumente (Hausarbeiten, Klausuren, Hand-Outs etc.) an das Prüfungsamt weitergeleitet und in einer Prüfungsakte archiviert.

Weiteres:

Es ist das Deckblatt des Englischen Seminars zu verwenden.

Um die Veranstaltungs-Modulzeile "Selbständige Studien" zu füllen, steht Studierenden eine Platzhalter-Veranstaltung mit dem Titel "Selbständige Studien: MA English Studies (EM1)" bzw. "Selbständige Studien: MA English Studies (EM2)" zur Verfügung, zu der sie sich im Rahmen der Restplatzvergabe anmelden können. Zu Semesterende wird zentral die Teilnahme an dieser Veranstaltung bescheinigt.

Ohne erfolgreiche Prüfungsanmeldung in KLIPS kann die Arbeit nicht angenommen werden.

Merkblätter / Formulare:

Merkblatt: Selbständige Studien

Deckblatt für schriftliche Arbeiten

Formular: Außerordentliche Abmeldung von Modulprüfungen