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1-Fach-Master North American Studies

AM 1: Literary and Cultural Studies Hausarbeit Nordamerikanische Literatur und Kultur [4569N.MFA01]

 

Find the English version under 'Exams in Advanced Module 1' here.

 

Art / Form / Länge:

Schriftliche Prüfung in Form einer Hausarbeit in englischer Sprache.

20 - 25 Seiten / 60.000 - 70.000 Zeichen (Zeichenzahl +/- 3.000, inkl. Leerzeichen & Fußnoten; zzgl. Titelblatt, Gliederung, Literaturverzeichnis und Anhang)

Endnotenrelevanz:

25% der Fachnote

PrüferInnen:

Lehrende der Vorlesung oder der Seminare

Inhalt:

Mit Bezug zu Vorlesung oder Seminar. Die Prüfung soll im gleichen Semester wie die besuchte Lehrveranstaltung erfolgen. Prüfungen über den Stoff einer bestimmten Lehrveranstaltung werden über den Zeitraum von drei Semestern angeboten, wobei das Semester, in dem die Veranstaltung stattfindet, als erstes Semester zu zählen ist. Danach erlischt der Anspruch der Studierenden, über den Inhalt eines bestimmten Kurses geprüft zu werden. Bei Einverständnis der Prüfenden kann die First jedoch unbestimmt verlängert werden. Das Thema wird nach Absprache in den Sprechstunden / im Kurs von den Prüfenden festgelegt.

Termine / Fristen:

Prüfungstermin: 15.03. (WS) bzw. 15.09. (SoSe)
Anmelde-Beginn: 12 Wochen vor Prüfungstermin
Anmelde-Ende: 6 Wochen vor Prüfungstermin
Abmelde-Ende: 2 Wochen vor Prüfungstermin
Abgabefrist ist der 15.03. (WS) bzw. 15.09. (SoSe), es sei denn von den PrüferInnen wird eine frühere Deadline gesetzt.

Rücktritt:

Ein Rücktritt ohne Grund ist bis 14 Tage vor dem in KLIPS angezeigten Prüfungstermin möglich. Ein Rücktritt nach Ablauf der Abmeldefrist ist nur in begründeten Fällen möglich (Nachweis z.B. durch Attest). Bitte benutzen Sie das Formular "Außerordentliche Abmeldung von Modulprüfungen". Bei fristgerechter Abmeldung sowie bei Prüfungsrücktritt mit anerkanntem Grund muss kein neues Thema vereinbart werden.

Ergebnis:

Die Ergebnisse sollen in der Regel 8 Wochen nach Prüfungstermin von den Prüfenden in KLIPS eingetragen werden. Erst nach Freischaltung durch das Prüfungsamt wird die Note für die Studierenden sichtbar. In begründeten Härtefällen kann das Prüfungselement durch die Prüfenden vor Ende der Korrekturfrist, jedoch erst nach dem in KLIPS festgelegten Prüfungstermin, geschlossen werden, um eine vorzeitige Freischaltung der Note durch das Prüfungsamt zu ermöglichen. Ergebnisse von Modulprüfungen können also frühestens am in KLIPS angegeben Prüfungsdatum gültig gesetzt werden!

Bei Nichtbestehen der Prüfung wird die nicht ausreichende Leistung in KLIPS eingetragen und auf dem Transcript of Records vermerkt. Die KandidatInnen müssen sich zum nächsten Prüfungstermin erneut anmelden. Für die Wiederholungsprüfung der Aufbau- und Schwerpunktmodule muss im Rahmen der im Modul besuchten Kurse ein neuer Themenschwerpunkt festgelegt werden. Eine Prüfung ist dann nicht bestanden, wenn sie mit 'mangelhaft' bewertet wurde oder der/die KandidatIn die Arbeit nicht fristgerecht eingereicht hat bzw. nicht zur Prüfung erschienen ist. Bei fristgerechter Abmeldung sowie Prüfungsrücktritt nach Ablauf der Abmeldefrist mit anerkanntem Grund (z.B. Nachweis der Prüfungsunfähigkeit durch Attest) muss kein neues Thema vereinbart werden.

Nach Absprache mit den Prüfenden erhalten Studierende Einsicht in die Prüfungsunterlagen. Danach werden die Prüfungsdokumente (Hausarbeiten, Klausuren, Hand-Outs etc.) an das Prüfungsamt weitergeleitet und in einer Prüfungsakte archiviert.

Weiteres:

Hinweis für KandidatInnen: Bitte melden Sie sich im Prüfungselement von Frau JProf. Rauscher an, auch wenn eine andere Person Ihre Hausarbeit betreut.

Ohne erfolgreiche Anmeldung in KLIPS kann die Arbeit nicht korrigiert werden. Es ist das aktuelle Deckblatt des Englischen Seminars I zu benutzen.

Auszug Mail des Rektorats vom 14.02.2023: "Aus den Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge, in denen die Vorgaben und Modalitäten für das Erbringen von Prüfungsleistungen und Studienleistungen definiert sind, lassen sich klare Vorgaben für den Umgang mit unzulässigen Hilfsmitteln, zu denen auch textgenerierende Systeme wie ChatGPT gehören, ableiten. Bei allen Prüfungsleistungen sowie Studienleistungen, die laut Prüfungsordnung das selbst- bzw. eigenständige Verfassen eines Textes verlangen – hierunter fallen beispielsweise Hausarbeiten –, ist die Nutzung textgenerierender KI-Werkzeuge wie ChatGPT nicht zulässig."

Hinweis für PrüferInnen: Der Leistungseintrag in KLIPS und die Archivierung der Prüfungsunterlagen erfolgt durch den LS Rauscher. Bitte die korrigierte Arbeit an den LS Rauscher weiterleiten.

Merkblätter / Formulare:

Deckblatt für schriftliche Arbeiten

Formular: Außerordentliche Abmeldung von Modulprüfungen