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Anerkennungen / Studiengangswechsel / Auflagen

In den Sprechstunden von Dr. Abel, Dr. Fritsch und Dr. Hofmann können keine Anrechnungen vorgenommen werden. Bitte senden Sie uns Ihr Anrechnungsanliegen per Mail und beachten Sie dabei die unten stehenden Informationen. Bitte lesen Sie sich die Hinweise zu Ihrem Anrechnungsanliegen (siehe unten A bis H) sorgfältig durch! Anfragen mit fehlenden Informationen können wir nicht beantworten.

Wir benötigen bei jedem Anrechnungsantrag zwingend das ausgefüllte Formular Anrechnungsantrag des Englischen Seminars I sowie (falls Sie in Köln eingeschrieben sind) ein tagesaktuelles Transcript of Records, auch wenn noch keine Leistungen darauf ausgewiesen sind.

Bitte beachten Sie...

1) Schicken Sie uns Ihre eingescannten Unterlagen bitte als PDF als einfachen Anhang. Bilddateien, ZIP-Dateien oder Dropbox-Links können wir leider nicht bearbeiten. Schicken Sie uns keine Unterlagen per Post.

2) Senden Sie uns Ihre Unterlagen erst, wenn alle anzuerkennenden Leistungen vorliegen. "Stufenanrechnungen"/Nachträge bei noch ausstehenden Leistungen nehmen wir in der Regel nicht vor! Leistungen, die nach Hochschulwechsel noch durch die alte Universität eingetragen werden, können in Ausnahmefällen angerechnet werden. Bei Anträgen auf Anrechnung von Leistungen nach Auslandsaufenthalt sind alle gewünschten Anrechnungen eines/einer Antragssteller*in zeitgleich zu beantragen.

3) Das Englische Seminar I hat die Auflage, Anrechnungen von erbrachten Studienleistungen nur auf Grundlage von original Dokumenten (Transkripts oder Scheine) vorzunehmen, die gestempelt und unterschrieben sind bzw. einen Onlineverifizierungscode tragen.

4) Falls wir Ihnen bereits ein Anrechnungsdokument bei Hochschul- bzw. Studiengangswechsel ausgestellt haben, benötigen wir eine Kopie des Dokuments bzw. den Hinweis darauf, dass früher bereits ein Anrechnungsantrag gestellt wurde. Andernfalls behalten wir uns vor, Ihren Antrag nicht zu bearbeiten!

5) Die Einstufung in ein höheres Fachsemester nimmt das jeweils zuständige Prüfungsamt auf Grundlage des von uns ausgestellten Anrechnungsdokuments vor (Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät bei Bachelor/Master English Studies oder Prüfungsamt des Zentrum für LehrerInnenbildung bei Bachelor/Master Lehramt). Eine von uns ausgestellte Anrechnung zum Zweck der Einstufung in ein höheres Fachsemester durch das entsprechende Prüfungsamt verfällt nicht und muss bei neuer Bewerbung in einem Folgesemester nicht erneut beantragt werden.

6) Falls Sie bereits für einen Studiengang am Englischen Seminar I in Köln eingeschrieben sind, fügen Sie Ihrer Anfrage bzw. Ihrem Antrag ein aktuelles Transcript of Records (ToR) für das Fach Englisch bei. Ein ToR können Sie in KLIPS selber herunterladen.

7) Bitte planen Sie mindesten 14 Tage Bearbeitungszeit ein! Wir beantworten die Anfragen in Reihenfolge des Eingangs und so schnell es uns möglich ist. Falls wir Rückfragen haben bzw. die Anrechnung bearbeitet ist, erhalten Sie eine Mail von uns. Das Anrechnungsdokument senden wir Ihnen per Mail als Scan. Diesen Scan des Anrechnungsbogens reichen Sie bitte beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät (bei Bachelor/Master English Studies) oder dem Prüfungsamt des ZfL (bei Bachelor/Master Lehramt) ein, damit die angerechneten Leistungen in KLIPS eingetragen werden können. Ein ausgedrucktes Original erhalten Sie nicht mehr.

Bitte schicken Sie alle Mails bezüglich Anrechnungsfragen an die zentrale Adresse:

anrechnung-es1SpamProtectionuni-koeln.de

Anrechnungsfälle: