Arbeitsschutz am Englischen Seminar I
Nachweis der jährlichen Unterweisung
Der/die Geschäftsführende Direktor/Direktorin ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle seine Führungskräfte ihre Mitarbeiter*innen (Beschäftigte und Versicherten gem. UK-NRW) am Englischen Seminar I vor deren Tätigkeitsaufnahmen und danach mindestens jährlich über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung unterweisen. Diese Unterweisung muss von der jeweiligen Führungskraft dokumentiert werden.
Zur Unterstützung der Unterweisungen im Bürobereich stellt die Philosophische Fakultät mit Beratung des Arbeitsschutz der Universität ein "Web-Based-Training“ (WBT) als elektronisches Hilfsmittel zur allgemeinen Wissensvermittlung zur Verfügung. Durch dieses WBT wird die einzelne Führungskraft beim Umfang ihrer persönlichen Arbeitssicherheitsunterweisung deutlich entlastet. Entstehen bei der Bearbeitung des WBT Rückfragen, so sprechen Sie bitte zwecks Klärung der Fragen umgehend ihre Führungskraft an.
Zu den individuellen tätigkeits- und arbeitsplatzbezogenen Arbeitssicherheitsaspekten (wie z.B. Lage der kürzesten Fluchtwege in ihrem Arbeitsbereich, Besonderheiten der Evakuierung Ihres Arbeitsplatzes im Gebäude, Sichere Wege zum Erreichen des zugewiesenen Sammelplatzes für Ihren Arbeitsplatz, Einsatz von Evac-Chairs etc.) erhalten Sie von ihrer Führungskraft eine persönliche Unterweisung z.B. im Rahmen der regelmäßigen Mitarbeiterbesprechungen.
Sie finden das WBT für Beschäftigte mit Bürotätigkeiten unter dem Link
https://www.uni-koeln.de/phil-fak/arbeitsschutz/index.html
Bestandteil des WBT ist eine Wissensüberprüfung über ILIAS. Sie ist obligatorisch, um nach §4 der UK-NRW Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" der Verpflichtung nachzukommen, den Versicherten der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln angemessene Kenntnisse zur Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Büroarbeit zu vermitteln. Insgesamt müssen Sie zehn Fragen in ILIAS beantworten, der Link zum Test wird in dem WBT an entsprechender Stelle angezeigt
Zum Vorgehen: Loggen Sie sich in Ilias über Ihren UniKim-Acoount ein (der auch für Mail/KLIPS gültig ist). Wenn Sie die Wissensüberprüfung bestanden haben, lassen Sie sich in Ilias ein Zertifikat der erfolgreichen Teilnahme als PDF generieren.
Bitte speichern Sie das PDF zunächst lokal auf Ihrem Rechner in dem folgenden Format ab: Zertifikat_Name_Vorname und senden es dann an diese Arbeitsschutz-Kontaktadresse: arbeitsschutz-es1(at)uni-koeln.de
Diese Adresse steht auch für Fragen der Mitarbeiter*innen bezüglich des Arbeitsschutzes zur Verfügung. Entstehen bei der Bearbeitung des WBT Rückfragen, so können Sie sich ebenfalls an diese Adresse wenden und werden bei Bedarf auch ergänzend mündlich nähere Erläuterungen erhalten.
Die Aufforderung zur Absolvierung des WBT werden wir jedes Jahr mit Beginn des Wintersemesters versenden. An der Unterweisung muss jedes Jahr teilgenommen werden. Die Frist zum Einreichen der Zertifikate ist der 01.11. jeden Jahres. Die Teilnahme am WBT ist eine Dienstaufgabe. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass ein nicht fristgerecht eingereichtes Zertifikat arbeitsrechtliche Folgen haben kann. In Kombination von WBT und der persönlichen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Unterweisung durch die jeweilige Führungskraft wird die gesetzlich geforderte Arbeitssicherheitsunterweisung erfüllt.
Wir bedanken uns für die Mitwirkung!
Grundsätzliches
1. Die Betriebs- und Gebrauchsanleitungen für technische und sonstige Arbeitsmittel sind zu beachten.
2. Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt oder durch Manipulation unwirksam gemacht werden.
3. Jede festgestellte unmittelbare Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeder an Maschinen, Geräten, Materialien oder Schutzeinrichtungen festgestellte Defekt, der die Sicherheit beeinträchtigen kann, ist unverzüglich dem Fachverantwortlichen zu melden. Die Geräte sind als defekt zu kennzeichnen. Die Reparatur darf nur durch Fachpersonal durchgeführt werden. Bis zur Reparatur dürfen die Geräte nicht mehr benutzt werden.
4. Akten- Registraturwagen, Papierkörbe sowie sonstige nicht ortsfeste Gegenstände sind auch im engeren Arbeitsbereich so zu stellen, dass keine Stolper- oder Sturzgefahr besteht.
5. Zum Erreichen von Ablagehöhen über 1,80 m an Regalen und Schränken sind geeignete Aufstiege (Tritt, Leiter) zu benutzen. Die Benutzung von Stühlen, Kästen oder tiefer gelegenen Fächern von Regalen und Schränken ist unzulässig.
6. Generalplan „Alarme und Gefahrenabwehr“:
https://strategy.uni-koeln.de/e166722/e166780/e141420/e141316/GeneralplanNeufassung-2018-014_N_ger.pdf
Brandschutz und Erste Hilfe
1. Die MitarbeiterInnen sind vor Aufnahme der Tätigkeit vertraut zu machen mit:
| Flucht- und Rettungspläne | Feuerlöscher / Feuermelder | |
|---|---|---|
| "SIO-Gang" 1.OG Philosophikum | Am Anfang des Ganges neben der Teeküche | Am Anfang und Ende des Ganges neben der Glastür Neben dem Whiteboard gegenüber der Bibliothek |
| "Fachdidaktik-Gang" 1.OG Philosophikum | Am Anfang des Ganges neben der Teeküche | Am Anfang und Ende des Ganges neben der Glastür |
"Sprax-Gang" | Am Anfang des Ganges neben der Teeküche | Am Anfang und Ende des Ganges neben der Glastür |
2. Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge und Fluchteinrichtungen sind freizuhalten. Brandschutztüren und Rauchabschlusstüren sind geschlossen zu halten.
3. In angemessenen Zeitabständen ist zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.
4. Elektrische Geräte (Kaffeemaschinen, Wasserkocher) sind nach ihrer Benutzung auszuschalten (Brandgefahr). Die Türen und Fenster sind im Brandfall, soweit möglich, geschlossen (nicht abgeschlossen) zu halten.
Bildschirmarbeitsplätze
Wie Bildschirmarbeitsplätze richtig eingerichtet und der Büroarbeitsplatz ergonomisch eingerichtet wird, sind in diesen beiden Videos auf Arbeitsschutz.de erklärt:
https://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/bildschirmarbeitsplatz-richtig-einrichten_29efebf52.html
https://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/arbeitsplatz-ergonomisch-einrichten_8cc8eb547.html
Ergonomie des Arbeitsplatzes
1. Verstellbare Arbeitsmittel, wie z.B. Drehstühle, Fußstützen, Konzepthalter und Tische, sind so einzustellen, dass zur Vermeidung gesundheitsschädlicher und stark ermüdender Körperhaltungen eine der jeweiligen Tätigkeit entsprechende einwandfreie Sitzhaltung gewährleistet ist. Diese ist gegeben, wenn die Oberarme locker herabhängen und die Unterarme eine waagerechte Linie zur Arbeitsebene (Tischfläche oder Tastatur) beschreiben; Oberarme und Unterarme sollen dabei einen Winkel von 90° oder mehr bilden. Außerdem sollen die Oberschenkel bei leichter bis höchstens rechtwinkliger Beugung der Kniegelenke und bei aufgestellten Füßen annähernd waagerecht verlaufen. Dabei soll die gesamte Tiefe der Sitzfläche des Stuhles zum Sitzen ausgenutzt werden; der untere und mittlere Teil der Wirbelsäule soll durch den Lendenbausch und den darüber liegenden Teil der Rückenlehne wirksam abgestützt sein.
2. Bei nicht höhenverstellbaren Tischen ist die Sitzhöhe des Stuhles so einzustellen, dass der Abstand zwischen der Arbeitsebene (Tischfläche oder Tastatur) und der Sitzfläche möglichst gering ist (etwa 23 bis 30 cm). Ergibt sich hierbei, dass die Füße des Benutzers nicht ganzflächig auf dem Fußboden aufstehen, so ist mit einer verstellbaren Fußstütze der notwendige Ausgleich herzustellen.
3. Bei höhenverstellbaren Tischen ist die Sitzhöhe des Stuhles so einzustellen, dass die Sitzflächenhöhe gleich der Kniekehlenhöhe (im Stehen gemessen) ist. Die Einstellung der Tischhöhe ist entsprechend vorzunehmen.
4. Bei Drehstühlen mit verstellbarer Rückenlehne ist die Rückenlehne so einzustellen, dass in jeder Sitzhaltung eine spürbare Abstützung der Wirbelsäule gegeben ist.
5. Fußstützen sind so einzustellen, dass die ganzflächig aufgestellten Füße einen möglichst kleinen Winkel mit der Fußbodenebene bilden.
6. Konzepthalter sind geringfügig unter Augenhöhe einzustellen, wobei der Abstand von den Augen etwa 40 bis 50 cm betragen soll.
7. Vor Aufnahme der Tätigkeit, anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt werden können, wird die Durchführung einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch den Betriebsarzt empfohlen.
Informationen zur Beantragung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen:
https://portal.uni-koeln.de/sites/uni/images/Universitaet/Beschaeftigte/Broschure_Sehhilfen__Arbeitsplatz.pdf
Ansprechpartner*innen mit besonderen Aufgaben
Am Englischen Seminar I haben folgende Personen besondere Aufgaben übernommen:
| Ersthelfer*innen | Bärbel Eltschig | 1.118 | 5715 | beltschi@uni-koeln.de |
| Astrid Acker | 1.212 | 2793 | aacker(at)uni-koeln.de | |
| Friederike Zahn | -1.207, Gartengeschoss, SSC | 2970 | fzahn1(at)uni-koeln.de | |
| Henrike Trapp | 1.105 | 4101 | henrike.trapp@uni-koeln.de | |
| Brandschutzhelfer*innen | Bärbel Eltschig | 1.118 | 5715 | beltschi@uni-koeln.de |
| Henrike Trapp | 1.105 | 4101 | henrike.trapp@uni-koeln.de | |
| Sicherheitsbeauftragte | Katherine Maye-Saidi | 2.207 | 4182 | katherine.maye-saidi@uni-koeln.de |
| N.N. |