Die zweite Zeile des Moduls ist die Modulprüfung, die aus dem Nachweis des Praktikums oder den Selbständigen Studien (SST) besteht.
1. Art, Umfang und Zeitpunkt
Um bereits während des Studiums berufsrelevante Praxiserfahrung zu sammeln, kann im Rahmen des EM 2 ein Praktikum in einer Einrichtung absolviert werden, die eine eindeutige Verbindung zu den Inhalten des Bachelorstudiengangs English Studies aufweist. Das Praktikum hat einen Umfang von 120 Stunden, bei einer 5-Tage-Woche mit einer täglichen Arbeitszeit von ca. 8 Stunden entspricht der Umfang somit einer Dauer von ca. drei Wochen. Das Praktikum kann als Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit oder semesterbegleitend durchgeführt werden, sofern die Gesamtstundenzahl eingehalten wird. Bei mehr als zwei Fehltagen wegen Krankheit oder aus persönlichen Gründen ist das Praktikum um die entsprechende Anzahl von Tagen zu verlängern. Der Zeitpunkt des Praktikums ist nicht an eine bestimmte Studienphase gebunden. Es wird jedoch empfohlen, das Praktikum nicht im ersten Studienjahr zu absolvieren. Bei Vorlage des Praktikumsnachweises wird das Praktikum als Modulabschlussprüfung eingetragen. Hierfür ist eine fristgerechte Anmeldung zur Modulprüfung im EM 2 die Voraussetzung (siehe auch 5. Verbuchung des Praktikums als Modulprüfung).
2. Suche von geeigneten Praktikumsplätzen
Die Suche, Anmeldung, Organisation und Durchführung des Praktikums liegt in der Verantwortung der Studierenden. Für das Praktikum besonders einschlägige Berufsfelder sind u.a. Tätigkeiten im Kulturmanagement, im Verlagswesen (Lektorat, Übersetzung, Fremdsprachenarbeit), im Bibliothekswesen, in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Tourismus, in internationalen Organisationen, in der betrieblichen Weiterbildung und in unterschiedlichen Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel der Volkshochschule. Auch andere Berufsfelder sind denkbar insofern die Relevanz für die Inhalte des Studiums English Studies klar erkennbar sind, zum Beispiel durch nachgewiesene Nutzung der englischen Sprache in professionellen Kontexten wie Übersetzung, Korrespondenz und Recherche. Die Geschäftsführung steht bei Nachfragen bzgl. der Anrechenbarkeit von Tätigkeiten unter der Adresse anrechnung-es1(at)uni-koeln.de zur Verfügung. Bei der Bewerbung bzw. vor Antritt des Praktikums empfiehlt es sich, der Institution / dem Unternehmen das "Merkblatt für die Leitung von Institutionen / Unternehmen zum BA-Praktikum" des Englischen Seminars auszuhändigen: https://anglistik1.phil-fak.uni-koeln.de/fileadmin/anglistik1/Geschaeftsfuehrung/pdf/Merkblaetter/MB_bapraktikum_institutionen.pdf
3. Durchführung
Während des Praktikums liegen das Weisungsrecht und die Aufsichtspflicht gegenüber der Praktikantin bzw. dem Praktikanten bei der Institutions-/Unternehmensleitung bzw. den von ihr beauftragten Mentor*innen. Deshalb müssen alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Praktikum mit den jeweiligen Mentor*innen abgestimmt werden. Obwohl kein Praktikumsbericht angefertigt und abgegeben werden muss, kann es hilfreich sein, die Tätigkeiten und Erfahrungen während des Praktikums in Notizen in einem Praktikumstagebuch festzuhalten und so die Arbeitsschritte, Informationen, Beobachtungen und Reflexionen, die im Zusammenhang mit dem Praktikum stehen, zu protokollieren.
4. Anerkennungsmöglichkeiten
Eine Berufs- oder Praktikumstätigkeit vor Aufnahme oder während des Studiums kann gegebenenfalls als Praktikum anerkannt werden, ebenso eine TutorInnen- oder studentische Hilfskrafttätigkeit während des Studiums. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der unter 1. und 2. aufgeführten Punkte sowie das Einreichen der unter 5. beschriebenen Bescheinigung (oder eines Äquivalents, z.B. eines Ausbildungszeugnisses). Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Anrechnungsteam des ES I unter der Adresse anrechnung-es1(at)uni-koeln.de.
5. Verbuchung des Praktikums als Modulprüfung
Damit das Praktikum als erfolgreich bestandene Modulprüfung des EM 2 eingetragen werden kann, müssen die Studierenden sich in KLIPS fristgerecht zur Modulprüfung (Prüfer Herr Dr. Hofmann) anmelden. Details zu den Fristen und weitere Informationen haben wir hier zusammengestellt: https://anglistik1.phil-fak.uni-koeln.de/studium-pruefungen/modulpruefungen/pe-pool/bfem2
Nach erfolgreicher Anmeldung in KLIPS senden Sie eine Mail bis spätestens 15.03. (Wintersemester) bzw. 15.09. (Sommersemester) mit folgendem Text an die Adresse anrechnung-es1(at)uni-koeln.de:
Betreff: Verbuchung des Praktikums im EM 2
Sehr geehrtes Anrechnungsteam,
mein Name ist XY (Matrikelnummer) und ich möchte Sie darum bitten, mein absolviertes Praktikum als Modulprüfung in KLIPS zu verbuchen. Im Anhang finden Sie als PDF
- die Praktikumsbescheinigung des Englischen Seminars I
- ein von der Praktikumsstelle ausgestelltes Zeugnis bzw. Tätigkeitsbeschreibung
Ich habe mich zur Modulprüfung im EM 2 bei Herrn Dr. Hofmann mit dem Termin 15.03. / 15.09. (Unzutreffendes bitte löschen) in KLIPS angemeldet.
Mit freundlichen Grüßen, XY
Hängen Sie die von der Praktikumsstelle unterschriebene Praktikumsbescheinigung des Englischen Seminars I (http://anglistik1.phil-fak.uni-koeln.de/sites/anglistik1/Geschaeftsfuehrung/pdf/Merkblaetter/MB_bapraktikum_nachweis2.0.pdf) sowie ein von der Praktikumsstelle ausgestelltes Zeugnis oder eine Tätigkeitsbeschreibung als PDF an. Ein Praktikumsbericht muss nicht verfasst werden.
Bitte beachten Sie: das Prüfungselement der Modulprüfung im EM 2 kann frühestens am in KLIPS angegebenen Prüfungstermin geschlossen und anschließend vom Prüfungsamt freigeschaltet werden. Dokumente, die als Zip oder Bild-Datei angehängt werden, können wir nicht bearbeiten, bitte schicken Sie uns daher nur PDFs.