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Informationen zu Modulabschlussprüfungen am Englischen Seminar I

Studienleistungen vs. Modulprüfungen

Studienleistungen sind zu unterscheiden von den Modulabschlussprüfungen. Studienleistungen sind veranstaltungsbezogene Aufgaben, die Ihnen als Feedback über den Lernstand dienen und von den Lehrenden individuell für den jeweiligen Kurs definiert werden. Darunter fallen zum Beispiel Abschlussklausuren, Essays, Reviews, Response Papers, Kurzreferate etc. Wenn Sie für die Veranstaltung einen Fixplatz erhalten haben, müssen Sie sich für Studienleistungen nicht separat in KLIPS anmelden. Das Erbringen der Studienleistung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an der individuellen Veranstaltung. Studienleistungen können benotet sein, wobei die Note lediglich dazu dient, Ihnen eine Rückmeldung zur Selbsteinschätzung zu geben. Das Nichtbestehen von Studienleistungen aufgrund zu schlechter Leistungen ist demnach nicht möglich. Werden Studienleistungen nicht oder in einer Form erbracht, die eine Lernstandserhebung nicht möglich macht (z.B. bei Überschreitung von Abgabefristen, Abgabe eines leeren Blattes, KI-generierte Texte oder Plagiate etc.), können Sie von der Veranstaltung abgemeldet werden.

Allgemeine Hinweise zu Modulabschlussprüfungen (MAP) im Bachelor und Master

Modulprüfungen am Englischen Seminar I sind (mit Ausnahme der Bachelor- und Masterarbeit) bei Nichtbestehen ohne Versuchsrestriktion wiederholbar.

Anmeldung und Fristen
Jedes Modul der Bachelor- und Masterstudiengänge schließt mit einer Modulabschlussprüfung (MAP) ab. In der untenstehenden Auflistung "Modulabschlussprüfungen nach Studiengang geordnet" sind alle abzulegenden Modulprüfungen unserer Studiengänge mit jeweils weiteren Informationen sowie Links zu wichtigen Merkblättern aufgeführt.

Die MAP eines Moduls ist ein von den Veranstaltungen des Moduls technisch unabhängiges Element (sozusagen eine zusätzliche Modulzeile), zu dem sich Studierende in KLIPS fristgerecht anmelden müssen. Ohne gültige Anmeldung in KLIPS kann die Prüfung nicht stattfinden. In der Regel hat jede/r Prüfer*in für die jeweilige MAP ein eigenes Prüfungselement. Neben der technischen Anmeldung in KLIPS müssen Studierende sich frühzeitig mit den Prüfenden zwecks Themen-/Terminabsprache in Verbindung setzen. Für die MAP am ES I ergeben sich die folgenden An-/Abmeldefristen aus der Prüfungsordnung:
Anmelde-Beginn: 12 Wochen vor (in KLIPS angegebenen) Prüfungstermin
Anmelde-Ende: 6 Wochen vor (in KLIPS angegebenen) Prüfungstermin
Abmelde-Ende: 2 Wochen vor (in KLIPS angegebenen) Prüfungstermin

Die Modulprüfung sollte, muss aber nicht zwingend als das letzte Element eines Moduls abgeschlossen werden. Modulprüfungen am ES I sind (mit Ausnahme der Bachelor- und Masterarbeit) bei Nichtbestehen ohne Versuchsrestriktion wiederholbar. Einsichtnahme in korrigierte Prüfungsunterlagen ist nach Absprache bei den Prüfer*innen möglich.

Die konkreten An-/Abmeldefristen einer individuellen Modulprüfung werden in KLIPS in der ‘Detailansicht’ zur Modulprüfung angezeigt. Diese kann durch Klicken auf den Titel der MAP aufgerufen werden.

Prüfungstermine
Für Modulprüfungen in Form von mündlichen und kombinatorischen Prüfungen sowie Klausuren werden in der Regel zwei Prüfungstermine pro Semester angeboten. Studierende haben die Wahl, sich beim ersten oder zweiten Termin anzumelden. Kandidat*innen des ersten Termins können die Prüfung bei Nichtantritt oder Nichtbestehen am zweiten Termin wiederholen. Für die Wiederholung ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Kandidat*innen des zweiten Termins können die Prüfung bei Nichtantritt oder Nichtbestehen erst im Folgesemester wiederholen. Für beide Termine gilt bei Klausuren eine Korrekturfrist von acht Wochen. Handelt es sich beim Bestehen der Prüfung um die Modulvoraussetzung eines Folgemoduls, so ist bei Wahl des zweiten Prüfungstermins also zu bedenken, dass aufgrund der Korrekturfrist das Folgemodul ggf. nicht im Anschlusssemester belegt werden kann. Schriftliche Prüfungen in Form von Hausarbeiten, Berichten, Portfolios und Selbständigen Studien haben pro Semester nur einen Prüfungstermin, da bei diesen der späte Prüfungstermin (15.03. im Wintersemester bzw. 15.09. im Sommersemester) und die achtwöchige Korrekturfrist keine zeitnahe Wiederholung im gleichen Semester zulässt. Nächster Wiederholungstermin ist somit der reguläre Prüfungstermin des Folgesemesters.

Prüfungsinhalte und ‘Drei-Semester-Regel’
Kandidat*innen sollen Themen der Prüfung mit den Prüfenden in den Sprechstunden oder per Mail absprechen. Studierende haben laut Prüfungsordnung den Anspruch, sich über einen Zeitraum von drei Semestern über die Inhalte einer bestimmten Veranstaltung prüfen zu lassen. Hierbei zählt das Semester, in dem die Veranstaltung stattfindet, als das erste Semester. Beispiel: Zu einem Seminar, das im SoSe 2025 stattfindet, kann die Prüfung im SoSe 2025, WS 25/26 und SoSe 2026 abgelegt werden. Bei Einverständnis der Prüfenden kann das Thema auch über diesen Zeitraum hinaus geprüft werden.

Eigenständigkeitserklärung und Nutzung von 'Künstlicher Intelligenz' bei Studien- und Prüfungsleistungen

Die Prüfenden legen fest, in wie weit Programme, die auf 'künstlicher Intelligenz' (KI) basieren, für Studien- und Prüfungsleistungen genutzt werden können. Die Nutzung ist mit den Prüfenden abzusprechen. Textteile und Ergebnisse, die aus der Nutzung von KI resultieren, sind deutlich zu kennzeichnen und die jeweiligen Arbeitsschritte in einem Anhang zu dokumentieren. Dies gilt für Studien- sowie für Prüfungsleistungen. Wird dies unterlassen, gilt dies als Täuschungsversuch. Bitte beachten Sie darüber hinaus das Merkblatt "Vermeidung und Ahndung von Plagiaten" des ES I:
https://anglistik1.phil-fak.uni-koeln.de/fileadmin/anglistik1/Geschaeftsfuehrung/pdf/Merkblaetter/MB_plagiat.pdf

Plagiats- und Verdachtsfälle auf nicht selbständig erbrachte Prüfungsleistung werden an den Prüfungsausschuss weitergeleitet. Plagiate bzw. die nicht abgesprochene Nutzung von KI bei Studienleistungen führen zur Abmeldung vom Kurs. Bei Verdacht auf nicht eigenständig verfasste Studien-/Prüfungsleistungen können Studierende von den Prüfenden zu einem Gespräch gebeten werden, um diesen Verdacht auszuräumen. 

Allen schriftlichen Prüfungsleistungen, die nicht unter Aufsicht verfasst worden sind, muss die Eigenständigkeitserklärung des ES I beigefügt werden. Fehlt diese, gilt die Prüfung als nicht erbracht:

Eigenständigkeitserklärung 

Ich versichere, dass ich das vorliegende Dokument selbstständig verfasst und keine als die angegebenen Quellen benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem Fall unter Angabe der Quelle deutlich als Entlehnung gekennzeichnet. Bei der Nutzung von Programmen, die auf 'künstlicher Intelligenz' basieren, habe ich die Vorgaben meiner*es Prüfer*in eingehalten und diese zuvor abgesprochen. Die daraus resultierenden Textteile habe ich deutlich gekennzeichnet und die jeweiligen Arbeitsschritte in einem Anhang dokumentiert. 

Das Merkblatt "Vermeidung und Ahndung von Plagiaten" des Englischen Seminars I habe ich zur Kenntnis genommen und verstanden.

Köln, _________________ Unterschrift: ______________________________

Schriftliche Prüfungsleistungen (Hausarbeiten, Berichte, Portfolios, Selbständige Studien)

Wird von den Prüfenden kein abweichendes Datum angegeben, ist die Frist für die Abgabe der 15.03. im Wintersemester und der 15.09. im Sommersemester. Schriftliche Prüfungsleistungen können in elektronischer Form (PDF) als Upload in Ilias oder per E-Mail direkt an die Prüfenden oder an die von den Prüfenden dafür angegebene Adresse (siehe Webseite des jeweiligen Lehrstuhls) geschickt werden. Kandidat*innen nutzen hierfür den Studierenden-Mail-Account (S-Mail-Account).
Allen schriftlichen Prüfungsleistungen muss die Eigenständigkeitserklärung des ES I beigefügt werden. Fehlt diese, gilt die Prüfung als nicht erbracht. 

Alle im Rahmen einer Prüfung eingereichte Dokumente (z.B. Hausarbeiten, Berichte, Portfolios, Literaturlisten, schriftliche Komponente bei Kombinatorischen Prüfungen etc.) müssen die folgenden Informationen beinhalten:
01. Matrikelnummer 
02. Name, Vorname 
03. S-Mailadresse 
04. Studiengang (z.B. "Bachelor Unterrichtsfach Englisch Gy/Ge", "1-Fach-Master English Studies")
05. Prüfer*in 
06. Titel des Dokuments
07. Titel der Veranstaltung, zu der die Prüfung abgelegt wird 
08. Semester der Abhaltung der Veranstaltung (z.B. SoSe 2025)
09. Anmeldung im Prüfungselement (z.B. "AM 2b: Literaturwissenschaft (schriftlich) [4569EBXA2b]")
10. Termin des Prüfungselements in KLIPS

Mündliche/kombinatorische Prüfungsleistungen

Der in KLIPS angezeigte Prüfungstermin für mündliche/kombinatorische Prüfungen ist ein Stellvertreter-Termin. Zusätzlich zur fristgerechten Anmeldung in KLIPS müssen Kandidat*innen zeitnah mit den Prüfenden bezüglich eines individuellen Prüfungsdatums in Kontakt treten. Bitte informieren Sie sich über das Verfahren der Terminvergabe bei den Prüfer*innen. Die Termine der mündlichen/kombinatorischen Prüfungen liegen in der Regel in zwei Prüfungsphasen:

Prüfungsphase I: die letzten beiden Vorlesungswochen und die erste vorlesungsfreie Woche des Semesters

Prüfungsphase II: in der Regel die letzten beiden Wochen des Semesters (Ende März im WS / Ende September im SoSe)

Die Prüfungen der Phase I finden in Präsenz statt, die der Phase II können per Zoom stattfinden. Ob die Prüfungen der Prüfungsphase II in Präsenz oder per Zoom stattfinden, legen die Prüfenden spätestens vor Anmeldebeginn fest.

Wichtig: Freischaltung von Prüfungsleistungen/Leistungspunkten

Eine vorgezogene Freischaltung von Noten vor dem in KLIPS angegebenen Prüfungsdatum (bei Modulprüfungen) bzw. dem Termin zum zentralen Eintrag der erfolgreichen Teilnahme (bei Lehrveranstaltungen) ist grundsätzlich nicht möglich. So können z.B. die Prüfungselemente für Hausarbeiten frühestens am 15.09. (SoSe) bzw. 15.03. (WS) von den Prüfenden geschlossen und anschließend vom Prüfungsamt freigeschaltet werden. Individuelle Bescheinigungen (Papierscheine) über Einzelleistungen und deren Leistungspunkte (Prüfungen und/oder erfolgreiche Teilnahme) können weder durch die Prüfer*innen/Lehrenden noch durch das Englische Seminar ausgestellt werden. Aus diesem Grund empfehlen wir, schriftliche Modulprüfungen in Form von Hausarbeiten oder Portfolios nicht im angestrebten letzten Fachsemester abzulegen.
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Studienplanung.

Anstehende Emeritierungen am Englischen Seminar I

Die Übersichtstabelle zeigt an, in welchem Semester die letzten Lehrveranstaltungen stattfinden und in welchem Semester die letzten Modulprüfungen abgenommen werden.

 letztes Veranstaltungssemesterletztes Prüfungssemester
Prof. AntorWS 25/26WS 26/27
Vorgehen bei Modulprüfungen mit Nachteilsausgleich (NTA)

Studierende, die durch Behinderung, chronische oder psychische Erkrankung beeinträchtigt sind, können einen Nachteilsausgleich (NTA) beantragen. In diesem werden Maßnahmen festgelegt, um die Nachteile in Lehrveranstaltungen oder Prüfungen auszugleichen. Die Umsetzung des NTA kann zum Beispiel durch Schreibzeitverlängerung oder technische Hilfsmittel (Laptop statt handschriftlicher Bearbeitung, Hörgerät) erfolgen. Der NTA wird unter Vorlage eines ärztlichen Attests beim zuständigen Prüfungsamt (PA) beantragt. Für die Lehramtsstudiengänge ist dies das PA des Zentrums für Lehrer*innenbildung, für das Nichtlehramt das PA der Philosophischen Fakultät.

Grundsätzlich gilt, dass bei Einschränkungen derjenigen Leistungsfähigkeit, die durch die Prüfung festgestellt werden soll, ein NTA nur bedingt möglich ist. Für das Fach Englisch als moderne Fremdsprache bedeutet dies z.B., dass eine mündliche Prüfung, die die Fähigkeit zur gegenstandsangemessenen mündlichen Argumentation auf Englisch abprüft, nicht durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden kann. Modifikationen der Rahmenbedingungen der Prüfung (z.B. Einzel- statt Gruppenprüfung, Verlängerung der mündlichen Prüfungszeit) sind jedoch möglich und können helfen, den bestehenden Nachteil auszugleichen.

Gewährte NTAs formulieren i.d.R. bewusst Spielräume und Optionen, die in Abhängigkeit vom Grad der Beeinträchtigung, dem Inhalt des Kurses und der Prüfungsform auszugestalten sind. Hierbei handelt es sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung bezogen auf die Modalitäten der jeweiligen Prüfung und unter Berücksichtigung der abgeprüften Kompetenzen.

Um die oben beschriebenen Abläufe zu organisieren, hat das Englische Seminar I folgendes Vorgehen festgelegt:

  1. Betroffene Studierende müssen den vom PA ausgestellten Nachteilsausgleich rechtzeitig vor der Prüfung im Geschäftsführungsbüro einreichen. Hierfür wird der NTA als PDF zusammen mit dem Formular "Benachrichtigung über eine Prüfung mit Nachteilsausgleich" an die Emailadresse beratung-es1@uni-koeln.de geschickt. Die Deadline für das Einreichen des NTA ist im Wintersemester der 01. Dezember und im Sommersemester der 01. Juni.
  2. Nach Eingang der Unterlagen nimmt die Geschäftsführung Kontakt mit der*dem Prüfer*in auf, um die konkreten Maßnahmen zum Ausgleich abzusprechen.
  3. Der*die Prüfer*in unterrichtet den*die Kandidat*in anschließend über die konkreten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise, Beratungsangebote und Ansprechpartner*innen des Servicezentrums Inklusion der Universität zu Köln: https://inklusion.uni-koeln.de/index_ger.html

Prüfungsverwaltung

Anmeldung zur Modulabschlussprüfung

Wie Sie sich in KLIPS zur Modulabschlussprüfung anmelden, ist hier beschrieben:

https://klips2-support.uni-koeln.de/online-hilfe/studierende/pruefungen/anmeldung-zu-pruefungen

Sonderfall: Anmeldung von beurlaubten Studierenden zu Wiederholungsprüfungen.

Beurlaubte Studierende können unter bestimmten Umständen an Wiederholungsprüfungen teilnehmen. Eine selbständige Anmeldung in KLIPS ist bei Beurlaubung jedoch nicht möglich. Daher müssen beurlaubte Studierende durch das Prüfungsamt angemeldet werden. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

(1) Formloser Antrag von Studierendenseite per E-Mail an die Stelle Prüfungsrecht der Philosophischen Fakultät mit folgenden Angaben:

- Name und Matrikelnummer
- Genaue Bezeichnung des Moduls (inkl. Modulkennung), in dem die MAP nicht bestanden wurde
- Datum der nicht bestandenen Prüfung
- Name des/der Prüfer/in
- Grund für das Urlaubssemester (z.B. obligatorischer Auslandsaufenthalt...)
- Datum der Wiederholungsprüfung im aktuellen Semester

(2) Das Prüfungsamt überprüft, ob es sich gemäß der Einschreibeordnung § 8 Abs. 3 um einen Fall handelt, in dem eine Wiederholungsprüfung trotz Urlaubssemester angemeldet und durchgeführt werden kann und kümmert sich um die Anmeldung zu dem entsprechenden Prüfungstermin.

Nachmeldung zu Prüfungen nach Ablauf der Anmeldefrist

Gemäß § 15 Absatz 4 der Prüfungsordnung ist zu jeder Modulprüfung eine Anmeldung erforderlich. Diese muss im Vorfeld erfolgt sein. Eine Anmeldung zu Prüfungen nach Ablauf der Anmeldefrist oder die Verbuchung von Leistungspunkten zu nicht angemeldeten Prüfungen ist daher nicht vorgesehen und wird aus prüfungsrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht vorgenommen. Es ist weder den Prüfer*innen, noch dem Geschäftszimmer des Englischen Seminars I erlaubt, ohne Weisung durch das Prüfungsamt bei verpasster Anmeldefrist eine Nachmeldung zu Modulprüfungen vorzunehmen.

Weder die Prüfenden noch das Englische Seminar I kann über Härtefälle entscheiden. Härtefallanträge können daher direkt bei der Stelle Prüfungsrecht der Philosophischen Fakultät gestellt werden: https://phil-fak.uni-koeln.de/fakultaet/pruefungsrecht.

Abmeldung von der Modulabschlussprüfung

Bei Nichtteilnahme an der Prüfung ist der/die Prüfer*in spätestens am Prüfungstermin zu informieren. Hierfür ist unbedingt das Formular "Außerordentliche Abmeldung von Modulprüfungen" zu benutzen!:
http://anglistik1.phil-fak.uni-koeln.de/sites/anglistik1/Geschaeftsfuehrung/pdf/Merkblaetter/MB_Abmeldung_MAP.pdf

Bitte schicken Sie das Formular per E-Mail von Ihrem Smail-Account direkt an den/die Prüfer*in. Wenn am Tag der Abmeldung noch kein Attest vorliegt, vermerken Sie dies unbedingt im Bemerkungsfeld mit "Attest wird nachgereicht". Ein Scan des Attests muss spätestens eine Woche nach Prüfungstermin per Email bei dem/der Prüfer*in eingegangen sein. Die Zusendung per Mail reicht aus, ein Original muss in der Regel nicht mehr vorgelegt werden.

Atteste ohne Formular, oder nicht vollständig ausgefüllte Abmeldungsformulare sind ungültig und können nicht bearbeitet werden.

"It's OK not to be OK" - Mental Health Angebote an der UzK

Mental Health Angebote an der Universität zu Köln bei Prüfungsstress und anderen psychologischen Belastungen:
https://gesunde.uni-koeln.de/sgm/content/index_ger.html

Modulabschlussprüfungen nach Studiengang geordnet

> Modulabschlussprüfungen im Bachelor English Studies
> Modulabschlussprüfungen im Bachelor Unterrichtsfach Englisch
> Modulabschlussprüfungen im Master Unterrichtsfach Englisch
> Modulabschlussprüfungen im 1-Fach-Master English Studies
> Modulabschlussprüfungen im 2-Fach-Master English Studies
> Modulabschlussprüfungen im Master North American Studies