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Bachelor English Studies - Zuordnungen von Leistungen nach Prüfungsordnungs-Wechsel

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick, welche Schritte im Rahmen der Übertragung von den Studierenden im Bachelor English Studies (BA ES) sowie von anderen Akteur*innen vor und nach der Übertragung in die neue Prüfungsordnung (PO) am 01.12.2023 unternommen werden müssen. Im Anschluss an die Tabelle finden sich ausführliche Erläuterungen zu jeder der gelisteten Aktionen.

Zeitpunkt

Aktion

Akteur*innen

bis 15.11.2023

1. Eintrag der Leistungen der schriftlichen Modulabschlussprüfungen des SoSe 2023

Prüfer*innen

zwischen 15. – 30.11.2023

2. Erstellung eines Transcript of Records (ToR) zur Dokumentation des Studienstands und der Fachnote in der alten PO 20152

Studierende

01.12.2023

3. Übertragung in die neue PO 20232 *ist erfolgt*

Studierendensekretariat

zeitnah nach dem 01.12.2023

4. Erstellen eines ToR zur Übersicht des Studienstands und der Fachnote in der neuen PO 20232

Studierende

2023 – 01.02.2024

5. Überprüfung der Fachnote in der neuen PO 20232

Studierende

zeitnah nach dem 01.12.2023

6 A. Zuordnung der Modulabschlussprüfungen der 'alten' EM 1 / EM 2 *ist erfolgt*

Prüfungsamt

zeitnah nach dem 01.12.2023

6 B. Zuordnung von angerechneten Leistungen der 'alten' EM 1 / EM 2

Prüfungsamt

zeitnah nach dem 01.12.2023

6 C. Zuordnung von Teilnahmeleistungen der 'alten' EM 1 / EM 2

Studierende

ab dem 15.02.2024

6 D. Zuordnung von Teilnahmeleistungen der 'alten' EM 1 / EM 2 aus dem WS 23/24

Studierende

bis 15.11.2023 | Prüfer*innen

1. Eintrag der Leistungen der schriftlichen Modulabschlussprüfungen des SoSe 2023

Wenn Sie im SoSe 2023 eine schriftliche Modulprüfung abgelegt haben (Hausarbeit, Portfolio, Selbständige Studien oder Klausur) kontrollieren Sie, ob die Leistung in KLIPS eingetragen ist. Sollte dies bis zum 15.11.2023 nicht der Fall sein, kontaktieren Sie bitte die Prüfenden und bitten um eine zeitnahe Verbuchung der Leistung mit Bezug auf Ihren bevorstehenden PO-Wechsel am 01.12.2023.

zwischen 15. – 30.11.2023 | Studierende

2. Erstellung eines ToR zur Dokumentation des Studienstands und der Fachnote in der alten PO 20152

Um Ihren Studienstand und die Fachnote vor der Überführung in die neue PO zu dokumentieren, empfehlen wir dringend, ein Transcript of Records zu erstellen und gut aufzubewahren! Bitte stellen Sie vorher sicher, dass für alle noch offenen Prüfungen eine Leistung eingetragen wurde. Anhand des ToR können Sie sich selber auch noch einmal Gewissheit über Ihren Studienstand verschaffen und prüfen, ob Sie in den Modulen etwas 'aufräumen' sollten. Es kann vorkommen, dass z.B. im EM 1 zwei Seminare über die Modulzeile "Seminar b" gewählt wurden, obwohl eins davon in der Zeile "Seminar c" hängen sollte. In solchen Fällen können Sie die Veranstaltungen selber in die gewünschte Modulzeile verschieben. Eine Anleitung finden Sie beim KLIPS Support: https://klips2-support.uni-koeln.de/online-hilfe-studierende-neues-design/umbuchung-von-teilnahmeleistungen

01.12.2023 | Studierendensekretariat

3. Übertragung in die neue PO 20232

Die Übertragung in die neue PO wird am 01.12.2023 für alle BA-Studierende durchgeführt und erfolgt automatisch, Sie müssen hierfür keinen Antrag stellen oder sich bei uns, dem Prüfungsamt oder dem Studierendensekretariat melden. Wenn die Übertragung erfolgt ist, wird in Ihrem Studienplan und auf Ihrem ToR für das Fach Englisch nicht mehr die alte PO 20152, sondern die neue PO 20232 angezeigt.

Update 07.12.2023: Die Übertragung ist erfolgreich abgeschlossen

ToR vor der Übertragung:
ToR nach der Übertragung:

Ausnahme: Studierende, die mit Ende des SoSe 2023 alle 78 Leistungspunkte des Fachstudiums Englisch erbracht haben, wechseln nicht in die neue PO, sondern schließen das Fachstudium Englisch nach der alten PO ab. Wenn auf Ihrem ToR vor dem 01.12.2023 für das Fach Englisch also 78 LP ausgewiesen sind, bleiben Sie in der alten PO 20152:

zeitnah nach dem 01.12.2023 | Studierende

4. Erstellen eines ToR zur Übersicht des Studienstands in der neuen PO 20232

Nach der Übertragung am 01.12.2023 sollten Sie ein aktuelles ToR zur Übersicht des Studienstandes in der neuen PO 20232 erstellen. Dieses ToR ist die Grundlage für die Schritte 5 und 6 C.

zeitnah nach dem 01.12.2023 bis 01.02.2024 | Studierende

5. Überprüfung der Fachnote in der neuen PO 20232

Vergleichen Sie die Fachnote für das Fach Englisch des alten ToR der PO 20152 mit der Fachnote des neuen ToR der PO 20232. Sollte die durch die PO 20232 umgesetzte neue Gewichtung bereits abgelegter Modulprüfungen zum Zeitpunkt der Übertragung zu einer Verschlechterung der Fachnote führen, können Sie bei der Stelle Prüfungsrecht der Philosophischen Fakultät einen Antrag auf Änderung stellen. Senden Sie hierfür bitte das ToR für das Fach Englisch vor der Übertragung (PO 20152) und das ToR für das Fach Englisch nach der Übertragung (PO 20232) an die untenstehende Kontaktadresse. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Datum der Übertragung gestellt werden (also bis voraussichtlich 01.02.2024).

Verantwortlich: Stelle Prüfungsrecht der Philosophischen Fakultät, PD. Dr. Harald Müller
Kontaktadresse: pruefungsrecht-philfak[at]uni-koeln.de
Homepage: https://phil-fak.uni-koeln.de/fakultaet/pruefungsrecht

6. Zuordnung der Leistungen der alten EM 1 / EM 2 PO 20152

Da sich die Struktur der Basis- und Aufbaumodule nicht ändert, können alle Veranstaltungen und Prüfungen dieser Module 1:1 automatisch durch KLIPS bei der Übertragung in die neue PO 20232 am 01.12.2023 übernommen werden. Auch alle bisher erbrachten Leistungen in den Ergänzungsmodulen 1 und 2 der alten PO 20152 können in die neue PO übertragen werden. Durch die Übertragung verlieren die Leistungen der alten EM 1 und EM 2 jedoch den sogenannten 'Modulkontext', sie sind also keinem Modul mehr zugeordnet und werden auf dem neuen ToR 20232 auf der letzten Seite unter 'Sonstige Leistungen' zusammengefasst. Nach dem 01.12.2023 müsse die Leistungen der alten EM1 und EM2 also per Hand den neuen Modulen AM 4, EM 1 und EM 2 zugeordnet werden. Dies betrifft

A) die erfolgreich bestandene Modulprüfung (MAP) der alten EM 1 und EM 2,
B) angerechnete Leistungen der alten EM 1 und EM 2 (auf dem ToR mit *) gekennzeichnet),
C) die erfolgreiche Teilnahme an Kölner Veranstaltungen.

Abhängig von den von Ihnen in den alten EM 1 und EM 2 erbrachten Leistungen könnte der Bereich 'Sonstige Leistungen' auf Ihrem ToR nach der Übertragung in die PO 20232 zum Beispiel ähnlich wie hier dargestellt aussehen:

A = Modulabschlussprüfung. Die Zuordnung erfolgt automatisch durch das KLIPS-Team.
B = Angerechnete Modulzeile (z.B. Auslandsleistung oder bei Studiengangs-/Uniwechsel). Angerechnete Leistungen sind auf dem ToR mit *) gekennzeichnet. Die Zuordnung erfolgt automatisch durch das Prüfungsamt.
C = In Köln belegte Veranstaltung. Die Zuordnung erfolgt durch die Studierenden.
D = Platzhalterveranstaltung Selbständige Studien/Praktikum. Diese Modulzeile entfällt im neuen EM 2 und muss daher nicht zugeordnet werden.

zeitnah nach dem 01.12.2023 | Prüfungsamt

6 A. Zuordnung der Modulabschlussprüfungen der alten EM 1 / EM 2 PO 20152

Die Zuordnung der Modulabschlussprüfungen erfolgt automatisch durch das Prüfungsamt, Sie müssen diesbezüglich keinen Antrag stellen. Voraussichtlicher Termin ist zeitnah nach dem 01.12.2023. Die bestandene MAP des alten EM 1 wird als MAP des neuen AM 4 übertragen. Da die MAP das alten EM 1 unbenotet ist, wird bei einer Übertragung der Leistung die MAP des AM 4 ebenfalls mit 'bestanden' eingetragen, die Leistung geht somit nicht in die Fachnote ein. Die bestandene MAP des alten EM 2 wird als MAP des neuen EM 1 und EM 2 übertragen. Sollten Sie die MAP des alten EM 1, aber noch nicht die des alten EM 2 bestanden haben, wird also die MAP des neuen AM 4 angerechnet. Die MAP der neuen EM 1 und EM 2 müssen dann noch erbracht werden. Alle Studierenden dieser Gruppe (Fälle, in denen die MAP des EM 1 nach PO Wechsel 'noch einmal' abgelegt werden muss) wurden am 15.12.2023 über ihren Smail-Account kontaktiert und über die Möglichkeit informiert, im März 2024 die MAP des 'neuen' EM 1 durch eine sehr niederschwellige Computerklausur ablegen zu können. Wenn Sie an dieser einmaligen Onlineklausur nicht teilgenommen haben, muss die MAP durch die 'reguläre' Prüfungsform Portfolio abgelegt werden. Die berechtigten Prüfer*innen hierfür sind in KLIPS mit Prüfungsmodul gelistet, Der Kurs, zu dem die Prüfung abgelegt wird, muss nicht zwingend im EM 1 registriert sein.

Update 07.12.2023: Die Zuordnung der Modulprüfungen ist erfolgreich abgeschlossen

zeitnah nach dem 01.12.2023 | Prüfungsamt

6 B. Zuordnung von angerechneten Leistungen der alten EM 1 / EM 2 PO 20152

Angerechnete Leistungen (z.B. Auslandsleistung oder bei Studiengangs-/Uniwechsel) sind durch *) auf dem ToR gekennzeichnet und haben auch für die neue PO 20232 Gültigkeit. Die Zuordnung der angerechneten Leistungen erfolgt automatisch durch das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät, Sie müssen diesbezüglich keinen Antrag stellen. Voraussichtlicher Termin ist zeitnah nach dem 01.12.2023, da die angerechneten Leistungen der alten EM1 und EM 2 jedoch händisch erneut in KLIPS eingetragen werden müssen, bitten wir um Verständnis, wenn sich dieser Vorgang über mehrere Wochen erstrecken kann.

Update 12.12.2023: Die Zuordnung der angerechneten Leistungen ist erfolgreich abgeschlossen

zeitnah nach dem 01.12.2023 | Studierende

6 C. Zuordnung von Teilnahmeleistungen der alten EM 1 / EM 2 PO 20152

Die Zuordnung von in Köln erbrachten Teilnahmeleistungen erfolgt durch die Studierenden. Weder das Prüfungsamt noch das Student Information Office kann eine Zuordnung dieser Leistungen für Sie vornehmen. Studierende sind also selber verantwortlich, die in den alten Modulen EM 1 und EM 2 erbrachten Teilnahmeleistungen in Kölner Kursen den neuen Modulen AM 4, EM 1 und EM 2 zuzuordnen (vergl. bezüglich dieser Mitwirkung auch § 6 Amtliche Mitteilungen 58/2021 "Einschreibungsordnung der Universität zu Köln vom 18. August 2021" unter https://am.uni-koeln.de/e34120/am_mitteilungen/@e34324/AM_2021-58_Einschreibungsordnung_ger.pdf). Hierfür haben wir eine ausführliche Anleitung erstellt, die sie hier als PDF finden können: Anleitung: Zuordnung von Teilnahmeleistungen nach Wechsel der Prüfungsordnung im Bachelor English Studies

ab dem 15.02.2024 | Studierende

6 D. Zuordnung von Teilnahmeleistungen der alten EM 1 / EM 2 PO 20152 des WS 2023/24

Die Belegung der Veranstaltungen des WS 2023/24 erfolgte noch in der alten Prüfungsordnung. Wenn Sie für das WS 23/24 Kurse über die 'alten' Module EM 1 und EM 2 der PO 20152 belegt haben, verlieren diese bei der Übertragung in die neue PO 20232 den Modulkontext. Beim Eintrag der erfolgreichen Teilnahme am 14.02.2024 werden diese Kurse somit auf dem ToR unter 'Sonstige Leistungen' gelistet und müssen von den Studierenden einem Modulkontext der neuen PO 20232 zugeordnet werden. Das Verfahren ist das gleiche wie unter 6 C (siehe oben). Die Zuordnung erfolgt durch die Studierenden, weder das Prüfungsamt noch das Student Information Office kann eine Zuordnung dieser Leistungen für Sie vornehmen. Studierende sind also selber verantwortlich, die in den alten Modulen EM 1 und EM 2 erbrachten Teilnahmeleistungen in Kölner Kursen des WS 2023/24 den neuen Modulen AM 4, EM 1 und EM 2 zuzuordnen (vergl. bezüglich dieser Mitwirkung auch § 6 Amtliche Mitteilungen 58/2021 "Einschreibungsordnung der Universität zu Köln vom 18. August 2021" unter https://am.uni-koeln.de/e34120/am_mitteilungen/@e34324/AM_2021-58_Einschreibungsordnung_ger.pdf). Hierfür haben wir eine ausführliche Anleitung erstellt, die sie hier als PDF finden können: Anleitung: Zuordnung von Teilnahmeleistungen nach Wechsel der Prüfungsordnung im Bachelor English Studies

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