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Studienleistungen

Studienleistungen sind veranstaltungsbezogene Aufgaben, die Ihnen als Feedback über den Lernstand dienen und von den Lehrenden individuell definiert werden. Darunter fallen zum Beispiel Abschlussklausuren, Essays, Reviews, Response Papers, Kurzreferate etc. Das Erbringen der Studienleistung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme. Studienleistungen können benotet sein, wobei die Note lediglich dazu dient, Ihnen eine Rückmeldung zur Selbsteinschätzung zu geben. Das Nichtbestehen von Studienleistungen aufgrund zu schlechter Leistungen ist demnach nicht möglich. Werden Studienleistungen nicht oder in einer Form erbracht, die eine Lernstandserhebung nicht möglich macht (z.B. bei Überschreitung von Abgabefristen, Abgabe eines leeren Blattes oder Plagiats etc.), können Sie von der Veranstaltung abgemeldet werden.

Modulabschlussprüfungen

Die Noten der in den Basis- und Aufbaumodulen erbrachten Modulabschlussprüfungen sind endnotenrelevant, d.h. diese Noten werden in die Fachnote eingerechnet. Sie werden wie folgt gewichtet:

BM 1: 5%
BM 2: 5%
BM 3a/b: 5%
BM 4a/b: 5%
AM 1: 15%
AM 2a/b: 25%
AM 3a/b: 25%
AM 4: 15%

Wichtige Informationen zu Form, Inhalt, Fristen und anderen Modalitäten finden Sie unter 'Modulabschlussprüfungen'. Modulprüfungen am Englischen Seminar I sind (mit Ausnahme der Bachelor- und Masterarbeit) bei Nichtbestehen ohne Versuchsrestriktion wiederholbar.

Bachelorarbeit

In der letzten Phase des Studiums wird in einem der Studienfächer eine schriftliche Bachelorarbeit angefertigt, die mit 12 LP kreditiert wird. In der Bachelorarbeit zeigen Sie, dass Sie dazu in der Lage sind, eine thematisch begrenzte Fragestellung aus dem Gegenstandsbereich des Studiums mit den erforderlichen Methoden in einem festgelegten Zeitraum wissenschaftlich zu bearbeiten und zu reflektieren. Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen alle Basismodule sowie das Aufbaumodul der Fachwissenschaft, in der die BA-Arbeit geschrieben wird, abgeschlossen sein und die weiteren Fremdsprachenkenntnisse beim ZfL nachgewiesen werden.

Aufgrund der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Bachelorarbeit viel weniger fachdidaktische als fachwissenschaftliche LP erworben wurden, empfiehlt es sich, die Bachelorarbeit in Verbindung mit den fachwissenschaftlichen AM 2a/b oder 3a/b zu schreiben. Das Thema der Arbeit darf mit der schriftlichen/mündlichen Modulabschlussprüfung in AM 2a/b bzw. AM 3a/b nicht deckungsgleich sein. Sollte die Bachelorarbeit in Verbindung mit AM 4 (Fachdidaktik) geschrieben werden, ist auf eine enge inhaltliche Verzahnung der Fachdidaktik mit den Fachwissenschaften zu achten. Eine fachwissenschaftliche Bachelorarbeit ist in englischer Sprache zu verfassen. Eine fachdidaktische Bachelorarbeit soll in englischer Sprache verfasst werden.

Folgende Personen sind als BetreuerIn für Bachelorarbeiten prüfungsberechtigt:
Sprachwissenschaft: Prof. Adone, Prof. Bohmann, Prof. Bongartz, Prof. Busse, Dr. Phillips,
Literaturwissenschaft: Prof. Antor, Prof. Gutenberg, Dr. Pitetti-Heil, Jun.-Prof. Rauscher, PD Dr. Marlena Tronicke (Vertretungsprofessur WS 24/25 und SoSe 2025)
Fachdidaktik: Prof. Gutenberg, Prof. Willems, Dr. Kutzbach.

BA-Arbeiten, die an der Schnittstelle Fachdidaktik und Fachwissenschaft verortet sind, werden - je nach Fachwissenschaft - von den unter Sprach- bzw. Literaturwissenschaft gelisteten PrüferInnen betreut.

Die administrative Abwicklung der Bachelorarbeit (Anmeldefristen etc.) erfolgt durch das ZfL. Die Länge der Bachelor-Arbeit ist im Modulhanbuch mit 40 Seiten festgelegt (Stand Version 01.10.2017).