skip to content

Studienleistungen

Studienleistungen sind veranstaltungsbezogene Aufgaben, die Ihnen als Feedback über den Lernstand dienen und von den Lehrenden individuell definiert werden. Darunter fallen zum Beispiel Abschlussklausuren, Essays, Reviews, Response Papers, Kurzreferate etc. Das Erbringen der Studienleistung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme. Studienleistungen können benotet sein, wobei die Note lediglich dazu dient, Ihnen eine Rückmeldung zur Selbsteinschätzung zu geben. Das Nichtbestehen von Studienleistungen aufgrund zu schlechter Leistungen ist demnach nicht möglich. Werden Studienleistungen nicht oder in einer Form erbracht, die eine Lernstandserhebung nicht möglich macht (z.B. bei Überschreitung von Abgabefristen, Abgabe eines leeren Blattes oder Plagiats etc.), können Sie von der Veranstaltung abgemeldet werden.

Modulabschlussprüfungen

Die Noten der in den Basis- und Aufbaumodulen erbrachten Modulabschlussprüfungen sind endnotenrelevant, d.h. diese Noten werden in die Fachnote eingerechnet. Sie werden wie folgt gewichtet:

BM 1: 5%
BM 1: 5%
BM 3a/b: 5%
BM 4a/b: 5%
AM 1: 15%
AM 2a/b: 25%
AM 3a/b: 25%
AM 4: 15%

Wichtige Informationen zu Form, Inhalt, Fristen und anderen Modalitäten finden Sie unter 'Modulabschlussprüfungen'. Modulprüfungen am Englischen Seminar I sind (mit Ausnahme der Bachelor- und Masterarbeit) bei Nichtbestehen ohne Versuchsrestriktion wiederholbar.

Bachelorarbeit

In der letzten Phase des Studiums wird in einem der Studienfächer eine schriftliche Bachelorarbeit angefertigt, die mit 12 LP kreditiert wird. In der Bachelorarbeit zeigen Sie, dass Sie dazu in der Lage sind, eine thematisch begrenzte Fragestellung aus dem Gegenstandsbereich des Studiums mit den erforderlichen Methoden in einem festgelegten Zeitraum wissenschaftlich zu bearbeiten und zu reflektieren. Die Arbeit wird in Verbindung mit den fachwissenschaftlichen Aufbaumodulen 2a/b oder 3a/b geschrieben. Das Thema der Arbeit darf mit den Themen der schriftlichen/mündlichen Modulabschlussprüfung in AM 2a/b bzw. 3a/b nicht deckungsgleich sein. Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen und die Note bildet 20% der Gesamtnote. Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen die Basismodule abgeschlossen sein und die weiteren Fremdsprachenkenntnisse beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät nachgewiesen werden.

Folgende Personen sind als BetreuerIn für Bachelorarbeiten prüfungsberechtigt:
Sprachwissenschaft: Prof. Adone, Prof. Bohmann, Prof. Bongartz, Prof. Busse, Dr. Phillips
Literaturwissenschaft: Prof. Antor, Prof. Gutenberg, Dr. Pitetti-Heil, Jun.-Prof. Rauscher, PD Dr. Marlena Tronicke (Vertretungsprofessur WS 2024/25 und SoSe 2025)

Die administrative Abwicklung der Bachelorarbeit (Anmeldefristen etc.) erfolgt durch das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät. Die Länge der Bachelor-Arbeit ist im Modulhanbuch mit 40 Seiten festgelegt (Stand Version 01.10.2017).

*