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Studieren im Ausland

Auf diesen Seiten haben wir wichtige und oft angefragte Informationen rund um den Bereich Studieren im Ausland für die Studierenden am Englischen Seminar I (ES I) zusammengestellt. Viele der hier gelisteten Informationen gelten auch für Studierende, die nicht am ES I studieren oder über eine vom ES I initiierte Erasmus-Partnerschaft ins Ausland gehen. Studierende, die nicht am ES I studieren, sollten besonders bezüglich der Punkte Kurswahl im Ausland, Learning Agreement und Anrechnung von Auslandsleistungen immer mit den jeweiligen Fachberater*innen ihres Studiengangs Kontakt aufnehmen.

Studying abroad

II. Vor dem Auslandsaufenthalt

Ansprechpartner*innen und Beratungsangebote zur Orientierung

Zu den vielfältigen Austauschprogrammen und Partneruniversitäten, den Bewerbungsmodalitäten sowie der praktischen und organisatorischen Durchführung eines Auslandsaufenthalts beraten Sie die Kolleg*innen des Zentrums für Internationale Beziehungen (ZIB) und des International Office (IO). Dort erhalten Sie Antworten auf die Fragen Welche Austausch-Programme gibt es? Für welche Partnerunis kann ich mich bewerben? Wie sind die aktuellen Bewerbungsfristen? Wie ist der Ablauf der Bewerbungen? Was muss ich tun, wenn ich eine Zusage erhalte?

ERASMUS+-Programm:
Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB)
Philosophischen Fakultät
0221/470-3028
philfak-outgoings@uni-koeln.de

DAAD-, Fulbright und PROMOS-Programme:
International Office (IO)
Universität zu Köln
Infobroschüre "Zeit fürs Ausland" des International Office.

Darüber hinaus beraten die Kolleg*innen vom ZfL über spezielle Programme für Studierende im Lehramt:
Zentrum für Lehrer*innenbildung
(ZfL)
Universität zu Köln

Bezüglich der Kurswahl an der Auslandsuniversität und der Anrechnung von Auslandsleistungen für die Kölner Module beraten Sie die jeweiligen Fachberater*innen Ihrer Studienfächer. Für die Studiengänge am Englischen Seminar I sind dies Dr. Philipp Hofmann (und in Vertretung Dr. Abel und Dr. Fritsch). Was Sie bei der Kurswahl im Ausland beachten sollten und welche Bedingungen für eine spätere Anrechnung erfüllt sein müssen, haben wir auf unserer Seite zur Kurswahl und Anrechnung von Auslandsleistungen zusammengestellt.

Weitere Austauschprogramme

Zahl der Leistungspunkte und Kurswahl im Ausland

Um die finanzielle Förderung bei einem Erasmus-Austausch zu erhalten, müssen im Ausland mindestens 20 lokale Leistungspunkte (LP) pro Semester an der Auslandsuniversität (AU) erworben und auf dem offiziellen ToR der AU ausgewiesen werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob oder wie viele dieser LP in Köln angerechnet werden. Je nach Erasmus-Partnerschaft verlangen die AU von den Kölner Studierenden, mehr als die mindestens benötigten 20 LP zu erbringen. In diesem Fall gelten die Vorgaben der AU und wir bitten die Kölner Studierenden, sich an diese zu halten. Welche Vorgaben für Ihre AU gelten, erfahren Sie von den Kolleg*innen des Zentrums für Internationale Beziehungen (ZIB).

Leistungen, die während eines Auslandsaufenthalts an einer AU erbracht werden, können auf Antrag für das Studium in Köln angerechnet werden. Auf unserer Seite "Anrechnung von Auslandsleistungen Kölner Studierender" finden Sie ausführliche Hinweise und Informationen, was Sie bezüglich der Kurswahl im Ausland und späteren Anrechnung beachten sollten. Wenn Sie keinen Studiengang des Englischen Seminars I (ES I) studieren aber über eine Partnerschaft des ES I am Erasmus-Programm teilnehmen, wenden Sie sich bezüglich der Anrechnung von Kursen bitte an die jeweiligen Fachberater*innen und Anrechnungsbeauftragten Ihrer Fächer. Diese unterschreiben dann auch das Learning Agreement.

(Online) Learning Agreement

Beim Austausch im Rahmen des ERASMUS-Programms muss vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement erstellt werden, in dem die voraussichtlich absolvierten Auslandskurse und deren mögliche Anrechnung für das Studium in Köln dokumentiert werden. Alle Parteien (Studierende, zuständige Kölner Fachberater*in und Koordinator*in der Auslandsuniversität) müssen das LA unterschreiben. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein! Das Learning Agreement muss spätestens zwei Wochen vor Abreise bei Christina Roll im International Office der Universität zu Köln (Dezernat 9) in digitaler Form per E-Mail eingereicht werden. Nach Ankunft an der Auslandsuniversität ist es jederzeit möglich, das LA anzupassen und zu aktualisieren. Viele Universitäten nehmen bereits am Online Learning Agreement (OLA) Programm teil, das LA kann dann über eine Webseite erstellt und abgezeichnet werden. Falls das LA bei der Auslandsuniversität als PDF eingereicht werden muss, wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen vom ZIB, dort erhalten Sie eine entsprechende Vorlage.

Wichtig: Ansprechpartner*innen für das (Online) Learning Agreement sind immer die zuständigen Fachberater*innen. Da im OLA mögliche Anrechnungen der Auslandsleistungen für Ihren Kölner Studiengang dokumentiert werden, können nur die Fachberater*innen Ihres jeweiligen Instituts Sie bezüglich der Kurswahl beraten und das OLA gegenzeichnen. Für die Studiengänge am Englischen Seminar I ist dies Herr Dr. Hofmann (in Vertretung Frau Dr. Abel oder Frau Dr. Fritsch). Wenn Sie nicht am Englischen Seminar I studieren, muss das OLA von den jeweiligen Fachberater*innen Ihres Studiengangs abgezeichnet werden. Das ES I kann/darf Anrechnungsvorschläge für andere Fächer (z.B. Spanisch, Französisch oder Englisch Lehramt HRSG) nicht gegenzeichnen.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Ausfüllen des Learning Agreements. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch und füllen SIe das Learning Agreement entsprechend aus.

Nachweis des Sprachniveaus für die Auslandsuniversitäten

Wenn Sie für den Auslandsaufenthalt eine Bestätigung über Ihre Sprachkenntnisse Englisch benötigen, können Sie diese über das DAAD-Sprachzeugnis des Sprachlabors nachweisen bzw. sich eine Äquivalenzbescheinigungen für Outgoing-Studierende ausstellen lassen. Alle Informationen zu beiden Optionen haben wir hier zusammengestellt: https://anglistik1.phil-fak.uni-koeln.de/beratung-service/sprachtests

III. Nach dem Auslandsaufenthalt

Anrechnung von Leistungen nach dem Auslandsaufenthalt

Studierende des ES I, die sich nach dem Aufenthalt Auslandsleistung anrechnen lassen möchten, gehen bitte wie auf unserer Seite für Anrechnungsfragen beschrieben vor. Auf dieser Seite finden Sie unter "C) Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen Kölner Studierender" eine Liste mit allen Dokumenten und Informationen, die wir für die Anrechnung Ihrer Auslandsleistungen benötigen.

Die Kontaktadresse für Fragen bezüglich der Anrechnung von Leistungen für Studierende am Englischen Seminar I ist anrechnung-es1(at)uni-koeln.de.