Studieren im Ausland
Auf diesen Seiten haben wir wichtige und oft angefragte Informationen rund um den Bereich Studieren im Ausland für die Studierenden am Englischen Seminar I (ES I) zusammengestellt. Viele der hier gelisteten Informationen gelten auch für Studierende, die nicht am ES I studieren oder über eine vom ES I initiierte Erasmus-Partnerschaft ins Ausland gehen. Studierende, die nicht am ES I studieren, sollten besonders bezüglich der Punkte Kurswahl im Ausland, Learning Agreement und Anrechnung von Auslandsleistungen immer mit den jeweiligen Fachberater*innen ihres Studiengangs Kontakt aufnehmen.
Studying abroad
II. Vor dem Auslandsaufenthalt
Ansprechpartner*innen und Beratungsangebote zur Orientierung
Zu den vielfältigen Austauschprogrammen und Partneruniversitäten, den Bewerbungsmodalitäten sowie der praktischen und organisatorischen Durchführung eines Auslandsaufenthalts beraten Sie die Kolleg*innen des Zentrums für Internationale Beziehungen (ZIB) und des International Office (IO). Dort erhalten Sie Antworten auf die Fragen Welche Austausch-Programme gibt es? Für welche Partnerunis kann ich mich bewerben? Wie sind die aktuellen Bewerbungsfristen? Wie ist der Ablauf der Bewerbungen? Was muss ich tun, wenn ich eine Zusage erhalte?
ERASMUS+-Programm:
Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB)
Philosophischen Fakultät
0221/470-3028
philfak-outgoings@uni-koeln.de
DAAD-, Fulbright und PROMOS-Programme:
International Office (IO)
Universität zu Köln
Infobroschüre "Zeit fürs Ausland" des International Office.
Darüber hinaus beraten die Kolleg*innen vom ZfL über spezielle Programme für Studierende im Lehramt:
Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZfL)
Universität zu Köln
Bezüglich der Kurswahl an der Auslandsuniversität und der Anrechnung von Auslandsleistungen für die Kölner Module beraten Sie die jeweiligen Fachberater*innen Ihrer Studienfächer. Für die Studiengänge am Englischen Seminar I sind dies Dr. Philipp Hofmann (und in Vertretung Dr. Abel und Dr. Fritsch). Was Sie bei der Kurswahl im Ausland beachten sollten und welche Bedingungen für eine spätere Anrechnung erfüllt sein müssen, haben wir auf unserer Seite zur Kurswahl und Anrechnung von Auslandsleistungen zusammengestellt.
Weitere Austauschprogramme
Austausch mit der University of New Brunswick in Saint John (Kanada)
Der Austausch mit der Universität New Brunswick in Saint John (Kanada) ist ein Austauschprogramm, das vom Englischen Seminars I initiiert wurde. Im Rahmen eines intensiven Studiums kanadischer Kultur und Literatur können fachliche, sprachliche und landeskundliche Horizonte erweitert und anrechenbare Studienzeiten und –leistungen erworben werden. Studierende sollten ein nachweisliches Interesse am Gastland haben.
1. Wer kann sich bewerben?
Studierende der Anglistik mit nachweislichem Interesse am Gastland (Kultur, Sprache) und dem dortigen Studienangebot, die die Basismodule ihres BA-Studiums zum Zeitpunkt des Stipendienantritts abgeschlossen haben. Es stehen pro Studienjahr zwei bis drei Plätze zur Verfügung.
2. Wo wird man studieren?
An der University of New Brunswick in Saint John (Kanada). Informationen zur UNB finden sich unter www.unbsj.ca
3. Wie hoch ist das Stipendium?
Erlass der Studiengebühren.
4. Wie lange läuft das Stipendium?
Das Stipendium läuft über ein, maximal über zwei 2 Trimester jeweils ab September (2 Trimester = September bis Anfang April).
5. Wo, wie und wann kann man sich bewerben?
Die Bewerbung und Auswahl läuft über das International Office der UzK:
https://portal.uni-koeln.de/international/studium-im-ausland/studium-im-ausland/fakultaetsuebergreifende-partnerschaften
Weitere Informationen erhalten Sie von den Kolleg*innen des International Office.
Austausch mit der University of Rochester, Rochester, N.Y. (USA)
Der Austausch mit der University of Rochester ist ein Austauschprogramm des Englischen Seminars I und beinhaltet ein literaturwissenschaftliches und filmwissenschaftliches Studium im Department of Modern Languages and Cultures als “graduate student”, d.h. man belegt in der Regel Kurse im Umfang von 9-12 “credit hours” (also 3-4 Kurse). Die Universität Rochester weist ein hervorragendes Lehrangebot zu kulturwissenschaftlichen und theoretischen Ansätzen auf. Das Studium wird im Rahmen dieses Austauschs mit einem M.A. in Comparative Literature abgeschlossen. Dieser akademische Grad kann auf Antrag beim Wissenschaftsministerium in Deutschland geführt werden. Ein M.A. im Fach Englisch kann nicht erworben werden, aber es können Kurse im English Department belegt werden (eventuell dort erworbene Scheine sind hier in Köln anrechenbar).
Gleichzeitig erwirbt man Lehrerfahrung im Bereich Deutsch als Fremdsprache, indem man in der Regel einen Sprachkurs oder 2-3 “recitations” (eine Art Tutorien für Sprachkurse) pro Woche unterrichtet. In den ersten Monaten in Rochester muss zudem ein Didaktik-Seminar belegt werden (Umfang 1 “credit hour”).
1. Wer kann sich bewerben?
Studierende der Anglistik, die zum Zeitpunkt des Stipendienantritts das BA-Studium abgeschlossen haben. Es stehen pro Studienjahr zwei Plätze zur Verfügung.
2. Wo wird man studieren?
Rochester liegt am Lake Ontario etwa 6 Autostunden nordwestlich von New York City und etwa 3 Stunden von Toronto.
3. Wie hoch ist das Stipendium?
Gebührenerlass für das Studienjahr und ein im 14-tägigen Rhythmus ausgezahlter Geldbetrag, der in der Regel den Lebensunterhalt ausreichend abdeckt. Als Gegenleistung sollen die StipendiatInnen Deutschkurse im Grundstudium geben.
4. Wie lange läuft das Stipendium?
Zwei Semester von Mitte August bis Mai des folgenden Jahres.
5. Wo, wie und wann kann man sich bewerben?
Betreut wird der Austausch von Prof. Dr. Rauscher; Bewerbungen sind abzugeben bei der Abteilung. Die Bewerbungsfrist liegt in der Regel im November. (Siehe Aushänge und Infoveranstaltung im Englischen Seminar zu Semesterbeginn).
6. Wie verläuft das Auswahlwahlverfahren?
Auswahlgespräch (etwa einen Monat nach Ende der Bewerbungsfrist), die Entscheidung liegt danach bei den ProfessorInnen des Englischen Seminars.
7. Was ist zu beachten?
Im Englischen Seminar führt die Abteilung von Prof. Rauscher die Beratungen durch und bietet immer Ende Oktober eine Informationsveranstaltung zum Stipendium an.
Man kann sich zusätzlich für ein Fulbright-Reisestipendium für Flug- und Krankenversicherungskosten bewerben (s. unten). Weitere Informationen im International Office der Universität und unter http://www.rochester.edu. In der Regel befinden sich während des Semesters ein/e AustauschstudentInnen aus Rochester am Englischen Seminar I, zu dem/der man Kontakt aufnehmen kann.
Internships@schoolsabroad – Programm
Unter https://zfl.uni-koeln.de/auslandsaufenthalt.html erhalten Lehramtsstudierende Informationen zu Auslandsprogrammen, die für angehende LehrerInnen zugeschnitten sind und über die z.B. Praktika an ausländischen Schulen absolviert werden können. Die KollegInnen des Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL) helfen bei der Auswahl des richtigen Programms und unterstützen bei der Bewerbung.
Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL)
Jan Veldscholten:
Dr. Jan Springob:
Besucheradresse:
Immermannstraße 49
50931 Köln
Pädagogischer Austauschdienst (PAD) - Als LehrerIn ins Ausland
Mit Hilfe des FremdsprachenassistentInnenprogramms des PAD sammelt man Unterrichtserfahrung im Fremdsprachenunterricht (Deutsch) und verbessert gleichzeitig seine sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse. Bei einer Unterrichtsverpflichtung von i.d.R. 12 Stunden pro Woche bleibt meist Zeit für weitere Aktivitäten. Die Tätigkeit als FremdsprachenassistentIn im anglophonen Ausland kann als Praktikum und als obligatorischer Auslandsaufenthalt angerechnet werden. LehramtskandidatInnen, bzw. Studierende aus den Studiengängen Bachelor/Master Unterrichtsfach Englisch werden bei der Auswahl von FremdsprachenassistenInnen bevorzugt, aber auch Studierende anderer Studiengänge können sich zumindest in Großbritannien bewerben. Teilnehmen können deutsche Studierende, die bei Stellenantritt für UK/Irland mindestens 4 Fachsemester, für Kanada/USA mindestens 6 Fachsemester abgeschlossen und für Australien/Neuseeland ihr Masterstudium abgeschlossen haben.
1. Für welche Länder kann man sich als AnglistIn sinnvollerweise bewerben und an welchen Institutionen wird man eingesetzt?
Man kann sich für UK, Irland, USA, Kanada, Australien, und Neuseeland bewerben. Es gelten jeweils unterschiedliche Bewerbungsvoraussetzungen. Man kann für UK Wünsche zur Region, nicht aber zum Ort äußern. Für alle anderen Länder werden keine Ortswünsche angenommen. Im Vereinigten Königreich, in Irland, Australien und Neuseeland wird man an Sekundarschulen, in den USA und Kanada an Colleges eingesetzt.
2. Wie hoch ist die finanzielle Vergütung?
Sie deckt gut die Lebenshaltungskosten und liegt nur wenig unter dem Anfangsgehalt der Lehrer des jeweiligen Gastlandes.
3. Wie lange dauert der Auslandsaufenthalt?
UK 8-9 Monate (Beginn September/Oktober, unter Umständen ist ein verkürzter Einsatz von 6 Monaten möglich), Republik Irland 6 oder 8 Monate (Beginn Oktober), USA 8-9 Monate (Beginn Ende August) Kanada 8 Monate (Beginn September/Oktober) Australien/Neuseeland 11 Monate (Beginn Ende Januar). In der Regel muss man sich also für zwei Semester von der Heimatuniversität beurlauben lassen.
4. Wo kann man sich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt online unter www.kmk-pad.org/fsadia. Im Englischen Seminar wird die Durchsicht der Unterlagen auf Vollständigkeit, sowie eine Beratung zur Bewerbung angeboten. Ansprechpartnerin ist hier Frau Dr. K. Lenz, R 1.009 – 1. OG, Philosophikum; katja.lenz[at]uni-koeln.de.
5. Wann kann man sich bewerben?
Bis spätestens zum 1. Januar des Jahres, in dem man den Auslandsaufenthalt antreten möchte.. Für die USA: bis zum 1. November des Vorjahres.
6. Wie bewirbt man sich?
Generell finden sich alle erforderlichen Informationen und Formulare auf https://www.kmk-pad.org/programme/fremdsprachenassistenzkraefte/studierende-aus-deutschland.html.
Außerhalb des PAD-Programms kann man über das Amity-Institute versuchen, einen Praktikumsplatz an einer US-High-School zu bekommen. LehrerInnen können über das Bundesverwaltungsamt in Köln an deutsche Auslandsschulen vermittelt werden. LektorInnen werden über den DAAD an ausländische Universitäten vermittelt (Examen und Erfahrung in Deutsch als Fremdsprache sind Voraussetzung). Schulpraktika an (deutschen) Auslandsschulen, Praktika bei Goethe-Instituten (unbezahlt) etc. sind ebenfalls möglich.
Australisch-Neuseeländischer Hochschulverbund Institut Ranke-Heinemann
Das Institut Ranke-Heinemann ist das zentrale Studentensekretariat aller australischen und neuseeländischen Hochschulen in Europa, zuständig für die Beratung, Bewerbung, Einschreibung und Betreuung europäischer Studierender.
Informationen unter www.ranke-heinemann.de
Die Kosten für die Serviceleistungen des Instituts werden durch die Studiengebühren abgedeckt, die an die australische oder neuseeländische Institution zu entrichten sind, d.h., dass darin ein fester Betrag für die Betreuung enthalten ist. Dafür gewährleistet das Institut eine umfangreiche Vor- und Nachbetreuung. Wer sich also direkt oder auf anderem Wege an den Hochschulen bewirbt, verzichtet auf diese Leistungen, die mit den Studiengebühren bereits bezahlt sind.
Das Institut wirbt u.a. mit folgenden Dienstleistungen:
- Beratung zu allen Fragen zum Auslandsstudium in Australien und Neuseeland.
- Hilfe bei Studienwahl und Identifizierung des geeigneten Studienprogramms.
- Hilfe bei Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen.
- Vergabe von Stipendien, die speziell für Ranke-Heinemann Studierende ausgeschrieben werden
- Bereitstellung von Informationsmaterialien.
- Online-Qualifikationscheck zur Bewertung der Aufnahmechancen.
- Beratung zu Sprachnachweisen.
- Umfangreiches Publikationsangebot.
- Stipendienberatung und Hilfestellung beim Bafögantrag.
- Übernahme der Korrespondenz mit den australischen oder neuseeländischen Universitäten.
- Beratung zu Krankenversicherung und Visumsangelegenheiten.
- Hilfe bei Wohnungssuche (inkl. Zugang zu Wohnungsbörse und Assistenz bei Buchung einer Erstunterkunft).
- Informationen zu vielen Themen rund um den Alltag Down Under (Reisen, Arbeiten, Prüfungen, Konto eröffnen, etc.).
- Beratung und Hilfestellung zu Anerkennungsverfahren.
- Betreuung auch nach Ankunft durch die Niederlassung in Sydney.
Zahl der Leistungspunkte und Kurswahl im Ausland
Um die finanzielle Förderung bei einem Erasmus-Austausch zu erhalten, müssen im Ausland mindestens 20 lokale Leistungspunkte (LP) pro Semester an der Auslandsuniversität (AU) erworben und auf dem offiziellen ToR der AU ausgewiesen werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob oder wie viele dieser LP in Köln angerechnet werden. Je nach Erasmus-Partnerschaft verlangen die AU von den Kölner Studierenden, mehr als die mindestens benötigten 20 LP zu erbringen. In diesem Fall gelten die Vorgaben der AU und wir bitten die Kölner Studierenden, sich an diese zu halten. Welche Vorgaben für Ihre AU gelten, erfahren Sie von den Kolleg*innen des Zentrums für Internationale Beziehungen (ZIB).
Leistungen, die während eines Auslandsaufenthalts an einer AU erbracht werden, können auf Antrag für das Studium in Köln angerechnet werden. Auf unserer Seite "Anrechnung von Auslandsleistungen Kölner Studierender" finden Sie ausführliche Hinweise und Informationen, was Sie bezüglich der Kurswahl im Ausland und späteren Anrechnung beachten sollten. Wenn Sie keinen Studiengang des Englischen Seminars I (ES I) studieren aber über eine Partnerschaft des ES I am Erasmus-Programm teilnehmen, wenden Sie sich bezüglich der Anrechnung von Kursen bitte an die jeweiligen Fachberater*innen und Anrechnungsbeauftragten Ihrer Fächer. Diese unterschreiben dann auch das Learning Agreement.
(Online) Learning Agreement
Beim Austausch im Rahmen des ERASMUS-Programms muss vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement erstellt werden, in dem die voraussichtlich absolvierten Auslandskurse und deren mögliche Anrechnung für das Studium in Köln dokumentiert werden. Alle Parteien (Studierende, zuständige Kölner Fachberater*in und Koordinator*in der Auslandsuniversität) müssen das LA unterschreiben. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein! Das Learning Agreement muss spätestens zwei Wochen vor Abreise bei Christina Roll im International Office der Universität zu Köln (Dezernat 9) in digitaler Form per E-Mail eingereicht werden. Nach Ankunft an der Auslandsuniversität ist es jederzeit möglich, das LA anzupassen und zu aktualisieren. Viele Universitäten nehmen bereits am Online Learning Agreement (OLA) Programm teil, das LA kann dann über eine Webseite erstellt und abgezeichnet werden. Falls das LA bei der Auslandsuniversität als PDF eingereicht werden muss, wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen vom ZIB, dort erhalten Sie eine entsprechende Vorlage.
Wichtig: Ansprechpartner*innen für das (Online) Learning Agreement sind immer die zuständigen Fachberater*innen. Da im OLA mögliche Anrechnungen der Auslandsleistungen für Ihren Kölner Studiengang dokumentiert werden, können nur die Fachberater*innen Ihres jeweiligen Instituts Sie bezüglich der Kurswahl beraten und das OLA gegenzeichnen. Für die Studiengänge am Englischen Seminar I ist dies Herr Dr. Hofmann (in Vertretung Frau Dr. Abel oder Frau Dr. Fritsch). Wenn Sie nicht am Englischen Seminar I studieren, muss das OLA von den jeweiligen Fachberater*innen Ihres Studiengangs abgezeichnet werden. Das ES I kann/darf Anrechnungsvorschläge für andere Fächer (z.B. Spanisch, Französisch oder Englisch Lehramt HRSG) nicht gegenzeichnen.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Ausfüllen des Learning Agreements. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch und füllen SIe das Learning Agreement entsprechend aus.
Nachweis des Sprachniveaus für die Auslandsuniversitäten
Wenn Sie für den Auslandsaufenthalt eine Bestätigung über Ihre Sprachkenntnisse Englisch benötigen, können Sie diese über das DAAD-Sprachzeugnis des Sprachlabors nachweisen bzw. sich eine Äquivalenzbescheinigungen für Outgoing-Studierende ausstellen lassen. Alle Informationen zu beiden Optionen haben wir hier zusammengestellt: https://anglistik1.phil-fak.uni-koeln.de/beratung-service/sprachtests
III. Nach dem Auslandsaufenthalt
Anrechnung von Leistungen nach dem Auslandsaufenthalt
Studierende des ES I, die sich nach dem Aufenthalt Auslandsleistung anrechnen lassen möchten, gehen bitte wie auf unserer Seite für Anrechnungsfragen beschrieben vor. Auf dieser Seite finden Sie unter "C) Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen Kölner Studierender" eine Liste mit allen Dokumenten und Informationen, die wir für die Anrechnung Ihrer Auslandsleistungen benötigen.
Die Kontaktadresse für Fragen bezüglich der Anrechnung von Leistungen für Studierende am Englischen Seminar I ist anrechnung-es1(at)uni-koeln.de.