Anerkennungen / Studiengangswechsel / Auflagen
Wir benötigen bei jedem Anrechnungsantrag zwingend das ausgefüllte Formular Anrechnungsantrag des Englischen Seminars I sowie (falls Sie in Köln eingeschrieben sind) ein tagesaktuelles Transcript of Records in der Form "Kontoauszug" (!), auch wenn noch keine Leistungen darauf ausgewiesen sind.
Bitte beachten Sie...
1) Schicken Sie uns Ihre eingescannten Unterlagen bitte als PDF als einfachen Anhang. Bilddateien, ZIP-Dateien oder Dropbox-Links können wir leider nicht bearbeiten. Schicken Sie uns keine Unterlagen per Post.
2) Senden Sie uns Ihre Unterlagen erst, wenn alle anzuerkennenden Leistungen vorliegen. "Stufenanrechnungen"/Nachträge bei noch ausstehenden Leistungen nehmen wir in der Regel nicht vor! Leistungen, die nach Hochschulwechsel noch durch die alte Universität eingetragen werden, können in Ausnahmefällen angerechnet werden. Bei Anträgen auf Anrechnung von Leistungen nach Auslandsaufenthalt sind alle gewünschten Anrechnungen eines/einer Antragssteller*in zeitgleich zu beantragen.
3) Das Englische Seminar I hat die Auflage, Anrechnungen von erbrachten Studienleistungen nur auf Grundlage von original Dokumenten (Transkripts oder Scheine) vorzunehmen, die gestempelt und unterschrieben sind bzw. einen Onlineverifizierungscode tragen.
4) Falls wir Ihnen bereits ein Anrechnungsdokument bei Hochschul- bzw. Studiengangswechsel ausgestellt haben, benötigen wir eine Kopie des Dokuments bzw. den Hinweis darauf, dass früher bereits ein Anrechnungsantrag gestellt wurde. Andernfalls behalten wir uns vor, Ihren Antrag nicht zu bearbeiten!
5) Die Einstufung in ein höheres Fachsemester nimmt das jeweils zuständige Prüfungsamt auf Grundlage des von uns ausgestellten Anrechnungsdokuments vor (Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät bei Bachelor/Master English Studies oder Prüfungsamt des Zentrum für LehrerInnenbildung bei Bachelor/Master Lehramt). Eine von uns ausgestellte Anrechnung zum Zweck der Einstufung in ein höheres Fachsemester durch das entsprechende Prüfungsamt verfällt nicht und muss bei neuer Bewerbung in einem Folgesemester nicht erneut beantragt werden.
6) Falls Sie bereits für einen Studiengang am Englischen Seminar I in Köln eingeschrieben sind, fügen Sie Ihrer Anfrage bzw. Ihrem Antrag ein aktuelles Transcript of Records (ToR) für das Fach Englisch in der Form "Kontoauszug" (!) bei. Ein ToR können Sie in KLIPS selber herunterladen.
7) Bitte planen Sie mindesten 14 Tage Bearbeitungszeit ein! Wir beantworten die Anfragen in Reihenfolge des Eingangs und so schnell es uns möglich ist. Falls wir Rückfragen haben bzw. die Anrechnung bearbeitet ist, erhalten Sie eine Mail von uns. Das Anrechnungsdokument senden wir Ihnen per Mail als Scan. Diesen Scan des Anrechnungsbogens reichen Sie bitte beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät (bei Bachelor/Master English Studies) oder dem Prüfungsamt des ZfL (bei Bachelor/Master Lehramt) ein, damit die angerechneten Leistungen in KLIPS eingetragen werden können. Ein ausgedrucktes Original erhalten Sie nicht mehr.
Bitte schicken Sie alle Mails bezüglich Anrechnungsfragen an die zentrale Adresse:
Anrechnungsfälle:
Hinweis zur Wahl der Varianten
In den Studiengängen des Englischen Seminars I haben Studierende die Möglichkeit, festgelegte Modulkombinationen zu wählen und somit zu bestimmen, in welcher Fachwissenschaft (Sprach- bzw. Literaturwissenschaft) eine bestimmt Prüfungsform abgelegt oder ein thematischer Schwerpunkt gelegt werden soll. Für die Anrechnung von Studienleistungen ist es notwendig für uns zu wissen, welche Varianten Sie wählen möchten. Wenn Sie keine Variante auswählen, legt das Anrechnugsteam diejenige Variante fest, die für die Anrechnung am sinnvollsten erscheint. Beachten Sie, dass anerkannte Leistungen einer Variante später nicht mehr getauscht werden können!
Einen Überblick über Studienaufbau, Modulübersicht sowieso die verschiedenen Varianten finden Sie hier:
A) Studiengangswechsler
Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln (z.B. vom Bachelor English Studies in den Bachelor Lehramt) müssen alle Leistungen, die Sie in Ihrem alten Studiengang erbracht haben, anerkannt und als externe Leistungen in KLIPS eingetragen werden.
Gehen Sie wie folgt vor:
1. Warten Sie, bis möglichst alle noch ausstehende Leistungen in KLIPS eingetragen worden sind. "Stufenanrechnungen"/Nachträge bei noch ausstehenden Leistungen nehmen wir in der Regel nicht vor! Prüfungsleistungen, die nach dem Wechsel noch eingetragen werden, können in Ausnahmefällen angerechnet werden.
2. Wir benötigen
- den Anrechnungsantrag. Bitte füllen Sie den Antrag möglichst am Computer aus.
- ein aktuelles Transcript of Records des alten Studienganges in der Form "Kontoauszug" (!), dessen Leistungen angerechnet werden sollen.
- falls die Einschreibung in den neuen Studiengang schon erfolgt ist, ein aktuelles Transcript of Records in der Form "Kontoauszug" (!) des neuen Studiengangs in Köln.
- falls wir Ihnen bereits ein Anrechnungsdokument ausgestellt haben, benötigen wir eine Kopie des Dokuments bzw. den Hinweis darauf, dass früher bereits ein Anrechnungsantrag gestellt wurde. Sollte ein solcher Hinweis fehlen, behalten wir uns vor, Ihren Antrag nicht zu bearbeiten! Eine von uns ausgestellte Anrechnung zum Zweck der Einstufung in ein höheres Fachsemester durch das entsprechende Prüfungsamt verfällt nicht und muss bei neuer Bewerbung in einem Folgesemester nicht erneut beantragt werden.
3. Senden Sie die Unterlagen als PDF per Attachment an die Adresse anrechnung-es1(at)uni-koeln.de
4. Auf Grundlage dieser Angaben erstellt das Englische Seminar I ein Anrechnungsdokument, das wir Ihnen als Scan per Mail zusenden..Bei Rückfragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
5. Reichen Sie den Scan des Anrechnungsdokuments bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt ein, damit die Leistungen in KLIPS verbucht werden können. Das Prüfungsamt nimmt auf Grundlage des Anrechnungsdokuments die Einstufung in ein höheres Fachsemester vor.
B) Hochschulwechsler aus dem In- oder Ausland
Gehen Sie wie folgt vor:
1. Senden Sie uns Ihre Unterlagen erst, wenn alle anzuerkennenden Leistungen vorliegen. "Stufenanrechnungen" bzw. Nachträge bei noch ausstehenden Leistungen nehmen wir nicht vor! Leistungen, die nach Hochschulwechsel noch durch die alte Universität eingetragen werden, können in Ausnahmefällen angerechnet werden.
2. Wir benötigen
- den Anrechnungsantrag. Bitte füllen Sie den Antrag möglichst am Computer aus.
- ein aktuelles Transcript of Records des alten Studienganges, dessen Leistungen angerechnet werden sollen (bei ausländischen Universitäten in amtlicher deutscher oder englischer Übersetzung).
- falls die Einschreibung in den neuen Studiengang schon erfolgt ist, ein aktuelles Transcript of Records in der Form "Kontoauszug" (!) des neuen Studiengangs in Köln.
- falls wir Ihnen bereits ein Anrechnungsdokument ausgestellt haben, benötigen wir eine Kopie des Dokuments sowie den Hinweis darauf, dass früher bereits ein Anrechnungsantrag gestellt wurde. Andernfalls behalten wir uns vor, Ihren Antrag nicht zu bearbeiten! Eine von uns ausgestellte Anrechnung zum Zweck der Einstufung in ein höheres Fachsemester durch das entsprechende Prüfungsamt verfällt nicht und muss bei neuer Bewerbung in einem Folgesemester nicht erneut beantragt werden.
3. Senden Sie die Unterlagen als PDF per Attachment an die Adresse anrechnung-es1(at)uni-koeln.de
4. Auf Grundlage dieser Angaben erstellt das Englische Seminar I ein Anrechnungsdokument, das wir Ihnen als Scan per Mail zusenden..Bei Rückfragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
5. Reichen Sie den Scan des Anrechnungsdokuments bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt ein, damit die Leistungen in KLIPS verbucht werden können. Das Prüfungsamt nimmt auf Grundlage des Anrechnungsdokuments die Einstufung in ein höheres Fachsemester vor.
C) Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen Kölner Studierender
[Bezüglich Anrechnungen für das Studium Integrale wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät]
Das Englische Seminar I gibt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen eine Empfehlung zur Anrechnung von im Auslandsstudium erbrachten Leistungen ab. Auf der Grundlage dieser Empfehlung nimmt das zuständige Prüfungsamt eine Anrechnung vor. Das Englische Seminar I kann die Anrechnung nur empfehlen, wenn die im Ausland erworbenen Kompetenzen mit den im Kölner Modulhandbuch geforderten Kompetenzen übereinstimmen. Die im Ausland erbrachten Leistungspunkte sind nicht die entscheidende Grundlage für die Empfehlung/Anrechnung, sondern dienen lediglich als Orientierung für den Arbeitsaufwand. Die Anrechnungskriterien für Auslandsleistungen haben wir hier auf der Seite Anrechnung von Auslandsleistungen zusammengefasst
Der Nachweis über die erworbenen Kompetenzen erfolgt über das ausländische Transcript of Records sowie die offiziellen Veranstaltungsbeschreibungen, Kursmaterialien (z.B. Kurskommentar, den Kursplan/Syllabus und/oder Leseliste) und Prüfungskonditionen der Auslandsuniversität. Diese Dokumente sind bei der Anrechnung durch die Studierenden vorzulegen.
Vor dem Auslandsstudium ist Ihr Ansprechpartner der Erasmus-Beauftragte des Englischen Seminars I, Dr. Philipp Hofmann(philipp.hofmann[at]uni-koeln.de). Er berät Sie gerne und unterschreibt Ihr Learning Agreement. Bitte beachten Sie die Hinweise bezüglich des Learning Agreements auf unserer Seite für Outgoings.
Wenn Sie sich nach dem Auslandsstudium Studienleistungen für ihr Studium in Köln anrechnen lassen möchten, gehen bitte wie folgt vor:
1. Senden Sie uns Ihre Unterlagen erst, wenn alle anzuerkennenden Leistungen vorliegen. "Stufenanrechnungen" bzw. Nachträge bei noch ausstehenden Leistungen nehmen wir nicht vor!
2. Wir benötigen
- denAnrechnungsantrag. Bitte füllen Sie den Antrag möglichst am Computer aus.
- ein aktuelles Kölner Transcript of Records in der Form "Kontoauszug" (!) des Kölner Studienganges, für den die Leistungen angerechnet werden sollen.
- ein Transcript of Records über die Auslandsleistungen (ggf. in amtlicher deutscher oder englischer Übersetzung) sowie weitere Informationen zu den Kursen, die angerechnet werden sollen (z.B. Veranstaltungsbeschreibungen, Kursmaterialien wie Kursplan/Syllabus und/oder Leseliste).
- Angaben, welche ausländische Leistung für welche Lehrveranstaltungs-Zeile des Kölner Studiengangs angerechnet werden soll (siehe Anrechnungsantrag Seite 2). Für im Ausland erbrachte Leistungen, die für Veranstaltungen der Aufbaumodule oder Schwerpunktmodule angerechnet werden sollen, benötigen wir Nachweise über das Kursniveau z.B. durch die offizielle Kursbeschreibung.
- Angaben, welche ausländische Leistung für welche Modulprüfung des Kölner Studiengangs angerechnet werden soll (siehe Anrechnungsantrag Seite 2). Für die Anrechnung benötigen wir Nachweise über das Kursniveau bzw. die geprüfte Kompetenz (Form der schriftlichen / mündlichen Prüfung), z.B. durch die offizielle Kursbeschreibung. Falls ein Antrag auf Anrechnung einer Modulprüfung in den Aufbaumodulen gestellt wird, müssen bei Antragsstellung die in Köln geltenden Modulvoraussetzungen erfüllt sein (Abschluss des korrespondierenden Basismoduls in den Fachwissenschaften bzw. Abschluss der Basismodule der Sprachpraxis).
3. Senden Sie die Unterlagen als PDF per Attachment an die Adresse anrechnung-es1(at)uni-koeln.de
4. Auf Grundlage dieser Angaben erstellt das Englische Seminar I ein Anrechnungsdokument, das wir Ihnen als Scan per Mail zusenden. Bei Rückfragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung..Das Englische Seminar I hat die Auflage, Anrechnungen von erbrachten Studienleistungen nur auf Grundlage von original Dokumenten (Transkripts oder Scheine) vorzunehmen, die gestempelt und unterschrieben sind bzw. einen Onlineverifizierungscode tragen.
5. Reichen Sie den Scan des Anrechnungsdokuments bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt ein, damit die Leistungen in KLIPS verbucht werden können.
D) Auflagen des Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL) für Studierende im Master Education
Bitte beachten Sie die Hinweise hier:
E) Bewerbung um Zulassung zur Promotion an der Philosophischen Fakultät
Wenn Sie die Bescheinigung über die Anerkennung bisher erbrachter Prüfungsleistungen für die Bewerbung zur Zulassung im Promotionsfach Englische Philologie benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre/Ihren Betreuer*in.
F) Bescheinigung über Promotionsstudien im Umfang von 12 CP
Laut § 6 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln vom 12.03.2013 setzt die Zulassung zum Promotionsverfahren voraus, dass Promovierende "[i]m Promotionsfach […] ein Promotionsstudium in der Regel im Äquivalent von mindestens 12 Credit Points" absolviert haben.
Diese Leistungen werden am Englischen Seminar I durch Selbständige Studien und/oder den Besuch von Lehrveranstaltungen (z.B. zwei Vorlesungen, ein Haupt- und Oberseminar) erbracht, die mit dem/der jeweiligen BetreuerIn der Promotion abgesprochen und anschließend von ihm/ihr bescheinigt werden. Hierbei entsprechen 12 Leistungspunkte umgerechnet einem Workload von insgesamt 360 Stunden.
Bitte sprechen Sie die zu erbringenden Leistungen direkt mit Ihrem/Ihrer BetreuerIn ab und lassen Sie sich die erbrachten Leistungen auf diesem Formular von dem/der BetreuerIn zur Vorlage im Promotionsbüro bescheinigen:
Formular: Bescheinigung von 12 Leistungspunkten im Promotionsfach Englische Philologie
G) Auflagen im Anpassungslehrgang/OBAS
Informationen für Studierende im Anpassungslehrgang/OBAS haben wir hier zusammengestellt:
https://anglistik1.phil-fak.uni-koeln.de/studium-pruefungen/anpassungslehrgang-obas