Informationen zur Anrechnung von Auslandsleistungen Kölner Studierender
Was ist bei der Kurswahl im Ausland zu beachten?
Wir bitten zu beachten, dass wir die fachlichen Vorgaben für die Anrechnung von im Ausland erworbenen Leistungen Kölner Studierender an mögliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. an Änderungen in den Kölner Prüfungsordnungen und Modulhandbüchern anpassen. Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuell gültigen Vorgaben zur Anerkennung von Elementen der Kölner Module durch im Ausland erbrachte Leistungen. Auslandsleistungen können bei Eignung als erfolgreiche Teilnahme einer Veranstaltung und/oder als Modulabschlussprüfung angerechnet werden. Falls ein Antrag auf Anrechnung einer Modulprüfung in den Aufbaumodulen gestellt wird, müssen bei Antragsstellung die in Köln geltenden Modulvoraussetzungen erfüllt sein (Abschluss des korrespondierenden Basismoduls in den Fachwissenschaften bzw. Abschluss der Basismodule der Sprachpraxis).
Wichtig: Es können nur Prüfungen angerechnet werden, die im Curriculum der Auslandsuniversität planmäßig angeboten werden. Wir bitten um Verständnis, dass individuelle Prüfungsabsprachen mit den Kolleg*innen der Auslandsuniversität, die dazu führen, dass für Kölner Studierende abweichende Ausnahmeprüfungen angeboten werden, nicht im Sinne des Austauschprogramms sind und von uns nicht anerkannt werden können. Wir bitten Kölner Studierende, von entsprechenden Anfragen bei den Prüfer*innen abzusehen. Dies ist im Interesse aller Studierenden, da die zahlreichen Partnerschaften auch zukünftig nur durchgeführt werden können, wenn sich daraus für die Prüfer*innen an unseren Partneruniversitäten kein erheblicher Mehraufwand wie die Änderung der Prüfungsformen für einzelne Studierende ergibt.
Die Voraussetzungen, die die Auslandsleistungen für die Anrechnung in den verschiedenen Modulen erfüllen müssen, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:
Anrechnung im Ergänzungsmodul (EM 1 und EM 2)
Veranstaltungen: Es können grundsätzlich alle Veranstaltungen des Kölner Moduls angerechnet werden, wobei die Veranstaltungsform der Auslandsleistung und der Kölner Modulzeile nicht übereinstimmen muss (ein Seminar kann z.B. als Vorlesung angerechnet werden). Eine Auslandsleistung mit überdurchschnittlichem Workload kann auch für zwei Veranstaltungen im selben Modul (z.B. Vorlesung und Proseminar) angerechnet werden, sofern die im Kölner Modul vorgesehene Vermittlung fachlicher Kompetenzen gewährleistet ist. Im EM ist eine Anrechnung von Auslandskursen aller Niveaustufen möglich. Der Kursinhalt sollte sich mit den in Köln vermittelten Inhalten und Kompetenzen decken. Anrechenbar sind Kurse aus den Bereichen der anglophonen Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft mit Unterrichts- und Prüfungssprache Englisch.
Modulprüfung: Ist im Ausland eine schriftliche oder mündliche Prüfung abgelegt worden, kann diese als Modulprüfung des EM angerechnet werden. Es muss sich um eine im Curriculum der Auslandsuniversität für den besuchten Kurs vorgesehene Prüfung handeln. Da die Ergänzungsmodule am Englischen Seminar I grundsätzlich nicht benotet sind, kann die im Ausland erbrachte Note nicht ausgewiesen werden. Die Modulprüfung wird mit "bestanden" anerkannt.
Anrechnung in den Basismodulen (BM)
Veranstaltungen: Es können grundsätzlich alle Veranstaltungen des Kölner Moduls angerechnet werden, wobei die Veranstaltungsform der Auslandsleistung und der Kölner Modulzeile nicht übereinstimmen muss (eine Vorlesung kann z.B. als Einführungsseminar angerechnet werden). Eine Auslandsleistung mit überdurchschnittlichem Workload kann auch für zwei Veranstaltungen im selben Modul (z.B. Einführungsseminar und Proseminar) angerechnet werden, sofern die im Kölner Modul vorgesehene Vermittlung fachlicher Kompetenzen gewährleistet ist. Kurse, die in den BMs als Lehrveranstaltung angerechnet werden sollen, müssen die im Kölner Modulhandbuch beschriebenen Kompetenzen der jeweiligen BMs in der Fachsprache Englisch vermitteln und können aus allen Niveaustufen stammen.
Modulprüfung: Ist in einer für die BMs anrechenbaren Veranstaltung eine schriftliche oder mündliche Prüfung abgelegt worden, kann diese als Modulprüfung anerkannt werden, wobei die Prüfungsform - anders als in den Aufbau- oder Schwerpunktmodulen - nicht mit den in Köln vorgesehenen Prüfungsformen des anzurechnenden Moduls übereinstimmen muss. Es muss sich um eine im Curriculum der Auslandsuniversität für den besuchten Kurs vorgesehene Prüfung handeln.
Anrechnung in den Aufbaumodulen (AM): Sprachpraxis AM 1
Veranstaltungen: Es können grundsätzlich alle Veranstaltungen des Kölner Moduls angerechnet werden, wobei die Veranstaltungsform der Auslandsleistung und der Kölner Modulzeile nicht übereinstimmen muss. Eine Auslandsleistung mit überdurchschnittlichem Workload kann auch für beide Veranstaltungen des AM 1 angerechnet werden, sofern die im Kölner Modul vorgesehene Vermittlung fachlicher Kompetenzen gewährleistet ist. Kurse, die im AM 1 als Lehrveranstaltung angerechnet werden sollen, müssen die im Kölner Modulhandbuch beschriebenen sprachpraktischen Kompetenzen auf fortgeschrittenem Niveau in der Fachsprache Englisch vermitteln (i.d.R. Kurse des dritten oder vierten Studienjahrs).
Modulprüfung: Ist in einer für das AM 1 anrechenbaren Veranstaltung eine Prüfung abgelegt worden, kann diese als Modulprüfung anerkannt werden, sofern sie sich ausreichend mit den in Köln abgeprüften Kompetenzen deckt. Hierfür haben wir eine Bestätigung über die geprüften Kompetenzen vorbereitet, die die Prüfer*innen der ausländischen Universität ausfüllen können. Diese Bestätigung wird von den Studierenden nach dem Auslandsaufenthalt zusammen mit dem Antrag auf Anrechnung eingereicht: http://anglistik1.phil-fak.uni-koeln.de/sites/anglistik1/Geschaeftsfuehrung/pdf/Merkblaetter/Anrechnung_AWII.pdf
Anrechnung in den Aufbaumodulen (AM): Fachwissenschaften AM 2a/b und AM 3a/b
Veranstaltungen: Es können grundsätzlich alle Veranstaltungen des Kölner Moduls angerechnet werden, wobei die Veranstaltungsform der Auslandsleistung und der Kölner Modulzeile nicht übereinstimmen muss (ein Seminar kann z.B. als Vorlesung angerechnet werden). Eine Auslandsleistung mit überdurchschnittlichem Workload kann auch für zwei Veranstaltungen im selben Modul (z.B. Vorlesung und Mittelseminar) angerechnet werden, sofern die im Kölner Modul vorgesehene Vermittlung fachlicher Kompetenzen gewährleistet ist. Der Kursinhalt sollte sich mit den in Köln vermittelten Inhalten und Kompetenzen decken. Anrechenbar sind Kurse aus den Bereichen der anglophonen Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft,.wobei die Vermittlung auf einem "fortgeschrittenem Niveau" mit Lehr- und Prüfungssprache Englisch erfolgt sein muss. Hierbei sollte es sich also um Kurse aus dem dritten oder vierten Studienjahr handeln. Einführungskurse oder Kurse ausschließlich für Erasmus-Studierende sind in der Regel nicht geeignet für eine Anrechnung in den AMs.
Modulprüfung: In den Kompetenzbeschreibungen der fachwissenschaftlichen AMs wird festgelegt, dass das AM mit schriftlicher Modulprüfung (MAP) den Studierenden "die Fähigkeit, ihre Forschungsergebnisse methodisch und theoretisch fundiert und formal angemessen zu verschriftlichen" vermittelt. Das AM mit mündlicher MAP vermittelt die "Fähigkeit zur gegenstandsadäquater mündlicher Argumentation auf fortgeschrittenem Niveau". Diese Fähigkeiten stellen beim Lernen einer Fremdsprache zwei unterschiedliche fremdsprachliche Kompetenzen dar und sind nicht als austauschbare Prüfungsformen zu verstehen. Diese fremdsprachlichen Kompetenzen werden durch die MAPs geprüft und gehen in die Bewertung der Prüfungsleistung ein. Hieraus folgt für die Anrechnung der fachwissenschaftlichen Modulprüfungen in den AMs:
AM 2a/b (schriftlich)
- Die anzurechnende Prüfungsleistung muss in einem für das Modul anrechenbaren Kurs abgelegt worden sein.
- Es muss sich um eine im Curriculum der Auslandsuniversität für den besuchten Kurs vorgesehene Prüfung handeln.
- Die anzurechnende Prüfungsleistung muss die Fähigkeit zur methodisch und theoretisch fundierten und formal angemessenen Verschriftlichung von Forschungsergebnissen in der Fachsprache (Englisch) abgeprüft haben, z.B. durch eine Hausarbeit, eine Klausur oder einen oder mehrere Essays. Der Umfang der erbrachten Leistung sollte in etwa vergleichbar zu den Kölner Anforderungen sein, wobei der Umfang z.B. auch durch zwei (oder mehr) schriftliche Leistungen für einen Kurs erbracht werden kann.
AM 3a/b (mündlich)
- Die anzurechnende Prüfungsleistung muss in einem für das Modul anrechenbaren Kurs abgelegt worden sein.
- Es muss sich um eine im Curriculum der Auslandsuniversität für den besuchten Kurs vorgesehene Prüfung handeln.
- Die anzurechnende Prüfungsleistung muss in Form eines Prüfungsgesprächs auf Englisch erfolgen, das die Fähigkeit zur gegenstandsadäquaten mündlichen Argumentation auf fortgeschrittenem Niveau abprüft. In-class-presentations prüfen andere Kompetenzen und können nicht angerechnet werden.
- Bei passendem Niveau und thematischer Ausrichtung kann die erfolgreiche Teilnahme für Veranstaltungen des mündlichen Moduls angerechnet werden, die MAP kann dann in Köln abgelegt werden.
Anrechnung in den Aufbaumodulen (AM): Kulturwissenschaft AM 4 (nur BA English Studies)
Veranstaltungen: Es können grundsätzlich alle Veranstaltungen des Kölner Moduls angerechnet werden, wobei die Veranstaltungsform der Auslandsleistung und der Kölner Modulzeile nicht übereinstimmen muss (ein Seminar kann z.B. als Vorlesung angerechnet werden). Eine Auslandsleistung mit überdurchschnittlichem Workload kann auch für zwei Veranstaltungen im selben Modul (z.B. Vorlesung und Proseminar) angerechnet werden, sofern die im Kölner Modul vorgesehene Vermittlung fachlicher Kompetenzen gewährleistet ist. Im AM 4 ist eine Anrechnung von Auslandskursen aller Niveaustufen für die Modulzeilen "Vorlesung" und "Proseminar" möglich. Für die Anrechnung der Modulzeile "Mittelseminar" muss mindestens ein 2nd year Kurs bestanden worden sein. Die Kursinhalte sollte sich mit den in Köln vermittelten Inhalten und Kompetenzen decken. Anrechenbar sind Kurse aus den Bereichen der anglophonen Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft mit Unterrichts- und Prüfungssprache Englisch.
Modulprüfung: Ist im Ausland eine schriftliche Prüfung abgelegt worden, kann diese als Modulprüfung des AM 4 angerechnet werden, insofern es sich bei dem dazugehörigen Kurs um (mindestens) eine 2nd year Veranstaltung gehandelt hat. Es muss sich um eine im Curriculum der Auslandsuniversität für den besuchten Kurs vorgesehene Prüfung handeln.
Anrechnung in den Schwerpunktmodulen (SM): Fachwissenschaften
Für die Anrechnung von Veranstaltungen und Modulprüfungen der fachwissenschaftlichen Schwerpunktmodule im Master gelten prinzipiell die gleichen Voraussetzungen wie für die Anrechnung in den Aufbaumodulen mit dem Unterschied, dass die anzurechnenden Kurse idealerweise aus dem Master-Programm der Auslandsuniversität stammen sollten. Ist das Belegen von Master-Kursen nicht möglich, sollte es sich um Kurse aus dem vierten Studienjahr handeln. Studierende, die während des BA Auslandsleistungen erbringen, können sich diese nach Einschreibung in den Master für den Master anrechnen lassen. In diesem Fall ist eine Anrechnung für den BA natürlich nicht möglich, da Doppelanrechnungen ausgeschlossen sind.
Anrechnung in den Modulen der Fachdidaktik: AM 4 und SM 3 (nur BA Lehramt / Master Education)
Veranstaltungen: In den fachdidaktischen Modulen kann nur das thematische Bachelor- bzw. Master-Seminar angerechnet werden. Das Grundlagenseminar Fachdidaktik sowie das Nachbereitungsseminar zum Praxissemester können aufgrund der engen Bindung an das deutsche Schulsystem bzw. an das in Deutschland abgelegte Praxissemester nicht angerechnet werden. Aus diesem Grund ist auch die Anrechnung der Modulprüfungen des AM 4 und SM 3 grundsätzlich nicht durch Auslandsleistungen für Kölner Studierende möglich.
Notenumrechnung
Die Notenumrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen wird vom Englischen Seminar I auf Grundlage der Vorgaben des Prüfungsamts der Philosophischen Fakultät vom 18.01.2017 und 19.02.2019 vorgenommen. Die Umrechnung der auswärtigen Bewertung erfolgt nach der sogenannten 'modifizierten Bayrischen Formel'. Eine Rundung erfolgt nicht. Die zweite Stelle hinter dem Komma wird gestrichen. Sonderfall: Bei Leistungen aus Ländern mit einem Notensystem, das in der anglophonen Tradition steht (GB, Irland, USA, Australien) und in denen eine Notenskala 1 bis 100 Punkte/Prozent verwendet wird, wird in der Berechnung der Bayrischen Formel der N(max) Wert 80 eingesetzt, weil erfahrungsgemäß die Bestnoten (über 80 bis 100) äußerst selten vergeben werden. Dies führt bei N(max) = 80% und N(min) = 40% zu folgenden exemplarischen Umrechnungen: 80% = 1,0; 60% = 2,5; 40% = 4,0. Leistungen, deren Bewertung ausschließlich mit ECTS-Grades ausgewiesen sind, werden mit 'bestanden' bewertet angerechnet und gehen folglich nicht in die Endnote ein. Update: Auszug aus der Bekanntmachung des Prüfungsausschusses vom 07.06.2024: Der Prüfungsausschauss hat beschlossen, "bei Umrechnungen von Noten aus dem schottischen Hochschulsystem mit der bayrischen Formel für 'Nmax' nicht den maximalen Notenwert '22', sondern den Wert '20' einzusetzen."
Für alle Anrechnungen gilt:
Niveau, Inhalt, Sprache und Form der Prüfungsleistung werden in der Regel durch die Kursbeschreibung nachgewiesen. Sollten diese Angaben in der Kursbeschreibung nicht erwähnt werden, können sie auch durch eine informelle Bescheinigung der Lehrenden nachgewiesen werden. Ausnahme bildet die Modulprüfung im AM 1, für die ein extra Bestätigungsformular vorliegt (siehe oben). Wenn eine Modulprüfung der Aufbaumodule AM 2 / AM 3 anerkannt werden kann, werden i.d.R. die Modulelemente Mittel-/Haupt-/Oberseminar, Prüfungskolloquium und MAP angerechnet.