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Studienaufbau LPO 2003

Fachpraktikum (LPO 2003)

Organisation:
Im Hauptstudium ist im Fach Englisch (wie auch im zweiten Fach) ein 5-wöchiges Fachpraktikum an einer Schule des angestrebten Schultyps (Gymnasium/Gesamtschule oder Berufskolleg) zu absolvieren. Eines der beiden Fachpraktika kann durch ein (4-wöchiges) außerschulisches Praktikum in einer anderen bildungsnahen Institution (VHS, Schulbuchverlag o.ä.) ersetzt werden; das Fachpraktikum im anderen Fach umfasst in diesem Fall 6 Wochen. Das Fachpraktikum ist nach Möglichkeit als Blockpraktikum während der vorlesungsfreien Zeit zu planen. Es ist möglich, das Fachpraktikum wie auch das außerschulische Praktikum an einer entsprechenden Bildungseinrichtung im englischsprachigen Ausland durchzuführen. Hierbei sind besondere Bedingungen zu beachten.

Einen genaueren Überblick über die Planung und die Elemente des Fachpraktikums Englisch bietet der Praktikumsleitfaden für das Fach Englisch, der hier heruntergeladen werden kann.

Fachdidaktische Begleitung des Fachpraktikums:
Die Vor- und Nachbereitung des Fachpraktikums sowie des außerschulischen Praktikums im Fach Englisch erfolgt in speziellen fachdidaktischen Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 SWS (Modul A 1.5 oder A 2.5 zur Vorbereitung, Modul A 5.1 zur Nachbereitung).

Bescheinigung:Nach absolviertem Praktikum bescheinigt die Schulleitung bzw. die entsprechende Institution die Teilnahme am Praktikum auf einem speziellen Formular, das für das schulische und außerschulische Praktikum verschieden ist und hier heruntergeladen werden kann:

Diese Bescheinigung muss rechtzeitig vor der Meldung zur Abschlussprüfung in Fachdidaktik einer prüfungsberechtigten Mitarbeiterin am Englischen Seminar I zur Abzeichnung vorgelegt werden. Zusammen mit den vorzulegenden Scheinen aus dem Aufbaumodul 5 wird auf dieser Grundlage im Geschäftsführungsbüro (durch Herrn Hofmann) der erfolgreiche Abschluss aller Leistungsanforderungen im Bereich Fachdidaktik Englisch auf einem Formular attestiert („Modulabschlussbescheinigung“). Dieses ist beim Staatlichen Prüfungsamt bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung einzureichen.

Praktikumsbericht:
Über die Tätigkeit während des Praktikums wird in der Regel ein Praktikumsbericht erstellt, in dem Hospitationen und eigene Unterrichtsversuche in den verschiedenen Lerngruppen dokumentiert und reflektiert werden. Umfang, Form und Kriterien des Praktikumsberichts werden im Praktikumsleitfaden erläutert. Dieser Praktikumsbericht wird im Rahmen des fachdidaktischen Nachbereitungsseminars ausgewertet und benotet.

In jedem Fall sollten Sie während des Praktikums ein Praktikumstagebuch führen, in dem Sie alle relevanten Beobachtungen, Reflexionen und Materialien festhalten und sammeln, die im Zusammenhang mit dem Fachpraktikum stehen. Als Alternative zum Praktikumsbericht kann auf der Grundlage des Praktikumstagebuchs auch eine Hausarbeit im Rahmen des Nachbereitungsseminar angefertigt werden. Die genauen Bedingungen hierzu legen die jeweiligen DozentInnen fest, die Nachbereitungsseminare anbieten.