EM 2: Berufsorientierung - Praktikum/Selbstst. Studien [4569E.BFEM2]
Art / Form / Länge: | Schriftliche Prüfung in Form eines Nachweises über ein 3-wöchiges Praktikum (Praktikumsbescheinigung und Zeugnis/ Tätigkeitsbeschreibung, kein Praktikumsbericht) oder Schriftliche Prüfung in Form einer Ausarbeitung zur Dokumentation von Selbständigen Studien (SST) in englischer Sprache (3 Seiten / 9.000 Zeichen (Zeichenzahl +/- 10%, inkl. Leerzeichen & Fußnoten; zzgl. Titelblatt, Gliederung, Literaturverzeichnis und Anhang). |
Endnotenrelevanz: | Die Prüfung wird nur mit "bestanden" bzw. "nicht bestanden" bewertet und geht somit nicht in die Endnote ein. |
PrüferInnen: | Praktikum: MitarbeiterInnen der Geschäftsführung (Abel / Fritsch / Hofmann) Selbständige Studien: Professor*innen des Englischen Seminars I |
Inhalt: | Falls kein 3-wöchiges Praktikum absolviert wird, sind Selbständige Studien im Umfang von ca. 9.000 Zeichen in der Regel mit Bezug zur Vorlesung zu erbringen, z.B. in Form einer annotierten Bibliographie, einer Rezension oder eines Enzyklopädie-Eintrags. Die Prüfung soll im gleichen Semester wie die besuchte Lehrveranstaltung erfolgen. |
Termine / Fristen: | Prüfungstermin: 15.03. (WS) bzw. 15.09. (SoSe) ACHTUNG: Für das Praktikum melden SIe sich beim Prüfungselement von Herrn Hofmann an. |
Rücktritt: | Ein Rücktritt ohne Grund ist bis 14 Tage vor dem in KLIPS angezeigten Prüfungstermin möglich. Ein Rücktritt nach Ablauf der Abmeldefrist ist nur in begründeten Fällen möglich (Nachweis z.B. durch Attest). Bitte benutzen Sie das Formular "Außerordentliche Abmeldung von Modulprüfungen". Bei fristgerechter Abmeldung sowie bei Prüfungsrücktritt mit anerkanntem Grund muss kein neues Thema vereinbart werden. |
Ergebnis: | Die Ergebnisse sollen in der Regel 8 Wochen nach Prüfungstermin von den Prüfenden in KLIPS eingetragen werden. Erst nach Freischaltung durch das Prüfungsamt wird die Leistung für die Studierenden sichtbar. In begründeten Härtefällen kann das Prüfungselement durch die Prüfenden vor Ende der Korrekturfrist, jedoch erst nach dem in KLIPS festgelegten Prüfungstermin, geschlossen werden, um eine vorzeitige Freischaltung der Leistung durch das Prüfungsamt zu ermöglichen. Ergebnisse von Modulprüfungen können also frühestens am in KLIPS angegeben Prüfungsdatum gültig gesetzt werden! Bei Nichtbestehen der Prüfung wird die nicht ausreichende Leistung in KLIPS eingetragen und auf dem Transcript of Records vermerkt. Die KandidatInnen müssen sich zum nächsten Prüfungstermin erneut anmelden. Für die Wiederholungsprüfung der Aufbau- und Schwerpunktmodule muss im Rahmen der im Modul besuchten Kurse ein neuer Themenschwerpunkt festgelegt werden. Eine Prüfung ist dann nicht bestanden, wenn sie mit 'mangelhaft' bewertet wurde oder der/die KandidatIn die Arbeit nicht fristgerecht eingereicht hat bzw. nicht zur Prüfung erschienen ist. Bei fristgerechter Abmeldung sowie Prüfungsrücktritt nach Ablauf der Abmeldefrist mit anerkanntem Grund (z.B. Nachweis der Prüfungsunfähigkeit durch Attest) muss kein neues Thema vereinbart werden. Nach Absprache mit den Prüfenden erhalten Studierende Einsicht in die Prüfungsunterlagen. Danach werden die Prüfungsdokumente (Hausarbeiten, Klausuren, Hand-Outs etc.) an das Prüfungsamt weitergeleitet und in einer Prüfungsakte archiviert. |
Weiteres: | Bei Selbständigen Studien ist das Deckblatt des Englischen Seminars zu verwenden. Ohne erfolgreiche Anmeldung in KLIPS kann die Arbeit bzw. die Praktikumsbescheinigung nicht angenommen werden. |
Merkblätter / Formulare: | Ausführliche Informationen zum EM 2 und seiner Modulprüfung Praktikum: Formular: Bescheinigung über das BA-Praktikum (EM 2) Praktikum: Merkblatt für die Leitung von Institutionen / Unternehmen zum BA-Praktikum Praktikum: Bescheinigung: Erwerb von verpflichtenden Leistungspunkten durch ein Praktikum |