(Online) Learning Agreement (OLA)
Beim Austausch im Rahmen des ERASMUS-Programms muss vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement (LA) erstellt werden, in dem die voraussichtlich absolvierten Auslandskurse und deren mögliche Anrechnung für das Studium in Köln dokumentiert werden. Alle Parteien (Studierende, zuständige Kölner Fachberater*in und Koordinator*in der Gasthochschule) müssen das LA unterschreiben. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein! Das Learning Agreement muss spätestens zwei Wochen vor Abreise bei Christina Roll im International Office der Universität zu Köln (Dezernat 9) in digitaler Form per E-Mail eingereicht werden. Nach Ankunft an der Auslandsuniversität ist es jederzeit möglich, das LA anzupassen und zu aktualisieren.
Für die meisten Partneruniversitäten kann das LA inzwischen online ausgefüllt werden. Das International Office hat eine ausführliche Anleitung für das OLA zusammengestellt. Wenn Ihre Auslandsuniversität noch nicht am Online-Verfahren teilnimmt, wird eine Word-Version des LA ausgefüllt. Bitte melden Sie sich in diesem Fall beim Outgoings-Beratungsteam des ZIB: <philfak-outgoings(at)uni-koeln.de>. Bitte beachten Sie auch die Hinweise des ZIB zum Learning Agreement!
Wichtig: Ansprechpartner*innen für das (Online) Learning Agreement sind immer die zuständigen Fachberater*innen. Da im OLA mögliche Anrechnungen der Auslandsleistungen für Ihren Kölner Studiengang dokumentiert werden, können nur die Fachberater*innen Ihres jeweiligen Instituts Sie bezüglich der Kurswahl beraten und das OLA gegenzeichnen. Für die Studiengänge am Englischen Seminar I ist dies Herr Dr. Hofmann (bei Urlaubsvertretung Frau Dr. Abel oder Frau Dr. Fritsch). Wenn Sie nicht am Englischen Seminar I studieren, muss das OLA von den jeweiligen Fachberater*innen Ihres Studiengangs abgezeichnet werden. In diesem Fall sind die Fachberater*innen dann auch als "Responsible Person" bzw. "Contact Person" auf dem Learning Agreement anzugeben. Das ES I kann/darf Anrechnungsvorschläge für andere Fächer (z.B. Spanisch, Französisch oder Englisch Lehramt HRSG) nicht gegenzeichnen. Dies gilt auch für das Studium Integrale (SI). Tragen Sie bitte keine Leistungen des SI in die Tabelle B ein.
Ausnahme Learning Agreement mit Anrechnungen für zwei Fächer: Wenn Sie sich Auslandsleistungen für zwei Fächer anrechnen lassen möchten und Sie im LA Anrechnungsvorschläge für Ihre beiden Fächer (z.B. Englisch Lehramt Gymnasium und Deutsch Lehramt Gymnasium) machen, müssen beide Fachvertreter*innen das Learning Agreement gegenzeichnen. Falls die Auslandsuniversität am Online LA Programm teilnimmt, müssen Sie in diesem Fall für jedes Fach ein separates OLA ausfüllen. Falls das LA bei der Auslandsuniversität als PDF eingereicht werden muss, verwenden Sie bitte die Vorlage für zwei Fächer, in der die Anrechnungsvorschläge für jedes Fach in einer separaten Tabelle gelistet werden und auf der die Fachberater*innen beider Fächer unterschreiben können. Als "Responsible Person" bzw. "Contact Person" können Sie in diesem Fall eine/n der Fachvertreter*innen auswählen.
Ausfüllen des (Online) Learning Agreements (OLA)
Bitte füllen Sie das OLA gemäß der Anleitung des International Ofiice aus.
Die folgenden Hinweise gelten für Studierende der Studiengänge am Englischen Seminar I.
In der Tabelle B "Recognition at the Sending Institution" werden die Modulelemente (keine ganzen Module) des Kölner Studiengangs eingetragen, die voraussichtlich angerechnet werden können (wenn SIe sich keine Leistungen anrechnen lassen möchten, kann die Tabelle leer bleiben). Bitte beachten Sie diesbezüglich auch unsere Hinweise zur Kurswahl im Ausland und den Bedingungen für die mögiche Anrechnung.
Für die Studiengänge des ES I wird die Tablle B wie folgt ausgefüllt:
- In der Tabelle B (also bei der voraussichtlichen Anrechnung) müssen keine mindest-ECTS erworben werden
- Im Feld "Code" geben Sie die Modulkennung an, z.B. EM1 oder AM2b
- Im Feld "Subject Title" geben Sie einzelne Modulelemente mit Kurstyp an (keine ganzen Module oder 'echte' Kurstitel aus dem Kölner Vorlesungsverzeichnis), z.B. "Pro- oder Mittelseminar" oder "Hauptseminar".
- Tragen Sie keine Modulprüfungen ein mit Ausnahme der Modulprüfung im EM1 bzw. EM2
- Orientieren Sie sich bzgl. der ECTS an den Kurstypen in der Beispieltabelle (Vorlesung, Tutorium, Sprachkurs, Kolloquium = 2 ECTS / Pro-, Mittel- und Hauptseminar = 3 ECTS)
Beispiel Tabelle B "Recognition at the Sending Institution"
Code | Subject Title | ECTS |
AM3a | Vorlesung Sprachwissenschaft | 2 |
EM1 | Tutorium | 2 |
AM1 | English in Context | 2 |
EM1 | Seminar | 3 |
AM 4 | Seminar Kulturwissenschaft | 3 |
AM2b | Hauptseminar Literaturwissenschaft | 3 |
AM2b | Kolloquium Literaturwissenschaft | 2 |
EM1 | Modulabschlussprüfung | 2 |
EM2 | Modulabschlussprüfung | 4 |
Modulprüfungen können auf Antrag bei vorliegender Äquivalenz der Leistungen bzw. überprüften Kompetenzen angerechnet werden. Die hierfür relevanten Informationen können von den Studierenden jedoch erst nach dem Aufenthalt verlässlich vorgelegt werden, so dass über die Anerkennung von Modulprüfungen erst zu diesem Zeitpunkt entschieden werden kann. Aus diesem Grund werden Modulprüfungen nicht im LA aufgeführt. Eine Ausnahme bildet die Modulprüfung des ausdrücklich für die Mobilität vorgesehenen Ergänzungsmoduls (EM). Bitte beachten Sie bezüglich der Anrechnung von Modulprüfungen auch die Hinweise auf der Seite Anrechnung von Auslandsleistungen.
Sonderfall Word/PDF LA
Wenn Sie das LA an Ihrer Auslandsuniversität nicht online einreichen können, füllen Sie bitte eine Word Version aus, die Sie bei den Kolleg*innen des ZIB erhalten..
Der Erasmus Code der Universität zu Köln ist D KOLN01.
Als contact/responsible person geben Sie bitte Ihre/n Fachvertreter*in an, für die Studiengänge des Englischen Seminars I ist dies Herr Dr. Hofmann:
Unterschrift "Responsible Person"
Das Feld "Responsible person at the Sending Institution" wird von Ihrer/m Fachvertreter*in unterschrieben. Für die Studiengänge des Englische Seminar I ist dies Herr Dr. Hofmann. Bitte füllen Sie auf dem Learning Agreement bereits die entsprechenden Felder wie unten angegeben aus. Senden Sie das von Ihnen ausgefüllte Learning Agreement als Anhang an die Adresse anrechnung-es1(at)uni-koeln.de. Bitte geben Sie in der Betreffzeile "Learning Agreement" an. Bitte planen Sie mindesten eine Woche Bearbeitungszeit ein! Wir beantworten die Anfragen in Reihenfolge des Eingangs und so schnell es uns möglich ist.
Wenn Sie nicht am Englischen Seminar I studieren, wenden Sie sich bezüglich der Unterschrift bitte an Ihre Fachvertreter*innen.